Beschluss:

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Konjunkturpaket II zur Kenntnis.

 

Zur Finanzierung der aufgelisteten Maßnahmen empfiehlt er dem Kreistag die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von 7.118.594 EUR.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen Betrag vorhabenbezogen den einzelnen Sachkonten zuzuordnen.

 

Die jeweiligen Vergabeentscheidungen werden im Rahmen der über-/außerplanmäßig bewilligten Mittel im Kreisausschuss/Kreistag herbeigeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

Der Finanzausschuss fasste den Beschluss einstimmig.


Protokoll:

 

Zu diesem TOP lag dem Finanzausschuss eine Tischvorlage vor.

 

Kreiskämmerer Graul verwies auf die Ausführungen der Verwaltung zur Tagesordnung. In der Liste seien die möglichen Maßnahmen aufgeführt, wobei der Schwerpunkt auf energetischen Maßnahmen liege. Es sei keine Rangfolge getroffen. Jede Maßnahme würde im Einzelfall vor Beginn vom Kreisausschuss bzw. Kreistag beraten und beschlossen, so dass eine ausreichende Transparenz gegeben sei.

 

Nach § 6 des Entwurfs des Investitionsfördergesetzes NRW sind im Haushaltsjahr 2009 entstehende Aufwendungen und Auszahlungen der Gemeinden (Gemeindeverbände) als überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zu behandeln und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kreistages.

 

Zur Refinanzierung richtet das Land ein Sondervermögen ein, das über einen Zeitraum von 10 Jahren getilgt wird. Die Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung auf dem Wege der Abfinanzierung, die 2012 beginnt. Insgesamt beträgt die Co-Finanzierung am eigenen Investitionsanteil 12,5 %, der im Wege eines Abzuges bei den Zuweisungen des GFG getilgt wird.

 

Kreisdirektor Petrauschke ergänzte, das Programm gelte für 2 Jahre. Die Anteile für die Ersatzschulen, hier genannt sei das Norbert-Gymnasium Knechtsteden, würden den Standortgemeinden zugerechnet. Bezüglich der Verwendung dürfe in den Standortgemeinden (hier Dormagen) kein Unterschied zwischen den eigenen Schulen und den Ersatzschulen gemacht werden.