Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Flüchtlingssituation zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreisdirektor Dirk Brügge erläuterte, dass durch die Umstellung des Verfahrens, aus dem jetzt eine Spitzabrechnung für jeden Flüchtling erfolge, noch nicht funktioniere. Solange dies nicht einwandfrei funktioniere, gebe es keine Meldezahlen. Das Programm solle ab Februar aktuelle und richtige Meldezahlen liefern.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann fragte bezüglich der Jahresstatistik, wo der Grund dafür läge, dass 491 Personen ausreisepflichtig seien, jedoch lediglich 32 Personen abgeschoben wurden. Fraglich sei wie die Diskrepanz zwischen den beiden Zahlen überwunden werden solle.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass stetig von der Ausländerbehörde überprüft werden müsse, ob die Ausreisehemmnisse mittlerweile beseitigt worden. Der Kreis gehe kontinuierlich mit einer Gruppe das Verfahren durch inwieweit ein schnelleres Handeln möglich sei.

 

Kreiskämmerer Ingolf Graul berichtete ergänzend, dass die häufigsten Abschiebungshemmnisse in der Passunterdrückung, gefolgt von der fehlenden Identifizierung der Betroffenen und der fehlenden Kooperationsbereitschaft der Heimatbehörde lägen. Weitere Hemmnisse lägen im Untertauchen, in kurzfristig geltend gemachten Erkrankungen und im Asylfolgeverfahren. Beim Asylfolgeverfahren gebe es neue Tatsachen die zum Verfahrenssachverhalt hinzukommen würden. Zudem gebe es einige Erlasse des Innenministeriums, die den Ausländerbehörden das Verfahren erschweren würden. Dazu gehöre der Erlass vom 06.11.2015, wonach Abschiebungen nur bei Vorliegen von besonderen humanitären Gründen erfolgen dürften. Außerdem dürften nach dem Erlass vom 13.01.2016 die Ausländerbehörden aufgefordert werden, Abschiebungen von Kindern ausschließlich zu bestimmten Tageszeiten vorzunehmen. Dies gestalte sich in der Umsetzung jedoch schwierig. Eine weitere neue Regelung erfolgte durch den Erlass vom 17.11.2016, wonach für jede Abschiebung ein sieben seitiges Abschiebeformular vorgelegt werden müsse, welches den gesamten Inhalt der Abschiebeakte nochmals darstelle, damit die begleitenden Beamten bei der Abschiebung über sämtliche vorherige Schritte informiert seien. Durch diese wesentlichen Punkte könne ein Abschiebevorgang nicht so einfach realisiert werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke versicherte, dass die vorgetragenen Gründe dem Protokoll beigefügt würden und sich die Verwaltung um die Zahlen der anderen Ausländerbehörden bemühe. Anders als in der Vorlage vermerkt seien im November 2016 nicht 6, sondern 16 Personen freiwillig ausgereist.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink erfragte wie viele sogenannte „Gefährder“ im Kreisgebiet leben würden.

 

Die Zahl der Kreispolizeibehörde bekannten „Gefährder“ liege weit unter einer Hand voll, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch fragte, ob zukünftig ein Bericht über die Flächendeckung der Integrationskurse und die Teilnehmerzahl an diesen sowie die Quote der Abbrecher erfolgen könne.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge antwortete, dass sich die Verwaltung um die Zahlen bemühe. Er wies jedoch darauf hin, dass die Bundesagentur und zum Teil andere Behörden für die Verfahren zuständig seien.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ergänzte, dass sich das Verfahren ändere, da die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge erheblich zurückgegangen sei. Dadurch könne man nun zum Regelbetrieb übergehen. Anschließend bedankte er sich bei allen Beteiligten, die sich für die Integration engagieren.

 

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich hob hervor, dass in einem Rechtsstaat jeder die Möglichkeit habe sich an den Petitionsausschuss zu wenden und dies als Ausreisehemmnis akzeptiert werden müsse.