Beschluss:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2018 – 2022 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen (entsprechend der Sitzungsvorlage Nr. 66/1889/XVI/2017 gemäß Anlage 1 und 2 einschl. Anhang).

 

 


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler wies eingangs darauf hin, dass der unter Tagesordnungspunkt 3.1 von Ausschussmitglied Dorok formulierte Antrag, die K 9 n von der Beschlussfassung über das Mehrjahresbauprogramm auszunehmen, nunmehr unter Tagesordnungspunkt 3.2 Berücksichtigung finden werde.

 

Dezernent Djir-Sarai vertiefte eingangs der Erörterung die von der Verwaltung unternommenen Anstrengungen zur Schaffung des jeweiligen Baurechts für die projektierten Maßnahmen. Das uneingeschränkte Baurecht, das im Wesentlichen auch von der Flächenverfügbarkeit abhänge, sei wesentliche Voraussetzung für eine finanzielle Förderung durch den Zuschussgeber. Problematisch in dieser Hinsicht seien die beiden Großprojekte K 9 n in Meerbusch sowie die K 33 n / Anschlussstelle Delrath in Dormagen. Das Programm für die nächsten 5 Jahre beinhalte insgesamt 15 Projekte, hiervon 5 Straßenbaumaßnahmen und 10 Radwegemaßnahmen.

Die Verwaltung wolle ihre Vorlage als Arbeitsanweisung verstanden wissen, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel treffen zu können.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann zeigte sich enttäuscht über die zeitliche Einstufung des entlang der K 12 geplanten Radweges. In Anbetracht der im Radwegekonzept vorgenommenen Priorisierung dieses Radweges sei es unverständlich, diesen Radwegeneubau erst für das Jahr 2020 zu listen. Nicht zuletzt die Stadt Dormagen habe ein erhebliches Interesse an einer baldigen Realisierung dieser Radwegemaßnahme.

 

Kreistiefbauamtsleiter Ludwig bestätigte, dass die Verwaltung im Austausch mit der Stadt Dormagen stehe und beim diesjährigen Programmgespräch mit der Bezirksregierung einen erneuten Anlauf unternehmen werde, um diese Radwegemaßnahme zu besprechen und  – förderabhängig – ggf. zeitlich vorziehen zu können. Einen entsprechenden Zuschussantrag habe die Verwaltung bereits beim Zuschussgeber eingereicht.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Fischer zur Radwegeplanung entlang der K 7 sowie - hiermit im Zusammenhang stehend - zur Radwegeplanung des Landesbetriebes zum Radweg entlang der L 142 bestätigte Dipl.-Ing. Stiller, dass der zuletzt im Kreisausschuss genannte Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden könne. Verwaltungsseits rechne man damit, dass das von der Bezirksregierung Düsseldorf durchzuführende Deckblattverfahren noch im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werde. Insoweit sei ein Baubeginn im Jahre 2018 nicht unrealistisch.

 

Ausschussmitglied Molzberger unterstrich nochmals die kritische Haltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in Bezug auf die K 9 n. Er teile deshalb ausdrücklich den bereits formulierten Antrag, die K 9 n von der Beschlussfassung auszuklammern.

 

Ausschussmitglied Dr. Will plädierte dafür, die Verwaltung möge ihren Fokus darauf ausrichten, für möglichst viele Einzelmaßnahmen die planungs- und baurechtlichen Grundlagen  zu schaffen. Vor dem Hintergrund der immer restriktiver gehandhabten Förderpraxis des Landes sei es ratsam, eine Vielzahl von Maßnahmen schubladenfertig und realisierungsreif vorhalten zu können.

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte abschließend fest, dass weitere Wortmeldungen nicht vorlagen und dass unter Berücksichtigung des gestellten Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine geteilte Beschlussfassung erforderlich sei.

 

Antrag:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2018 – 2022 mit Ausnahme der für die Jahre 2018 – 2020 vorgesehenen K 9 n als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 

Stimmenverhältnis: 5 Ja–Stimmen, 20 Nein-Stimmen

 

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte daraufhin fest, dass der Antrag mehrheitlich abgelehnt ist.


Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen

 2  Nein-Stimmen

 3  Enthaltungen