Protokoll:

Ausschussmitglied Kaisers legte dar, dass es in der jüngeren Vergangenheit verschiedentlich Anlass zu Beschwerden gegeben habe, welche von der Platzierung der Verteilerkästen im Zuge des Ausbaues und Verlegung der Glasfaserleitungen im öffentlichen Straßenraum herrührten. Insbesondere im Stadtgebiet Korschenbroich sei festzustellen, dass diese Verteilerkästen von den Netzbetreibern überwiegend im Gehwegbereich aufgestellt würden und zumindest teilweise aufgrund der unzureichenden verbleibenden Restbreite der Gehweganlagen der Fußgängerverkehr beeinträchtigt sei. Er bitte deshalb um Beantwortung der Frage, ob und inwieweit der Kreis im Rahmen seiner Überwachungspflichten bzw. in Ausübung und Wahrung seiner Straßenbaulastaufgaben darauf achte, dass die bautechnischen Mindeststandards eingehalten würden.

 

Ausschussvorsitzender Holler merkte hierzu an, dass bekanntlich das Telekommunikationsgesetz (TKG) den Betreibern und Eigentümern der von ihnen betriebenen Telekommunikationsnetzen weitreichende Befugnisse einräume.

 

Seitens der Verwaltung erfolgte hierzu der Hinweis, man werde hierzu verwaltungsseits schriftlich Stellung beziehen und eine diesbezügliche Information der Niederschrift als Anlage beifügen (sh. Anlage zur Niederschrift).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Von der vorgetragenen Problematik ist der Kreis bisher nicht betroffen. Bislang gibt es kreisweit nur einen Verteilerkasten an Kreisstraßen und dieser befindet sich in einer Grünfläche. Die Aufbrüche werden seitens des Tiefbauamtes unter Voraussetzungen der anerkannten Regeln der Technik genehmigt und auch durch eigenes Personal überwacht.