Beschluss:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss wie folgt zu ändern:

 

 

§ 11 Abs. 1 der Hauptsatzung erhält folgenden zweiten Satz:

 

 „Für Aufwandsentschädigungen gem. § 31 Satz 1 Nummer 2 KrO werden für folgende Ausschüsse ausgenommen:

 

-       Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz

-       Betriebsausschuss Seniorenhäuser

-       Finanzausschuss

-       Jugendhilfeausschuss

-       Krankenhausausschuss

-       Kulturausschuss

-       Liegenschaftsausschuss

-       Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss

-       Partnerschaftskomitee Europäische Nachbarn

-       Personalausschuss

-       Planungs- und Umweltausschuss

-       Rechnungsprüfungsausschuss

-       Schulausschuss

-       Sozial- und Gesundheitsausschuss

-       Sportausschuss

 

Die Ausschussvorsitzenden erhalten aber für jede Sitzung den nach der Entschädigungsverordnung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4c vorgesehenen Betrag in Höhe von      97,90 €.“

 

 

 

§ 15 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Die Befugnisse nach § 75 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz werden auf den Kreisausschuss übertragen.“

 

 

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke berichtete, dass alle kreisangehörigen Kommunen außer die Stadt Neuss alle Ausschüsse in der Hauptsatzung ausschließen würden. In der Stadt Dormagen wolle man für den Planungs- und Umweltausschuss die neue Regelung anwenden.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erklärte, dass nach seiner Ansicht eine Ausnahme aller Ausschüsse rechtlich nicht zulässig sei. Dazu gebe es einen Erlass des Innenministeriums vom 13.02.2017. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sei dazu bereit, Gespräche über die Ausnahme konkreter Ausschüsse zu führen. Ein pauschaler Ausschluss aller Ausschüsse sei jedoch gesetzeswidrig.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann erläuterte, dass ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes selten in der Umsetzung auf solche Probleme stoße. Die Regelung werde nicht nur im Rhein-Kreis Neuss als unangemessen wahrgenommen. Der Erlass des Innenministeriums helfe in dem Fall nicht weiter. Die vorgeschlagene Regelung schöpfe den Ermächtigungsrahmen der Entschädigungsverordnung nicht voll aus. Er sei überzeugt, dass durch die Schwierigkeiten bei der Umsetzung und dem gesetzlich eingeräumten Spielraum bei der nächsten Gesetzesänderung eine Korrektur erfolgen werde. Durch das pauschale zusätzliche Sitzungsgeld für den Vorsitzenden werde ein Vorschlag zur praktikablen Umsetzung der Regelung geliefert.

 

Die Entschädigungsverordnung erlaube neben dem Wahlprüferausschuss weitere Ausschüsse auszunehmen, wiederholte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Dass dies nicht alle sein dürfen stehe nicht in der Verordnung. Im Erlass heiße es hierzu: „Mit dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wurden § 46 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 31 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) neu gefasst. Danach erhalten gemäß § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW bzw. § 31 Satz 1 Nr. 2 KrO NRW die Vorsitzenden von Ausschüssen des Rates bzw. Kreistags mit Ausnahme des Wahlprüfüngsausschusses eine vom Ministerium für Inneres und Kommunales durch Rechtsverordnung festzusetzende an gemessene Aufwandsentschädigung. Nach § 46 Satz 2 GO NRW bzw. § 31 Satz 2 KrO NRW können in der Hauptsatzung weitere Ausschüsse von dieser Regelung ausgenommen werden. […].Im darauffolgenden Gesetzgebungsverfahren wurde es zunächst als sinnvoll angesehen, den Wahlprüfungsausschuss als entschädigungspflichtigen Ausschuss auszunehmen, da dieser nur ein- oder zweimal in der Wahlperiode tagt. Da die Kommunen im Übrigen - mit Ausnahme der Pflichtausschüsse – frei darin sind ob und welche Ausschüsse sie bilden, kann nicht generell bestimmt werden, ob und welche anderen Ausschüsse eine ähnlich geringe Tagungshäufigkeit aufweisen. Den Kommunen wurde deshalb die Möglichkeit eingeräumt, selbst über den Ausschluss weiterer Ausschüsse zu entscheiden.“

