Protokoll:

Dezernent Djir-Sarai erläuterte, dass es seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahre 2003 erforderlich sei, die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit sowohl bei der Planung als auch bei der späteren Baudurchführung von Straßenbauvorhaben zu beachten. Bei allen Fördermaßnahmen werde das Bauvorhaben mit dem örtlichen Behindertenbeauftragten abgestimmt. Dadurch sei gewährleistet, dass die gesetzlichen Auflagen und die Interessen berücksichtigt bzw. praktikable Lösungen aus der Sicht der betroffenen Personen erreicht werden.