Protokoll:

Herr Klauth begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches als stellvertretender Vorsitzender des Landschaftsbeirates. Er erinnerte daran, dass man sich hierüber bereits in Dormagen unterhalten habe.

Es bestehe hier ein Bedarf, den man decken müsse und seitens der Landwirtschaft auch decken wolle. Die Landwirte reichten jedem die Hand, der mit ihnen zusammen für die Natur wirken wolle. Das Verhältnis z. B. im Landschaftsbeirat sei sehr gut. Dies wolle man erhalten. Man sei gerne bereit, über Probleme zu diskutieren und Lösungen zu suchen. Dafür sei dieser Runde Tisch ein gutes Instrument. Hier seien die Mitglieder des Beirates aus den unterschiedlichen Organisationen vertreten. Es empfehle sich auch, einen Vertreter der Landwirtschaftskammer und des Landwirtschaftsverbandes sowie die Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss zu beteiligen. Dies habe er schon mit der Unteren Landschaftsbehörde besprochen.

 

Herr Schmitz begrüßte für die Untere Landschaftsbehörde ebenfalls alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses 1. Treffens des Runden Tisches, ganz besonders auch die Vertreter von Kammer und Verband, Herr Timmer und Herr Herzogenrath.

Er erinnerte daran, dass dieser Runde Tisch auf eine Rahmenvereinbarung des Landesumweltministeriums mit der Landwirtschaftskammer NRW und den Landwirtschaftsverbänden in Anerkenntnis der Sorge um die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zurück gehe und ein kooperatives Handeln aller Akteure in der Agrarlandschaft in diesem Sinne vorsehe. Hintergrund sei sicherlich auch die Umgehung sonst möglicherweise erforderlicher ordnungsrechtlicher Maßnahmen.

Er gehe davon aus, dass die freiwillige und gemeinsame Entwicklung und Durchführung örtlich erforderlicher Maßnahmen auch im Interesse aller beteiligten liege, da solchen Maßnahmen sicher ein größerer Erfolg zugemessen werden könne.

Die Mitglieder des Landschaftsbeirates hätten sich in der letzten Sitzung dafür entschieden, als Runder Tisch in diesem Sinne unter Leitung der Unteren Landschaftsbehörde zu fungieren. Im Beirat sei ein solches Potential an Fachwissen und Erfahrung aus allen Perspektiven des Umgangs mit Natur und Landschaft versammelt, dass es verwundern würde, wenn hieraus keine guten Ideen und Lösungsvorschläge für den Rhein-Kreis Neuss resultierten.

Wichtig sei, dass man sich tatsächlich als Runden Tisch begreife und auf gleicher Augenhöhe diskutiere und entscheide. Hier seien durchaus unterschiedliche Interessen an Natur und Landschaft vertreten, so die Landwirtschaft, die notwendiger Weise die Agrarlandschaft auch als Wirtschaftsraum sehen und mit etwaigen Maßnahmen auf ihren Eigentums- oder Bewirtschaftungsflächen leben und arbeiten müsse. Es seien die unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten und -erfordernisse zu berücksichtigen, so Greening- und Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutz und sonstige Förderquellen wie z. B. das Gemeinschaftswerk Natur und Umwelt. Die unterschiedlichen Finanzierungsvoraussetzungen für die Maßnahmenplanung und -umsetzung seien oft sehr kompliziert und müssten immer im Zusammenhang beurteilt werden, um bei Vorteilen auf der einen Seite Nachteile auf der anderen Seite zu vermeiden.

Aus diesem Grund freue er sich, Herrn Timmer als Vertreter der Landwirtschaftskammer und Herrn Herzogenrath als Vertreter der Kreisbauernschaft hier begrüßen zu können. Damit sei gewährleistet, dass auch fundierter Sachverstand mit Blick auf die komplexen landwirtschaftlichen Förderprogramme in die Diskussion und die Entscheidungen einfließe und keine Wege beschritten würden, die bei den bewirtschaftenden Landwirten bereits auf grundsätzliche Ablehnung stießen. Alle Ideen, die man hier entwickle, müssten in das Förderungssystem eingepasst werden oder dürften zumindest nicht förderschädlich sein. Dies sei heute bereits eine Kunst.

