Protokoll:

Kreisdezernent Karsten Mankowsky informierte über die Neuregelung der Styroporentsorgung durch die neue EU-Verordnung vom 30.09.2016. Nach der neuen Regelung galt Styropor als Sondermüll, was die Entsorgung für Bauherren stark erschweren würde, da die Entsorgung über eine Sondermüllverbrennungsanlage erfolgen müsse und dafür entsprechende Entsorgungsnachweise vorgelegt werden müssten. Anschließend würde ein aufwendiges Begleitscheinverfahren erfolgen müssen. Bisher konnte das Styropor im Hausmüll sicher entsorgt werden. Durch erhöhten Druck seitens des Kreises sowie zahlreicher Wirtschaftsverbände und auch der Bauindustrie auf das Ministerium sei ein Erlass verordnet worden.

Dessen Auswertung ergab, dass Styropor im Rhein-Kreis Neuss unter bestimmten Umständen weiterhin als Hausmüll entsorgt werden könne. Außerdem sei es möglich, wenn ein Baustoffgemisch weniger als 25 Volumenprozente Styropor enthalte, diesen an der Deponie Grefrath ohne Begleitscheinverfahren abzuliefern. Diese Mischung treffe man in der Praxis häufig an, sodass für den laufenden Betrieb Entwarnung gegeben werden könne. Bei mehr als 25 Volumenprozente Styropor könne das Baustoffgemisch nicht mehr von der Deponie Grefrath angenommen werden, da dort nicht über eine entsprechende Abfallschlüsselnummer verfügt werde. Diese Mischungen müssten in eine Sondermüllverbrennungsanlage geliefert werden und mit Begleitscheinverfahren abgewickelt werden.

Weiterhin gebe es zahlreiche Ausnahmetatbestände und Sonderregelungen. Auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss solle zur Information noch eine detailliertere Erklärung dazu erfolgen. Für die Baustellen habe dies zur Konsequenz, dass Styropor nicht mehr getrennt gehalten werden solle.