Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler richtete die Bitte an die Verwaltung, ergänzend zur Sitzungsvorlage zu berichten. Die störfallrechtliche Problematik selbst sei als hinlänglich bekannt zu unterstellen.

 

Dezernent Djir-Sarai betonte, dass die Verwaltung nachdrücklich damit befasst sei, den von der Bezirksregierung Düsseldorf erstellten Forderungskatalog sukzessive abzuarbeiten. Nachdem im Sommer vergangenen Jahres bereits die großräumig ausgerichtete Verkehrsuntersuchung beauftragt worden sei, habe nun auch das für die Abwägung richtungsweisende Rechtsgutachten beauftragt werden können. Vom Ergebnis dieses Gutachtens, welches an eine renommierte und spezialisierte Kanzlei vergeben sei, hänge insbesondere ab, ob bei entsprechender Würdigung der sog. sozioökonomischen Faktoren eine weniger restriktive Anwendung des Abstandsgebotes in Frage komme.

 

In Beantwortung zweier Nachfragen zum weiteren zeitlichen Ablauf seitens der Ausschussmitglieder Aßmuth und Hugo-Wissemann wies Dezernent Djir-Sarai darauf hin, dass die hieran anschließend vom Kreis zu erbringenden Nachweise (störfallrechtliche Betrachtung, Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen) erst dann in Angriff genommen werden könnten, wenn die Ergebnisse des letztjährig beauftragten Verkehrsgutachtens zum Nachweis der Alternativlosigkeit der Planung sowie das kürzlich beauftragte Rechtsgutachten, welches parallel hierzu erstellt werde, abschließend vorlägen. Da es sich um ein gestuftes Verfahren handele, gelte es zunächst abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die Verkehrsuntersuchung komme und wie das juristische Fachgutachten zu werten sei. Erschwerend für die letztjährig beauftragte Verkehrsuntersuchung komme hinzu, dass die Daten aus der bundesweit durchgeführten Straßenverkehrszählung 2015 noch nicht komplett zur Verfügung stünden.

 

Dezernent Djir-Sarai zeigte sich abschließend zuversichtlich, dass der Bezirksregierung innerhalb der nächsten sechs Monate die geforderten Nachweise präsentiert werden könnten. Die Verwaltung erwarte, dass die Bezirksregierung parallel zum Warten auf die noch ausstehenden Gutachten das Planfeststellungsverfahren endlich starte.

 

Ausschussvorsitzender Holler merkte an, dass sich nach Vorlage der gutachtlichen Ergebnisse erst noch zeigen müsse, ob hierauf aufbauend das ruhend gestellte Planfeststellungsverfahren wieder aufgenommen werden könne. Er gab zu bedenken, dass auch die aus dem Jahre 2006 stammenden Planfeststellungsunterlagen einer Überarbeitung bzw. Aktualisierung bedürften. Positiv zu vermerken sei immerhin, dass die Bemühungen einer baldigen Realisierung dieses wichtigen Straßenbauprojektes parteiübergreifend Unterstützung fänden.

 

Ausschussmitglied Eickler richtete die Bitte an die Verwaltung, den Fraktionen des Fachausschusses die Gutachten zeitnah zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen, sofern diese bereits vor der Oktobersitzung des Fachausschusses vorliegen sollten.