Ungeachtet dieser Fragen schlage er vor, die Diskussion am Runden Tisch zunächst immer von der Sache her anzugehen und Lösungen in der Sache zu entwickeln, deren Realisierungsmöglichkeit dann geprüft werden könne. Die Rahmenvereinbarung enthalte zwar viele gute Vorschläge und Hinweise auf gute Maßnahmen; gleichwohl könne es sein, dass im Kreisgebiet andere Maßnahmen erforderlich oder sinnvoll seien. Es könne keine Idee geben, die hier nicht besprochen werden dürfe oder im Vorfeld schon als nicht möglich ausgesondert werde. Vielleicht könne man sie ja möglich machen.

Der Runde Tisch sei nicht das Forum zur Diskussion nationaler oder globaler Umweltfragen. Hierzu seien andere Stellen berufen. Hier werde dies zu langen und ergebnisoffenen Diskussionen führen. Aufgabe des Runden Tisches sei die Konzentration auf den eigenen Raum mit den hiesigen Fragen. Hieraus könnten große Ansätze, aber auch kleinere Maßnahmen resultieren, die in der Summe vielleicht wieder große Erfolge mit sich brächten. Er lasse dies bewusst offen und wolle möglichst wenig Vorgaben machen, wie dies auch der Einladung zu entnehmen sei.

Er schlage vor, nach Klärung verschiedener Formalien und vielleicht einer Darstellung der Position der Landwirtschaft in die Diskussion einzusteigen. Ob man mit durchgeführten Maßnahmen tatsächlich Erfolg haben werde, könne sich erst über die Zeit hinweg beweisen.

In diesem Sinne wünsche er sich für den Runden Tisch einen guten Verlauf und konstruktive und angeregte Diskussionen zu den wichtigen Punkten mit guten Lösungen für das Kreisgebiet.

Zum Teilnehmerkreis des Runden Tisches schlage er vor, wie Herr Klauth bereits dargestellt habe, regelmäßig Vertreter der Landwirtschaftskammer, der Kreisbauernschaft und der Biologischen Station hinzuzuziehen. Ob man im Einzelfall weitere Personen hinzu nehme, könne man nach Maßgabe der zu diskutierenden Themen entscheiden.

 

Herr Grimbach begrüßte die Einrichtung des Runden Tisches. Er sei sicher, dass sich in dieser Runde kein militanter Naturschützer finden werde und eine sachliche Diskussion geführt werde, um lösungsorientierte Ansätze zu finden.

Dass Teile von Natur und Landschaft verschwänden, hänge auch mit der geringen Größe der Gebiete zusammen. Ungeachtet der Vernetzungsversuche entstünden so immer mehr isolierte Populationen, die zusammenbrechen würden. Dies müsse hier thematisiert werden, um Lösungen zu finden, eine Brücke zu bauen, eine Pufferzone einzurichten o.ä. Er sei sicher, dass sich die Landwirte überzeugen lassen und auch im Licht ihrer wirtschaftlichen Interessen die berechtigten Forderungen zum Artenschutz akzeptieren würden. Dann werde es diesem Gremium gelingen, Lösungen vor Ort zu finden und Konfliktpotentiale zu minimieren. Auch wenn die eine oder andere Fläche einer bestimmten Nutzung vorbehalten werden müsse, sei es wichtig, die wechselseitigen Interessen ernsthaft anzuerkennen.

 

Herr Behrens wies auf das zurzeit in der Gemeinde Rommerskirchen laufende Verfahren zur Bewertung der Funktionen und der Bedeutung der Wirtschaftswege hin. Hier gehe es um Flächen der Gemeinde, die vielleicht nicht mehr als Wege genutzt würden und z. B. als breite Wegeraine angelegt werden könnten. Man habe im Vorfeld mit dem Kreis und der Gemeinde gesprochen; er habe aber den Eindruck, dass bisher wenig erreicht worden sei.

