Beschluss:

Vorbehaltlich der Genehmigung von notwendigen überplanmäßigen Ausgaben im Bereich des Kreishaushaltes 2016/17 „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden, Produktbereich 060 361 010, Kostenart 7812 00 00“  durch den Kreistag wird der Gemeinde Jüchen auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen auf der Bahnstr. 49 in Jüchen, die auch für die Betreuung für Kinder unter drei Jahren geeignet sind, ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 898.550,00 € zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 1.797.101,00 € gewährt.

 

Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den U3-Ausbau reduzieren den Kreiszuschuss gemäß der o.a. Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013.

Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu   30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

Die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre und 30 Jahre für die Baumaßnahme.

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste ohne Aussprache einstimmig den folgenden Beschluss: