Protokoll:

Kreisdirektor Dirk Brügge erläuterte, dass der Rhein-Kreis Neuss zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende einen sog. Grundsicherungsrelevanten Mietspiegel nach den Kriterien des Bundessozialgerichtes erarbeitet habe. Der Sozial-und Gesundheitsausschuss habe in seiner Sitzung am 11.02.2016 einer vollständigen Neuerhebung der Mietwerte zugestimmt. Die neuen Mietobergrenzen sollen zum 01.02.2017 in Kraft treten.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch ergänzte, dass die in der Vorlage zu beschließenden Richtwerte eine Gültigkeit von 3 Jahren hätten. Die SPD Kreistagsfraktion könne, aufgrund der angespannten Situation auf den Wohnungsmärkten im Rhein-Kreis Neuss, einer Gültigkeit von 3 Jahren so nicht zustimmen. Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch beantragte daher für seine Fraktion die Mietwerterhebungen künftig alle 2 Jahre vorzunehmen und bittet um Ergänzung des Satzes „Die Mietobergrenzen werden im Jahr 2018 neu erhoben und zum 01.02.2019 neu angepasst.“

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink merkte an, dass eine Mietwerterhebung von 3 Jahren grundsätzlich als vernünftig zu betrachten sei. Man könne jedoch regelmäßig über den Verlauf und die Entwicklungen im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichten. Man müsse beachten, dass eine erneute Untersuchung viel Geld koste und mit viel Aufwand verbunden sei.

 

Den Richtwerten könne so nicht zugestimmt werden, erläuterte Kreistagsabgeordnete Marianne Michael-Fränzel. In einem Schreiben, welches dem Protokoll beigefügt ist, würden die Kritikpunkte näher erläutert.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Aßmuth kündigte an, dass der FdB den Werten in der Vorlage so zustimmen werde. Die Politik habe in der Vergangenheit im Hinblick auf den sozialgerechten Wohnraum die bisherigen Bestände ab verkauft und dadurch einen Mangel an bezahlbaren Wohnungen erzeugt. Es solle generell mehr bezahlbarer Wohnraum, auch für Menschen mit geringeren Einkommen, geschaffen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Simon Kell sagte aus, dass die Rechtssicherheit nach Maßgabe der Entscheidung des Bundessozialgerichts entscheiden sei. Zudem lasse das vom Bundesozialgericht geforderte schlüssige Konzept keine politischen Eingriffe zu. Die FDP Kreistagsfraktion werde dem Mietspiegel zustimmen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erläuterte, dass die UWG Kreistagsfraktion den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel ablehne. Es wurden über 30.000 Bestandmieten und 1700 Angebotsmieten erhoben. Dabei seien über 25.000 Bestandmieten und nur 1.600 Angebotsmieten berücksichtigt worden. Auch seien Flüchtlinge mit Bleibeperspektive bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Diese Vorgaben seien unglücklich. Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erklärte weiter, dass bis zum Jahr 2020 im Rhein-Kreis Neuss 12.500 zusätzliche Wohnungen benötigt würden. Die UWG Kreistagsfraktion fordere daher eine Kreiswohnungsbaugesellschaft. Dies solle von der Verwaltung geprüft und im nächsten Kreisausschuss darüber berichtet werden. Die UWG Kreistagsfraktion werde der Beschlussvorlage nicht zustimmen und sich enthalten.

 

1. stellv. Landrat Dr. Hans-Ulrich Klose erläuterte, dass man diskutieren müsse, wie man im gesamten Raum des Niederrheins und des bergischen Raumes ein ausreichendes Wohnangebot schaffe. Durch die Raumattraktivität komme es zu größeren Zuzügen. Der begrenzte Wohnraum sei eine Folge davon. Es sei sinnvoll, den Mietpreisspiegel schnellstmöglich in Kraft treten zu lassen. Man werde jedes Jahr über Vollzug und die Umsetzung berichten.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink gab Auskunft darüber, dass der Rhein-Kreis Neuss als wirtschaftsstarker Raum weiterhin attraktiv bleiben müsse. Demnach sei es von großer Bedeutung neue bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Die CDU begrüße daher den Vorschlag der UWG Kreistagsfraktion.

 

Kreistagsabgeordnete Nilab Fayaz erläuterte, dass hier kein schlüssiges Konzept vorliege. Viele Kriterien des Bundessozialgerichts seien nicht berücksichtigt worden. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte daher, die Wohngeldtabelle zzgl. 10 % anzupassen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, die von den Grünen geforderte pauschale Anhebung der Angemessenheitsgrenze auf die Werte der Wohngeldtabelle plus 10 % verstoße gegen geltendes Recht. Sie führe zudem über wohnungswirtschaftliche Effekte dazu, dass sich auch die Mieten für Menschen verteuern, die knapp über der Sozialhilfe liegen.