Beschluss:

Der Kreistag beschließt gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW das Gutachten „Pflegebedarfsanalyse Rhein-Kreis Neuss“ der Institute for Health Care Buisness GmbH vom November 2013 zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW zu erklären. Der Kreistag stellt fest, dass der im Gutachten prognostizierte Überhang an stationären Pflegeplätzen bei kreisweiter Betrachtung im November 2016 auch tatsächlich gegeben ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Gutachten und diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 7 Abs. 6 Abs. 1 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Kreistag beschließt des Weiteren, dass gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die im Rhein-Kreis Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, davon abhängig ist, dass für diese Einrichtung auf der Grundlage der örtlich verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW ein Bedarf bestätigt wird (Bedarfsbestätigung). Maßstab für die Bedarfsfeststellung ist alleine der Gesamtbedarf im Rhein-Kreis Neuss. Der Kreistag wird im Prozess der Umsetzung des Beschlusses auf die Ausgewogenheit des Bedarfs in den Städten und Gemeinden achten.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 11 Abs. 7 Satz 2 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.


Protokoll:

Kreistagsabgeordnete Dr. Martina Flick erfragte, ob das Gutachten der Institute for Health Care Business GmbH vom November 2013 als Basis für die örtliche Planung diene. Des Weiteren bestehe eine aktuelle Problematik in Kaarst.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, das Gutachten sei entsprechend als Grundlage fortgeschrieben. Derzeit seien immer noch im Durchschnitt 200 Pflegebetten im Rhein-Kreis Neuss frei. Deshalb solle weder die erteile Bedarfsbestätigung für Norf zurückgenommen werden, noch sollten neue Bedarfsbestätigungen ausgesprochen werden. Bei entsprechender Nachfrage auf dem Markt würde auch ein neues Konzept entworfen werden. Allerdings bestehe aktuell ein Überangebot an Pflegeplätzen. Eine Problematik bestehe grundsätzlich, wenn Angehörige in unmittelbarer Nähe einen Pflegeplatz bekommen möchten.

 

Kreistagsabgeordnete Gabriele Parting betonte, dass 200 Plätze zwar ein wirtschaftliches Problem darstellen würden, jedoch sei die Anzahl der Plätze nicht zu hoch. Es sei verständlich, dass Angehörige Ihre pflegebedürftigen Angehörigen nah bei sich haben möchten. Ebenso würden die Pflegebedürftigen gerne nahe ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Die Zahlen des Gutachtens von 2013 seien nicht nachvollziehbar.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erläuterte, dass das Gutachten nicht auf aktuellen Bevölkerungszahlen basiere. Deshalb plädiere er für ein neues Gutachten, damit die derzeitigen Bedarfe korrekt ermittelt werden könnten.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass eine statistisch-theoretische Betrachtung und eine konkrete Betrachtung durchgeführt worden sei. Zudem sei das Thema ambulante Pflege vor stationärer Pflege im Sozial- und Gesundheitsausschuss diskutiert worden. Außerdem sei eine Fachkraft für Pflegeberatungen beim Kreis eingestellt worden, da stationäre Pflege im Sinne der Pflegebedürftigen vermieden werden solle. Nächstes Jahr würden aktuellere Zahlen vorliegen, die deutlich machen würden, ob Bedarf bestehe. Zudem werde in 2017 eine neue örtliche Planung gem. § 7 APG erstellt, der die aktuellen Bevölkerungsprognosen zu Grunde liegen würden. Er verwies dazu auf Top 5.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Rosellen stellte klar, dass das neue Gutachten auf Basis der Örtlichen Planung beruhen müsse.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink berichtete, dass von den Angehörigen zwar die Pflegeeinrichtungen gelobt werden, jedoch eine häusliche Pflege favorisiert werde. Aufgrund dessen müssten die Beratungsangebote der Pflegekassen genauer betrachtet werden, damit den Pflegebedürftigen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sagte, dass mit dem neuen Wohnungs- und Teilhabegesetz NRW die finanzielle Unterstützung zur häuslichen Pflege zunehmen werde und bei der Entwicklung 200 ungenutzte Plätze ein Problem darstellen könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel bemängelte, dass das Gutachten von einem Bevölkerungsrückgang ausgehe. Im Kreis sei bis 2030 ein Bevölkerungswachstum zu erwarten. Deshalb sei es wichtig die genaue Entwicklung zu beobachten. Bei einer kreisweiten Betrachtung müssten veränderte Umstände in das Gutachten mit einfließen. Es solle kein Pflegebedarfsplan unterstützt werden, der eine zu Konkurrenzausschluss führe, sondern es müsse ein begründeter Bedarf zugrunde liegen.

 

1.stellvertretender Landrat Dr. Hans-Ulrich Klose hob hervor, dass das Überangebot an Pflegebetten in den Kreisgebieten unterschiedlich sei. In Grevenbroich seien bei einem bestehenden Überangebot weitere Pflegeheime dazugekommen. Dies stelle ein großes Risiko dar. Es bestehe nun die Möglichkeit bei entsprechender Begründung einen Bedarf zu verneinen. Dies sei dringend erforderlich und müsse regelmäßig kontrolliert werden. Besonders im Hinblick auf die neue Pflegegesetzgebung werde dies noch mehr geboten sein als in der Vergangenheit. Die ambulante Pflege werde durch die Pflegestärkungsgesetze Vorrang bekommen. Außerdem bestehe ein Mangel an Pflegepersonal, was zu einer großen Problematik führen werde.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch ergänzte, dass im Sozial- und Gesundheitsausschuss sich bereits herausgestellt habe, dass ein großer Bedarf an stationären Plätzen für Behinderte bestehe. Dies falle jedoch in die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes. Eine Analyse in dem Bereich wäre zu begrüßen.

 

Landrat Hans-Jürgen Pertrauschke berichtete, dass der Landschaftsverband in der Landschaftsversammlung das von Verband betriebene Wohnungsunternehmen beauftragt worden sei, sich um diese Fragen zu kümmern.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann erläuterte, dass viele stationäre Plätze für Behinderte im Rhein-Kreis Neuss durch Menschen, die nicht aus dem Kreis stammen, in Anspruch genommen würden. Deswegen sollte die Analyse des Bedarfes überregional betrachtet werden.

 

Kreistagsabgeordnete Gertrud Servos sagte abschließend, dass der Kreis in vielen Pflegebereichen zwar gut aufgestellt sei, jedoch bei der Pflege von Wachkomapatienten und Menschen mit dauerhafter Beatmung noch Verbesserungspotenzial bestehe. Es müsse deshalb nicht auf die reine Zahl geachtet werden, sondern analysiert werden, welche Bedarfe tatsächlich vorhanden seien. Auch dürfe die Kurzzeitpflege nicht außer Acht gelassen werden.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

72 Ja-Stimmen (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE, UWG, FdB, Piraten, Zentrum, Dr. Patatzki)

 

1 Nein-Stimme (Die Aktiven)