Beschluss:

Die Behandlung der Tagesordnungspunkte "Mitteilungen" und "Anfragen" wird vor Tagesordnungspunkt 5 vorgezogen.


Protokoll:

Auf Bitte der Verwaltung schlug stellvertretender Vorsitzender Klauth vor, die Tagesordnungspunkte 6 und 7 vor die Beratungen zum Runden Tisch vorzuziehen.

 

Beiratsmitglied Bolz erläuterte, dass der BUND bereits seit Jahren die Altabgrabung bzw. Brachfläche an der Langen Hecke im Norden der Stadt Neuss pflege. Die Fläche sei durch die Mahd der Sohlfläche sehr ausgemagert. Inzwischen habe sich dort eines der größten Orchideenvorkommen im Stadtgebiet entwickelt. Auf 200 qm Fläche stünden dort etwa 1.000 Exemplare von Dactylorhiza fuchsii (Fuchs' Knabenkraut) bzw. maculata (Geflecktes Knabenkraut). Dies sei ein schöner Erfolg der Pflegemaßnahme. Wenn die Fläche nicht jährlich gepflegt werde, könnten sich die Orchideen dort nicht entwickeln.

In diesem Zusammenhang könne er jedoch nicht unerwähnt lassen, dass diese Maßnahmen für die Mitglieder der Ortsgruppe von Jahr zu Jahr immer schwieriger würden. Dies liege zu einen an den Personen, die man immer wieder rekrutieren müsse, zum zweiten auch am benötigten Gerät. Man besitze zwar einen Balkenmäher, aber auch dieser verschleiße und müsse gewartet werden. Man habe ihm berichtet, dass es immer schwieriger werde, an die Fördermittel zu gelangen, die benötigt würden. Er könne nur hoffen, dass dies in Zukunft vereinfacht werde. Der Arbeitskreis heimische Orchideen (AHO) habe sich in Person des Herrn Oliver Tillmanns die Fläche auch bereits angesehen. Man warte noch auf das Ergebnis, welche Unterart es genau sei. Er hoffe, dass sich das Vorkommen noch ausweiten werde.

 

Kreisoberverwaltungsrat  Große erklärte, dass man sich auch über diesen Erfolg freue. Die Maßnahme werde bereits seit rund 20 Jahren gefördert.

Die Förderung des ehrenamtlichen Naturschutzes verlaufe aus seiner Sicht problemlos. Die Pauschale werde jährlich nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel je nach Anfall zur Verfügung gestellt. Wenn Probleme gesehen würden, könne man sich hierzu gerne zusammensetzen. Hierbei seien natürlich verschiedene Formvorschriften einzuhalten, was im Einzelfall schon zu einem gewissen Aufwand führe.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz teile mit, dass das Landesnaturschutzgesetz NRW Anfang November vom Landtag in der Fassung des Vorschlags des Fachausschusses beschlossen worden sei. Man warte nunmehr auf die Verkündung. Bei der Verkündung werde es den Mitgliedern des Beirates, dann Naturschutzbeirat, zur Verfügung gestellt.

(Anm.: Das LNatSchG NRW ist nach seiner Verkündung am 25.11.2016 in Kraft getreten. Es liegt für die Mitglieder des Naturschutzbeirates bei)


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.