Sitzung: 14.02.2017 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/1900/XVI/2017
Protokoll:
Dezernent Djir-Sarai erläuterte, dass es seit Inkrafttreten des
Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahre 2003 erforderlich sei, die
gesetzlich geforderte Barrierefreiheit sowohl bei der Planung als auch bei der
späteren Baudurchführung von Straßenbauvorhaben zu beachten. Bei allen
Fördermaßnahmen werde das Bauvorhaben mit dem örtlichen Behindertenbeauftragten
abgestimmt. Dadurch sei gewährleistet, dass die gesetzlichen Auflagen und die
Interessen berücksichtigt bzw. praktikable Lösungen aus der Sicht der
betroffenen Personen erreicht werden.