 

Herr Große stellte dar, dass seitens des Rhein-Kreises Neuss eine Stellungnahme abgegeben worden sei, die auch genau diesen Punkt angesprochen habe, nämlich bei Rückbau von Wirtschaftswegen deren Einsatz z. B. als grüne Wege oder Flächen für erweiterte Vernetzungsstrukturen zu prüfen. Dies habe die Gemeinde Rommerskirchen sehr konstruktiv aufgenommen. Es sei zugesichert worden, auf der Grundlage des Konzeptes im Rahmen der Umsetzung auch die Nutzung der Flächen für Zwecke des Naturschutzes zu prüfen.

 

Herr Behrens regte an, dies auch in anderen Städten und Gemeinden ähnlich zu untersuchen. Es falle sicher leichter, Flächen für den Naturschutz zu erhalten, wenn es sich nicht um landwirtschaftliche Flächen handele.

 

Herr Schmitz, dankte für die Anregung, wies aber darauf hin, dass eine großräumige Untersuchung des Wirtschaftswegenetzes ein sehr aufwändiges und teures Projekt sei. Die Gemeinde Rommerskirchen werde hier im Rahmen eines Förderprogrammes unterstützt. Ob dies auch in anderen Kommunen des Kreisgebietes möglich sei, müssten die jeweiligen Belegenheitskommunen prüfen und entscheiden.

Wenn im Einzelfall Wirtschaftswege aufgehoben würden, werde die Untere Landschaftsbehörde regelmäßig im Verfahren beteiligt. Dies komme jedoch nicht so oft vor und habe meist einen klaren Anlass aus einem Projekt wie z. B. einer Rohstoffgewinnung heraus. Dies schränke die Möglichkeiten der Flächennutzung ein.

 

Herr Herzogenrath nahm Bezug auf die Ausführungen von Herrn Grimbach. Ein Interessenkonflikt lasse sich nicht leugnen. Dieser bestehe und werde auch weiter bestehen. Ökonomie und Ökologie müssten gegeneinander abgewogen werden und würden sich nicht immer mit einander vereinbaren lassen. Wichtig sei, dass man miteinander versuche, die widerstreitenden Interessen eben so weit wie möglich in Einklang zu bringen. Dies müsse unter den gegebenen Rahmenbedingungen erfolgen.

Man müsse auch Ergebnisse im Rahmen der Förderkulissen erzielen. Sei dies nicht der Fall, habe man nur ein weiteres Debattiergremium um seiner selbst Willen gegründet. Dann drohe möglicherweise irgendwann ein schon von Herrn Schmitz angesprochener ordnungsrechtlicher Eingriff, für den bei den Betroffenen keine Akzeptanz erkennbar sei.

Das vorhandene Instrumentarium müsse genutzt und mit Blick auf den Artenschutz im Rahmen des Greenings, der Agrarumweltmaßnahmen und des Vertragsnaturschutzes optimiert werden. Man müsse überlegen, welche Maßnahmen an bestimmten Orten in bestimmtem Umfang unter dem Aspekt des Artenschutzes aber ohne Außerachtlassung der Ökonomie durchzuführen seien. Hierfür gelte es nun, miteinander Ideen zu entwickeln, die von allen Seiten akzeptiert werden könnten, und bei den Bewirtschaftern für diese Akzeptanz zu werben. Dies sei ohne Finanzierung nicht möglich. Man müsse also sehen, dass man die sinnvollen Maßnahmen, die man entwickele, in das Förderungssystem einpasse.

 

Herr Grimbach stimmte dem voll zu. Neben der Akzeptanz sei aber auch Kooperation wichtig. Nicht alle Artenschutzmaßnahmen führten gleich zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen. Manchmal gebe es einfache, kleine Lösungen, die sehr sinnvoll seien. Hierzu müsse man aufeinander zu gehen und nicht nur den wirtschaftlichen Aspekt sehen.

 

Herr Timmer erläuterte, dass neben dem Verband auch die Landwirtschaftskammer hier tätig sei. Seit Anfang des Jahres seien so genannte Leitbetriebe im Bereich der Naturschutzberatung eingerichtet worden. Einer der nächsten liege in Kerpen-Buir. Hier könne man sich einzelne Maßnahmen vor Ort ansehen. Ziel sei, die Maßnahmen als Pilotmaßnahmen zu zeigen und die Akzeptanz hierfür zu erreichen und einen Multiplikatoreffekt zu erreichen.

Seit einem Jahr seien Betriebe ab einer gewissen Größe zu Greeningmaßnahmen verpflichtet. Auch hierbei gebe es bereits erste Erfahrungen, die in den Versammlungen kommuniziert würden, so z. B. welche Blühstreifen erfolgreich gewesen seien, und welche nicht.

Auch hier sei man auf dem Weg, mehr Akzeptanz zu gewinnen.

 

Herr Große stellte fest, dass sich Ansätze gezeigt hätten, innerhalb der bestehenden Förderprogramme Räume für einen optimale Einsatz und einen Betrieb, der kooperiere, zu finden.

Als Förderinstrumente stünden zunächst die Greening-Maßnahmen zur Verfügung, insbesondere bei Agrarumweltmaßnahmen, die in Richtung Optimierung der Zustände für Fauna und Flora der Feldflur sehr gute Auswirkungen hätten. Weiterhin bestehe im Rahmen des Vertragsnaturschutzes aus dem Kreiskulturlandschaftsprogramm das Förderpaket Artenreiche Feldflur. Beide Programm könnten mit einander verknüpft werden, was für die Landwirte attraktiv sein könne. Daneben könnten aus Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft produktionsintegrierte Maßnahmen durchgeführt werden. Dies werde im Rhein-Kreis Neuss bereits praktiziert und auf Schwerpunkträume konzentriert. Hierbei könnten insbesondere auch Flächen gespart werden und die Maßnahmen auf den ackerbaulichen Flächen selbst durchgeführt werden.

Räume, in denen solche Maßnahmen am ehesten beispielhaft durchgeführt werden könnten, seien insbesondere die Räume, in denen Betriebe, die zur Mitarbeit bereit seien, wirtschafteten. Hinzu kämen Räume, die aus bestimmten Gründen hierfür besonders geeignet seien. Die Biologische Station führe derzeit z. B. ein Programm im Auftrag des Landes durch, in dem hinsichtlich der Feldvogelfauna besonders gut ausgestattete Räume kartiert werden sollten. Es gebe bereits Räume mit derart guter Ausstattung z. B. durch Kompensationsmaßnahmen, wie im Bereich der Kompensation für das BoA 2/3-Kraftwerk.

Er würde es begrüßen, wenn durch Verband oder Kammer ein Versuch gemacht würde, Betriebe zu finden, die hier bereit seien, mitzumachen.

 

Herr Otten erklärte, dass man diese Räume finden müsse. Man sei praktisch gezwungen, das Thema zu behandeln, und je früher man hier beginne, um so effizienter sei dies.

 

Herr Herzogenrath stimmte Herrn Große zu. Produktionsintegrierte Maßnahmen nach der Vereinbarung vorzugsweise anzuwenden, sei eine der Akzeptanz fördernden Maßnahmen. Die Fachleute aus dem Bereich Artenschutz müssten allerdings aufzeigen, wo Maßnahmen sinnvoll für welche Art durchgeführt werden sollten. Es sei dann Aufgabe der Landwirtschaftskammer und des Verbandes, hinsichtlich der Umsetzung und der kooperationsbereiten Landwirte das Ihrige zu tun.

 

Herr Grimbach befürwortete dies. Es sei sehr wichtig, eine Art Inventur hinsichtlich besonders wertvoller und schützenswerter Arten zu machen. Seiner Meinung nach könne bei nachweislich sehr wertvollen Räumen mit besonders wertvollem Arteninventar erwartet werden, dass auch seitens der Landwirtschaft alles unternommen werde, was möglich sei, um dies zu unterstützen. Daher sei ihm der Gedanke der Kooperation so wichtig, so z. B. bei erforderlichem Flächentausch.

 

Herr Klauth verwies auf seine Erfahrungen in der Randlage des Tagebaus. Ein sehr früher Zeitpunkt zur Einflussnahme seien Flurbereinigungsverfahren, wie sie hier erwartet würden. In diesen Verfahren würde die Landschaft neu geplant. Als Vorsitzender im Verfahren Fortuna-Garsdorf habe er die Erfahrung gemacht, dass eine einmal festgelegte Entwicklung nur sehr schwer wieder geändert werden könne. Daher sei es sehr wichtig, früh anzusetzen.

Ein weiterer Punkt sei das gegenseitige Verhalten von Bürgern und Landwirten. Hier bewirke Rücksichtnahme ebenfalls Rücksichtnahme.

 

Herr Kallen berichtete, dass die Kreisjägerschaft ein Projekt begonnen habe, was an die Greening-Maßnahmen erinnere. Aus der Sicht der Jäger, die ja auch Naturschützer seien, hätten die Greening-Maßnahmen nicht nur Vorteile für die Tierwelt. Gerade die Bodenbrüter würden dadurch nicht wirklich gefördert. Es bestehe eine jährliche Mulchverpflichtung. Dadurch würden u. U. Jungtiere geschädigt und die Brutdeckung sei nicht mehr vorhanden, wenn sie gegen z. B. die Greifvögel benötigt werde. Daher habe man ein Projekt begonnen, welches durch finanzielle Anreize die Blühstreifen dann garantieren solle, wenn sie benötigt würden. Dies werde durch zusätzliche Bewirtschaftungsregeln bewirkt. Verschiedene Landwirte hätten hiervon bereits Gebrauch gemacht. Er hoffe, hierzu im kommenden Jahr näher berichten zu können.

Allerdings bestehe bei den Landwirten die Sorge, dass von diesen Flächen eine Verunkrautung ausgehen könne, die in den Folgejahren Probleme machen könne. Die Streifen dürften, anders als beim Greening, im zweiten Jahr einmal gehäckselt werden. Dies werde stellenweise als problematisch angesehen. Es sei daher interessant, zu wissen, welche Saatmischung hier unproblematisch in diesem Sinne verwendet werden könne und vielleicht sogar die Problemwildkräuter unterdrücke. Das Programm laufe über 3 Jahre. Man zahle pro Jahr bis zu 300 € je Hektar zusätzlich für die Einhaltung der besonderen Bewirtschaftungsregelungen. Dies reiche aber bei befürchteter Verunkrautung sicher nicht aus.

 

Herr Wappenschmidt begrüßte die heutige Diskussion am Runden Tisch. Wichtig sei, dass man die Akzeptanz seiner Kollegen vor Ort gewinne.

Man dürfe jedoch nicht übersehen, dass die Landwirtschaft täglich nahezu 1 Hektar Fläche im Kreisgebiet durch Siedlung, Verkehr usw. verliere. Dies seien insgesamt negative Einflüsse auf die Artenvielfalt in der Restfläche. Die Gesellschaft müsse auch anerkennen, dass die Landwirtschaft nicht der einzige Verursacher sei, sonst werde man keine Akzeptanz finden.

Im Übrigen tue die Landwirtschaft bereits heute etwas. Von den rd. 37.500 Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Kreisgebiet seien etwa 10 % Grünland. Er hoffe, dass die Maßnahmen des Tierschutzes nicht dazu führten, dass es keine Nutztiere mehr gebe; dies sei dem Bestand an Grünflächen sicher nicht sehr förderlich. Die ökologischen Vorrangflächen machten etwa 5.100 Hektar aus. Hinzu kämen Agrarumweltmaßnahmen von etwa 58 Hektar. Dies sei zwar relativ wenig, verteile sich aber auf viele kleinflächige Maßnahmen. Insgesamt seien dies nochmals rd. 15 % der Nutzfläche, auf denen Umweltmaßnahmen umgesetzt würden. Man wäre dankbar, wenn dies zur Kenntnis genommen werde. dass diese Maßnahmen noch keinen durchschlagenden Erfolg gebracht hätten, sei allen klar; aus dem Grund sei man zu Gesprächen gerne bereit.

Die Betriebsleiter seien gehalten, ihre Betriebe wirtschaftlich am Laufen zu halten. Wenn man Akzeptanz erwarte, müsse auch eine Förderung möglich sei. Problem sei, dass die Förderung derzeit nur Ausgleich für Erschwernisse umfasse und keine zusätzlichen Anreize biete. Zudem dürften zusätzliche Maßnahmen und Fördermittel nicht förderschädlich sein. Dies müsse im einzelnen Fall geprüft und ausgeschlossen werden.

 

Frau Dr. Wahode fasste zusammen, dass aus ihrer Sicht zunächst eine Bestandsaufnahme erfolgen und insbesondere dahin gehend eine Festlegung getroffen werden müsse, welche Maßnahmen an welchen Orten in welchem Umfang sinnvoll oder nötig seien. Man habe sich schon öfter über die unterschiedlichsten Ansätze unterhalten. Es sei kaum noch möglich, dies alles auseinander zu halten. Wenn man dann einzelne Punkte eingehend betrachtet würden, seien sicher gute Ideen und Vorschläge zu erwarten. Sie sei sicher, dass man ihre Berufskollegen dann zum Mitmachen bewegen könne.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Große erklärte Herr Timmer, dass er die Greening-Maßnahmen im Rhein-Kreis Neuss zwar nicht kartographisch, aber durchaus in Zahlen darstellen könne.

 

Herr Meyer-Ricks bat um Aufschluss über die unterschiedlichen Vorgaben für die Greening-Maßnahmen, um beurteilen zu können, ob Ideen für Maßnahmen überhaupt erfolgreich sein könnten.

 

Herr Grimbach regte an, die Ackerränder verstärkt zu schützen. Dann seien viel andere Maßnahmen nicht mehr erforderlich. Auch dies sei ein Thema für den Runden Tisch.

 

Herr Kallen betonte, dass die Wegeraine sehr stark durch z. B. Hunde von Spaziergängern entwertet würden. Es gebe sicherlich wertvollere Möglichkeiten für Wildtiere, als Wegeraine.

 

Herr Herzogenrath wies darauf hin, dass es bei den von der Jägerschaft geförderten Blühstreifen z. B. problematisch sei, dass diese in der freien Feldflur liegen müssten. Bei einer zulässigen Lage an Wegen oder Waldrändern seien sicher mehr Interessenten zu finden; hier aber sei der Druck durch die Prädatoren zu hoch. Am Rand eines Schlags liege aber der nächste Nachbar mit seinen Wirtschaftsflächen, so dass es dort u. U. Probleme in dieser Hinsicht gebe. Hier seien die Interessen von Landwirtschaft und Jägerschaft vielfach gegenteilig.

 

Herr Klauth schlug angesichts der vielfältigen Ideen vor, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches die heutige Diskussion bis zum nächsten Treffen Revue passieren ließen. Er freue sich über die rege Diskussion und das allseitige große Interesse.

 

Frau Lechner betonte, dass sie angesichts dieser vielfältigen Ideen und der zu berücksichtigenden Regeln gar nicht wisse, wo man genau ansetzen könne. Es sei notwendig, eine Strategie zu entwickeln, wie man das komplexe Thema angehen könne. Der Begriff der Artenvielfalt sei ihr insgesamt zu viel. Sie schlage vor, dies auf eine Artengemeinschaft und einen bestimmten Raum herunter zu brechen.

 

Herr Meyer-Ricks nahm Bezug auf den Vorschlag von Frau Dr. Wahode. Es sei wichtig, über die zu berücksichtigenden Regelungen z. B. zu Greening, Blühstreifen oder Wegerainen informiert zu werden. Er bat darum, beim nächsten Treffen eine Information hierzu vorzuschalten.

 

Herr Schmitz wies darauf hin, dass in der Erläuterung zum heutigen Treffen ausdrücklich auf die elektronischen Anlagen hingewiesen worden sei. Hier seien ganz wesentliche Informationen zu den unterschiedlichen Punkten zu erhalten.

 

Herr Timmer erklärte sich bereit, die unterschiedlichen Greening-Maßnahmen im nächsten Treffen vorzustellen und zu erläutern. Auch sei noch zu entscheiden, wie oft man sich treffe. Er halte etwa 2 bis 3 Treffen im Jahr für ausreichend.

 

Herr Schmitz erklärte, dass man vorgesehen habe, die Treffen des Runden Tisches jeweils mit den Sitzungen des Beirates zu verbinden. Dies seien im kommenden Jahr höchstens 4 Termine.

 

Die Mitglieder des Runden Tisches regten an, zu den einzelnen Maßnahmen Beispiele aufzuzeigen.

 

Herr Große schlug vor, sich zunächst darauf zu einigen, den Fokus auf die Ackerflächen zu legen. Im Bereich des Grünlands seien ganz andere Maßnahmen erforderlich, als im Bereich der Ackerflächen. Auf Grünlandflächen griffen auch die Regelungen des Kreiskulturlandschaftsprogramms und die Situation sei insgesamt als gut zu bewerten.

 

Dem wurde allgemein zugestimmt.

 

Herr Große sagte zu, in Ergänzung der Erläuterungen der Landwirtschaftskammer zu Greening-Maßnahmen die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes darzustellen. Er bat Herrn Kallen um Informationen zu der ergänzenden Förderung durch die Kreisjägerschaft. Man werde prüfen, welche Möglichkeiten zur förderungsunschädlichen Aufstockung bestünden. Hiermit beschäftigten sich bereits Gremien des LANUV NRW und der Landwirtschaftskammer. Es sei in vielen Fällen problematisch, eine insgesamt zufriedenstellende Lösung zu finden.

Die Kombination von Greening und Vertragsnaturschutz könne unter dem Strich als attraktiv bewertet werden.

Neben der inhaltlichen Ausrichtung müsse man auch über die Räume der Ackerlandschaft sprechen, in denen es aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll sei, anzusetzen. Dann erst sei es sinnvoll, Kooperationspartner für diese Flächen zu suchen.

Wenn man großräumige Untersuchungen und Analysen beauftrage, sei man über viele Jahre nur damit befasst. Dies sei strukturell vielleicht sinnvoll; gleichwohl könne man auch ohne diese langwierigen Untersuchungen auskommen. Maßnahmen für die Feldvogelfauna seien sicher in der gesamten Bördenlandschaft sinnvoll, auch als produktionsintegrierte Maßnahmen. Hiermit seien nahezu überall Erfolge zu erzielen. Dies hätten die umfangreichen Kompensationsmaßnahmen für das BoA 2/3-Kraftwerk im Raum Rommerskirchen, verteilt auf eine größere Anzahl von Einzelmaßnahmen, eindrucksvoll durch eine erstaunliche Steigerung der Artenvielfalt ergeben.

 

Herr Krechel wies darauf hin, dass dies zeige, dass man auch in der intensiv genutzten Agrarlandschaft etwa tun könne und das dies nicht nur zum Nutzen einer Seite ausfallen müsse. Wie bereits erwähnt, sei dies aber eine Frage des Geldes, um die Angebote attraktiv machen zu können, sonst werde niemand sie annehmen.

 

Herr Timmer ergänzte, dass nicht nur die finanziellen Leistungen bestimmend seien. Auch die Bürokratie bei einzelnen Programmen schrecke die Landwirte mittlerweile ab, da bildlich gesprochen jeder Quadratmeter falsch beantragter Fläche Sanktionen im Rahmen der Kontrollen nach sich ziehe.

 

Herr Kallen wie darauf hin, dass Herr Prof. Dr. Schumacher im Rahmen einer Veranstaltung darauf hingewiesen habe, dass oft Kompensationsmaßnahmen für die Inanspruchnahme von Ackerflächen andersartig, z. B. als Aufforstung; angelegt würden, was er für nicht zulässig gehalten habe. Er schlug vor, auf diesem Sektor über Kompensationsmaßnahmen z. B. in  Form von Blühstreifen nachzudenken, um die Feldflur und Offenlandschaft zu stärken.

 

Herr Schmitz erklärte, dass dies im Rhein-Kreis Neuss auch berücksichtigt werde. Man sei zwar ein extrem waldarmer Kreis; dies bedeute jedoch nicht, dass jede Kompensation als Wald angelegt werde. Vielmehr seien großflächige Aufforstungen zur Kompensation nicht die Regel. Es würden auch Brachflächen, Streuobstwiesen, Feldgehölze mit Säumen, locker bepflanzte Wiesenstreifen, extensives Grünland, Hecken mit Überhältern usw. angewendet.

 

Herr Grimbach verwies auf eine Kompensation für einen Komplex von Folientunneln. Hier biete sich ein Blühstreifen vor der Anlage an, der durchaus auch überfahren werden könne, gleichwohl aber seine wichtige ökologische Funktion für die Insekten besitze, die Bestäuber der Erdbeeren seien. Dies diene allen. Manchmal könne man mit einfachen Maßnahmen das Nützliche mit dem Praktischen verbinden und zugleich Brücken oder Pufferstreifen schaffen.

 

Herr Behrens betonte, dass, wenn man die Strukturen schaffe, auch die Arten zu erwarten seien. Bei diesen Strukturen könne er verstehen, dass es als problematisch angesehen werde, wenn diese mehrjährig bestünden; für die Tierwelt würden sie aber erst dann wirklich interessant. Wenn man sie dann umbreche, werde wieder ein Schnitt gemacht.

 

Herr Große erläuterte, dass es diese beiden Ansätze auch im Vertragsnaturschutz gebe. Zum einen gebe es Programme für ganz bestimmte Arten und die auch von der Gebietskulisse begrenzt seien, so z. B. für Knoblauchkröte, Feldhamster oder Kiebitz. Dies solle jedoch nicht im Zentrum der Arbeit des Runden Tisches stehen. Hier gehe es mehr um Maßnahmen in der gesamten ackerbaulich genutzten Fläche. Dann könne man sich einen geeigneten Beispielraum aussuchen und um Partner zur Umsetzung werben.

 

Dies fand allgemeine Zustimmung.

 

Herr Klauth zeigte sich erfreut über die lebhafte Diskussion in der Gruppe. Genau dies werde gebraucht. Man werde die anstehenden Fragen nicht in einem oder zwei Terminen lösen können. Es zeige sich aber aus seiner Sicht, dass es allgemein gewollt sei, zusammen an den Ansätzen zu arbeiten.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Treffens des Runden Tisches aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörde:

 

1.  Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches stimmen in der Erkenntnis des Erfordernisses zur Durchführung von Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft überein.

2.  Die Arbeit des Runden Tisches soll allgemein in der Agrarlandschaft sinnvolle und erforderliche Maßnahmen des Artenschutzes in den Mittelpunkt stellen.

3.  Die gegenseitigen Positionen werden anerkannt, namentlich das Erfordernis einer wirtschaftlichen Betriebsführung landwirtschaftlicher Betriebe.

4.  Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches werden nach ihren Möglichkeiten für die Akzeptanz von Maßnahmen des Artenschutzes in der Agrarlandschaft werben und sich zu gegebener Zeit bemühen, Kooperationspartner für konkrete Maßnahmen zu gewinnen.

5.  Der Schwerpunkt der Arbeit des Runden Tisches soll auf den ackerbaulich genutzten Räumen liegen.

6.  Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, sollen allgemein den Arten der Bördenlandschaften zugute kommen.

7.  Die LWK NRW wird die Greening- / Agrarumweltmaßnahmen einschließlich ihres Regelwerks erläutern. Hierbei werden auch Fragen der Kombination mit anderen Förderprogrammen aufgezeigt. Die praktische Umsetzung wird an Beispielen dargestellt.

8.  Die Kreisjägerschaft Neuss wird über ihr zusätzliches Förderprogramm für Blühstreifen informieren.

9.  Die Verwaltung wird die Fördermöglichkeiten des Kreiskulturlandschaftsprogramms insbesondere in Bezug auf die Vertragspakete in der Ackerbörde erläutern. Hierbei werden auch etwaige Möglichkeiten der Kombination mit anderen Förderprogrammen dargestellt.