Beschluss:

Der Kreistag stimmt gemäß § 53 Kreisordnung (KrO) NRW in Verbindung mit § 83 der Gemeindeordnung (GO) NRW den außerplanmäßigen Aufwendungen in 2017 von 60.000,-€ im Produkt 050.351.010, neu einzurichtendes Sachkonto zu. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwand im  Produkt 050.312.010 – Grundsicherung für Arbeitssuchende -, Sachkonto 5461 0010 „Kosten der Unterkunft und Heizung“.

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der erstmaligen Erstellung einer örtlichen Planung nach § 7 Abs. 1 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG) zu beauftragen. Diese Planung soll methodisch und inhaltlich so ausgerichtet sein, dass die dauerhafte Fortschreibung durch die Kreisverwaltung erfolgen kann. Die Planung soll als Grundlage für eine verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG geeignet sein.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig