Protokoll:

Nachdem der Schulausschuss Herrn Wienken, dem Vertreter der Initiative gemeinsam leben und lernen (igll), Rederecht erteilt hatte (s. TOP 1), forderte dieser bereits zum jetzigen Zeitpunkt die grundsätzliche Finanzierung einer Inklusionsassistenz für Kinder mit Behinderung im offenen Ganztag, wie sie für Förderschulkinder schon selbstverständlich sei, und verweis auf das Bundesteilhabegesetz, in dem ab dem Jahr 2020 eine gesetzlich verankerte Unterstützung im offenen Ganztag vorgesehen sei.

 

Herr Lonnes dankte Herrn Wienken für die kurze und prägnante Darstellung der Problematik, verwies aber zugleich auf die eindeutige Rechtslage. Es lägen aktuell zwei Urteile des Landessozialgerichts vor, wonach die Erziehungsberechtigten keinen Anspruch auf die Finanzierung eines Inklusionshelfers im offenen Ganztag hätten, da in den zu beurteilenden Fällen der überwiegend schulische Charakter des offenen Ganztags vom Gericht verneint worden sei (Tischvorlagen: Anlagen 2 und 3).

 

Herr Lonnes machte noch einmal deutlich, dass die gesamte Problematik in den Zuständigkeitsbereich der Sozial- bzw. Jugendverwaltung falle. Dort werde zurzeit an einer Konzeption zur Einrichtung eines Inklusionspools unter Einbeziehung des offenen Ganztags gearbeitet. Er wies ebenfalls darauf hin, dass auch die Städte und Gemeinden als Träger der Jugendhilfe an einer Lösung mitarbeiten müssten. Schließlich verwies er darauf, dass im Jugendhilfebereich des Rhein-Kreises Neuss bereits zum jetzigen Zeitpunkt immer eine Einzelfallprüfung hinsichtlich einer eventuellen Einbeziehung einer Inklusionsassistenz in den  offenen Ganztag erfolge.

 

Herr Ramakers äußerte Verständnis für die Betroffenen, verwies jedoch auf die Zuständigkeit des Sozialausschusses.

 

Frau Stein-Ulrich bemängelte die ständige Diskussion über Zuständigkeiten und plädierte im Übrigen dafür, Geld für die Maßnahme bereitzustellen. Ihre Fraktion werde insofern im Sozialausschuss die Höhe der erforderlichen Mittel erfragen.

 

Herr Ramakers bemerkte hierzu, dass lediglich Mittel verteilt werden könnten, die zur Verfügung stünden. Insofern sei zunächst der Finanzausschuss mit der Bereitstellung entsprechender Mittel zu befassen.

 

Abschließend betonten Frau Wienands, Frau Schoppe und Herr Banse die notwendige Qualität der Schulbegleitung. Zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen seien sicherlich angebracht, aber auch dies liege im Zuständigkeitsbereich der Sozialverwaltung.