Beschluss:

  1. Der Kreistag stellt gemäß § 95 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2015 in der Fassung vom 18.11.2016, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, mit einer Bilanzsumme von 524.951.963,43 € fest.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 841.897,02 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

 

 

  1. Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig