Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag den Beschluss der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen und die Entgeltordnung für die Benutzung des Gewerbeschadstoffmobils.

 


Protokoll:

Vorsitzender Herr Markert weist auf die hierzu vorliegenden Sitzungsunterlagen hin.

Herr Mankowsky führt mit einem historischen Rückblick in die Problematik ein. Anschließend informiert er über die neuen, sich in der Abfallwirtschaft stellende Herausforderungen. Er verweist auf die im  Planungs- und Umweltausschuss getroffene strategische Entscheidung, das Eigentum an der Wertstoffsortieranlage und der Kompostierungsanlage zu übernehmen und lediglich den Betrieb der beiden Anlagen auszuschreiben. Die Müllverbrennung sei in der Erwartung ausgeschrieben worden, dass sich bei der europaweiten Ausschreibung Preise reduzieren lassen. Die jetzt vorgeschlagenen Gebühren seien die Resultate aus diesen Ausschreibungen, die ohne Beschwerden und Anfechtungen vollzogen worden seien.

Herr Mankowsky informiert darüber, dass eine Neukalkulation der Deponiekosten erforderlich gewesen sei. Den Städten und Gemeinden könne man insgesamt zurückgehende Gebühren in Rechnung stellen.

Anschließend erläutert Herr Wahlen die Kosten- und Leistungsrechnung anhand der vorliegenden Sitzungsunterlagen. Er  führt aus, dass die Höhe der Abfallgebühren so bemessen werde, dass die Erlöse die Kosten genau ausgleichen und Gebührenanreize, z.B. für die Entsorgung des gut verwertbaren Bioabfalls, geschaffen werden könnten. Gestützt würden insbesondere die Kleinanlieferungen, das Gewerbeschadstoffmobil und der Bioabfall.

Sodann werden Detailfragen einzelner Ausschussmitglieder beantwortet.

Herr Dr. Kalthoff bedankt sich zunächst für das vorzügliche Ergebnis der geleisteten Arbeit und erkundigt sich danach, wer sich um die abgeschlossenen Deponien nach Ablauf der Nachsorgefrist von 30 Jahren kümmere und ob diese in das Altlastenkataster des Kreises aufgenommen werden. Im Weiteren möchte er wissen, ob die Kompostierungsanlage kostendeckend arbeitet. Herr Mankowsky antwortet, dass die Kompostierungsanlage sich selbst trage, da die Gebühren bedarfsgerecht erhoben würden. Zu den Deponien teilt Herr Mankowsky mit, dass man zunächst davon ausgehe, dass keine Probleme auftreten. Sofern es tatsächlich einen Handlungsbedarf gebe, würden die normalen Rechtsfolgen eintreten, d.h. der Eigentümer würde haften. In NRW gebe es zudem den Altlastensanierungsverband, der mit Zuschüssen unterstützend eingreifen könne.

Herr Wappenschmidt schließt sich mit einem Dank an die Verwaltung für das gute Ergebnis an und teilt mit, dass die vorgeschlagenen Entsorgungsgebühren und auch die Subventionierungen von seiner Fraktion mitgetragen werden.

Herr Wappenschmidt erkundigt sich danach, warum der Bioabfall so stark subventioniert werde, wie lange die verhandelten Gebühren voraussichtlich stabil bleiben werden, welche prozentualen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinssätze zugrunde gelegt worden seien und ob es im Hinblick auf die Tatsache, dass Dämmstoffe zur Energieeinsparung im Gebäudebereich eingesetzt werden, tatsächlich notwendig sei, die mit dem großen Deponierungsvolumen begründete Gebührenanhebung vorzunehmen. Hinsichtlich der zuletzt geführten Styropor-Diskussion äußert Herr Wappenschmidt, er habe den Eindruck, dass die getroffene Regelung, wonach dieses Material auch an der MVA angeliefert werden kann, noch nicht bei allen Gewerbetreibenden angekommen sei und daher nach wie vor ein Problem darstelle.

Herr Mankowsky antwortet zum Styropor, dass die für den Rhein-Kreis-Neuss getroffene Regelung über die Presse kommuniziert worden sei und es keine Erkenntnisse über immer noch bestehende Probleme gebe. Er verweist auf die Homepage des Kreises, auf der die Entsorgungswege aufgezeigt würden.

Zum Bioabfall erläutert Herr Mankowsky, dass die gute Verwertbarkeit außerhalb einer Verbrennung ein ökologischer Vorteil sei, der zur Stützung der Bioabfallgebühren geführt habe. Ein damit verfolgtes Ziel sei außerdem eine gute Auslastung der Kompostierungsanlage. Er gehe davon aus, dass die Gebühren zumindest für die Laufzeiten der Betreiberverträge bei der WSAA und der Kompostierungsanlage, das sind 3 und 2 Jahre, stabil seien.

Vorsitzender Herr Markert bittet darum, dass Herr Wahlen bei der Beantwortung der Kalkulationsfragen auch die künftige Entwicklung im Bereich der Dämmstoffe mitbetrachtet.

Herr Wahlen führt aus, dass die Abschreibungszeiten den gutachterlich ermittelten Restwertnutzungsdauern der Anlagen folgen und bei den kalkulatorischen Zinsen mit 6 % gerechnet werde, was einem 50 Jahres-Mittel nach Kommunalabgabenrecht entspreche. Eine Subventionierung von Dämmstoffen bei der Deponieablagerung würde zwangsläufig eine höhere Belastung der anderen Abfallarten auslösen, da andernfalls die Deckung nicht gewährleistet sei. Die derzeitigen Preise seien im Übrigen marktgerecht. Für die Entsorgung des künftig vermehrt anfallenden Styropors, das nicht wie die Mineralwolle auf der Deponie abgelagert werden könne, müsse man die weitere Entwicklung abwarten und bei Bedarf weitere Lösungen entwickeln.   

Herr Schröder fragt nach, ob die Anlieferung an der Kleinanlieferstation sortenrein sein müsse oder auch Mischanlieferungen akzeptiert würden und erkundigt sich zur Kosten- und Leistungsrechnung nach den Überschüssen der Vorjahre. 

Herr Wahlen informiert, dass eine gemischte Anlieferung möglich sei. Eine kostenlose Annahme erfolge, wenn alle Bestandteile nach der Gebührenordnung kostenlos angenommen werden könnten. Die in der Vergangenheit erwirtschafteten Überschüsse seien mit der aktuellen Gebührenkalkulation vollständig zurückgeführt worden.

Herr Graaf nimmt eine überschlägige Vergleichsrechnung mit den Entsorgungskosten für behandelte Restabfälle in der MVA Krefeld vor, die aus seiner Sicht zu einem eher ungünstigen Ergebnis führe. Er sieht im Abfallwirtschaftsplan des Landes eine mögliche Ursache.

Herr Mankowsky weist darauf hin, dass die sehr intensive Diskussion über den AWP zu der Feststellung geführt habe, dass die Abfälle im Rhein-Kreis Neuss diesem nicht unterliegen. Herr Wahlen stellt fest, dass das Ausschreibungsergebnis unter den gegebenen Rahmenbedingungen akzeptabel sei.

Zu der von Herrn Graaf durchgeführten Vergleichsrechnung gibt Herr Wahlen zu bedenken, dass die Abfälle durch die Behandlung in der Sortieranlage vor der Abgabe an die MVA erheblich an Gewicht verlieren und dadurch Einsparungen erzielt werden können.

Vorsitzender Herr Markert dankt für die detaillierte Beantwortung und leitet zur Abstimmung über.  

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen