Protokoll:

Vorsitzender Lechner erklärte, dass der Bericht des Vorsitzenden der Niederschrift beigefügt werde. Durch seinen Unfall im vergangenen Jahr sei er lange Zeit verhindert gewesen und müsse die Beteiligungsfälle zunächst wieder ordnen.

 

Gleichwohl müsse er zu einem Punkt eine Erläuterung geben. Aus der Bevölkerung des Hoistener Raums werde er öfter darauf angesprochen, dass der Beirat zu den Windenergieanlagen im Hoistener Feld nicht beteiligt worden sei. Tatsache sei, dass der Beiratsvorsitzende immer dann zwischen den Sitzungen des Beirates beteiligt werde, wenn es um Angelegenheiten des Beirates gehe, die nicht aufschiebbar wären, also beispielsweise Entscheidungen über einen Widerspruch gegen von der Unteren Naturschutzbehörde beabsichtigte Befreiungen im Landschaftsschutzgebiet.

Er habe auf eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde in einem Befreiungsverfahren für die Verlegung von Anschlusskabeln für die Windenergieanlagen keinen Widerspruch erhoben, da im Bereich Hoisten nur eine Kreuzung der Terrassenkante, die im Landschaftsschutzgebiet liege, mit der Kabeltrasse erfolgt sei. Die Windenergieanlagen selbst stünden nicht im Bereich geschützter Flächen. Er habe daher angesichts des laufenden Projektes und der nur geringfügigen Auswirkungen der Kabel auf Natur und Landschaft keinen Anlass für eine Beteiligung des Gesamtbeirates gesehen. Die Entscheidung für die Standorte der Windenergieanlagen sei anderenorts getroffen worden.