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer stellte klar, dass der Vorschlag ein klar formuliertes geltendes Gesetz untergraben würde. Dies entspräche nicht dem Verständnis von Demokratie, sondern sie ein Aufruf zur Anarchie. Es sei möglich im Zuge des Landtagswahlkampfes zu erklären, dass eine Änderung der Entschädigungsverordnung durch den Landtag erfolgen solle. Auf der Ebene des Kreises könne die Gesetzesregelung jedoch nicht einfach umgangen werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass die Regelung andernfalls dauerhafte Auswirkungen auf die Kreisumlage haben würde. Kreisweit würden rund 500.000 € Mehrkosten entstehen. Außerdem müsse man sich fragen, ob die Entschädigungsverordnung rechtswidrig sei. In der neuen Entschädigungsverordnung werde nicht geregelt, wer die Mehrkosten tragen solle. Das Konnexitätsprinzip sei nicht beachtet worden. Die Rechtsauffassung des Landes müsse in Zukunft angepasst werden. Weiterhin müsse Rücksicht auf die finanzielle Lage der kreisangehörigen Kommunen genommen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erklärte, dass die grundsätzliche Regelung in der Verordnung nicht hilfreich sei. Der Kreistag könne nicht gegenüber den kreisangehörigen Kommunen verantworten, dass eine Refinanzierung über die Kreisumlage erfolge. Das Land habe nicht die entsprechenden Mittel bereitgestellt. Das Gesetz verfehle deshalb sein Ziel. Aufgrund dessen unterstütze die Kreistagsfraktion UWG/Die Aktive den Vorschlag der Verwaltung.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erinnerte an die Intention des Gesetzes. Im Fokus solle die Stärkung des Ehrenamtes stehen. Deswegen sei eine Anhebung der Aufwandsentschädigungen aller Kreistagsabgeordneten wünschenswert gewesen. Im Falle eines mehrheitlichen Beschlusses fordere die SPD Kreistagsfraktion den Landrat auf diesen beim Innenministerium vorzulegen. Bei der SPD Kreistagsfraktion bestünden große Bedenken. Der Kreistag könne sich nicht einfach über die Regelung hinwegsetzen nur weil das Ergebnis nicht gewollt sei. Die Stärkung des politischen Ehrenamtes sollte weiterhin gefördert werden.

 

Kreistagsabgeordneter Bertram Graf von Nesselrode betonte, dass es keine Anarchie sei, wenn der Kreistag beschließe weniger Geld auszugeben. Allerdings lasse er sich gerne von der Regierungspräsidentin anweisen.

 

Kreistagsabgeordnete Kirsten Eickler erklärte, dass die gesetzliche Höhe der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Aufwand stehe, den manche Ausschussvorsitzende betreiben müssten.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass der Kreis alle Ausschüsse aufgezählt habe, die keine eigene Beschlusskompetenz besitzen.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch erinnerte daran, dass der Landrat gebeten wurde eine Vorlage in Abstimmung mit dem Innenministerium vorzulegen, die rechtlich zulässig sei. Diese Forderung sei nicht erfüllt worden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass es sich hierbei nicht um einen Regelfall handele. Inzwischen gebe es einen Erlass, der die Besonderheiten regele. Im Rhein-Kreis Neuss gebe es Besonderheiten im Finanzbereich, nämlich zu wenig Geld. Weiterhin würde der Großteil der kreisangehörigen Kommunen auf die zusätzliche Entschädigung verzichten. Deswegen könne von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden.

 

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich fragte, warum der Jugendhilfeausschuss kein Beschlussausschuss sei, da er besondere Zuständigkeiten habe.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass eine andere Regelung im Falle des Krankenhaus- und Jugendhilfeausschusses möglich sei.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel beantragte, die Abstimmung zu vertagen und den Landrat bis zum nächsten Kreistag um eine entsprechende Rechtsauskunft des Ministeriums bitten.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellte klar, dass die Bezirksregierung als Aufsicht zuständig sei. Die Bezirksregierung verfasse keine Rechtsgutachten, sondern prüfe den konkreten Einzelfall. Im Falle eines Beschlusses müsse die Entscheidung begründet werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann sagte, dass eine ins Auge gefasste Lösung nicht in der Schwebe gelassen werden sollte. Das Risiko für eine nachträgliche Korrektur durch die Bezirksregierung sollte eingegangen werden. Dafür müsse jedoch erstmal ein Gegenstand der Beschwerde geschaffen werden.

 

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich erkundigte sich, ob der Landrat als Aufsicht dementsprechend die Beschlüsse der Städten und Gemeinden nicht beanstanden werde.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass er die Beschlüsse der Städte und Gemeinden nicht beanstanden werde.

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

10 Ja-Stimmen (7 CDU, 1 FDP, 1 UWG/Die Aktive, 1 Die Linke)

6 Nein-Stimmen (4 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen)