Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss verweist den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.11.2016 an den Finanzausschuss.


Protokoll:

Vor der inhaltlichen Beratung stimmte der Ausschuss der beantragten Beteiligung und dem Rederecht für Vertreter der Initiative igll e.V. zu. Ausschussvorsitzender Dr. Klose legte die Redezeit auf 10 Minuten fest.

 

Herr Hermann Joseph Wienken von der Initiative igll e.V. legte in einem Erfahrungsbericht die Schwierigkeiten für Eltern im Hinblick auf die Betreuung von behinderten Kindern dar und sprach sich für eine Inklusionsassistenz auch im Offenen Ganztag aus. Nach seiner Einschätzung eigne sich diese nicht nur für das Erreichen des Schulzieles, sondern fördere durch den Umgang mit anderen Kindern aus dem schulischen Umfeld auch die persönliche Entwicklung des behinderten Kindes. Zudem führe die Betreuung im Offenen Ganztag vor allem für berufstätige Eltern zu einer Entlastung.

 

Kreisdirektor Brügge machte darauf aufmerksam, dass das LSG NRW Anfang des Jahres in einer Grundsatzentscheidung festgelegt habe, unter welchen Voraussetzungen es sich um Teilnahme an Bildung (§ 53 SGB XII) oder am sozialen Leben (§ 54 SGB XII) handele.

 

Die Inklusionsassistenz für den Besuch des Offenen Ganztages sei danach dem Bereich der Teilhabe am sozialen Leben zuzuordnen, für den Leistungen nur einkommens- und vermögensabhängig erbracht werden können. Sofern eine Finanzierung des Offenen Ganztages unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern beschlossen werde, handele es sich um freiwillige Leistungen des Kreises. Diese seien mit erheblichem Mehraufwand verbunden und könnten nicht aus dem Haushalt 2016/2017 finanziert werden.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Ramakers erklärte Kreisdirektor Brügge, dass der Mehraufwand mangels valider Datengrundlage nicht seriös geschätzt werden, sich jedoch in einer Größenordnung von 500.000 € bewegen könne.

 

Mit dem im Gesetzgebungsverfahren stehenden Bundesteilhabegesetz (BTHG) solle im SGB IX ein neuer § 112 eingeführt werden, der den Umfang der Leistungen zur Teilhabe an Bildung neu beschreibe.

 

Da die vom Bundesfamilienministerium angestrebte Zusammenführung der Teilhabeleistungen von Kindern und Jugendlichen mit körperlicher oder geistiger Behinderung (derzeit SGB XII) und die Teilhabeleistungen von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung (derzeit SGB VIII) entgegen der ursprünglichen Ankündigung in dieser Legislaturperiode doch nicht mehr in das System des SGB VIII zusammengeführt wird, habe der Landrat veranlasst, dass nunmehr die Poollösung für schulische Bildung umgesetzt werden solle. Hierbei solle aber zunächst überprüft werden, ob sich aus den Hinweisen des LVR zur Entwicklung einer Poollösung in einzelnen Punkten ein Veränderungsbedarf ergibt. Über den Fortgang des Verfahrens werde in der Ausschusssitzung im Februar 2017 berichtet.

 

Kreistagsabgeordnete Servos schlug vor, die Entscheidung über den Offenen Ganztag als freiwillige Leistung an den Finanzausschuss zu verweisen.

 

Kreistagsabgeordneter Cöllen teilte mit, dass der Antrag teilweise nicht ausreichend begründet sei und daher allein aus rechtlichen Gründen abgelehnt werden müsse. Mit dem Vorschlag, den Bericht zum Thema Poollösung in der Ausschusssitzung am Februar 2017 abzuwarten, erklärte er sich einverstanden.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich erklärte, dass sie eine Ablehnung des Antrages nicht nachvollziehen könne, da sie einige Ähnlichkeiten zu der Aussage des Landrates sehe.

 

Kreisdirektor Brügge stellte klar, dass die Rechtsprechung des LSG NRW eindeutig sei. Die Verwaltung begrüße zwar den Offenen Ganztag, sei jedoch an die Rechtsprechung des LSG NRW gebunden. Ob diese als freiwillige Leistung des Kreises erbracht werden soll, habe der Kreistag zu entscheiden. Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung.

 

Im Hinblick auf die Poollösung wies er darauf hin, dass diese die Unterstützung behinderter Kinder im Unterricht betreffe. Zudem habe sich der Landrat zu keinem Zeitpunkt gegen eine Poollösung ausgesprochen, sondern lediglich die weitere Entwicklung und Umsetzung des Inklusionskonzeptes aufgrund der angekündigten Verschiebung der Zuständigkeiten vorerst zurückgestellt.

 

Ausschussmitglied Kresse sprach sich gegen die Verweisung an den Finanzausschuss aus, da eine Berücksichtigung aufgrund des Doppelhaushaltes für die Jahre 2016/2017 frühestens ab dem Haushaltsjahr 2018 möglich sei.

 

Kreisdirektor Brügge wies darauf hin, dass ohne Deckungsvorschlag nicht über den Antrag entschieden werden könne.

 

Ausschussmitglied Kresse ergänzte den Antrag um den Vorschlag, die aufgrund der sinkenden Arbeitslosenzahlen im Bereich Kosten der Unterkunft eingesparten Mittel für die Finanzierung des Offenen Ganztages als freiwillige Leistung zu verwenden.

 

Kreisdirektor Brügge entgegnete, dass die beabsichtigte Erhöhung des Mietspiegels eine Erhöhung der Kosten der Unterkunft zur Folge habe und der Haushaltsansatz hierdurch voraussichtlich vollständig ausgeschöpft werde. Zudem gebe es Unwägbarkeiten, wie sich die Flüchtlingssituation zukünftig auf den Haushaltsbereich auswirke. Auch sehe die Geschäftsordnung einen konkreten, bezifferten Deckungsvorschlag vor. Der Vorschlag sei somit nicht praktikabel.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich