Protokoll:

Herr Graul führte aus, dass die Gemeinde das Grundstück erworben habe, die erforderlichen Pläne und Genehmigungen vorlägen bzw. kurzfristig erteilt würden und ein Architekt beauftragt sei. Erste Pläne seien mit dem Rhein-Kreis Neuss abgestimmt worden. Der Baubeginn solle Mitte 2017 erfolgen, sodass im 1. Halbjahr 2018 eine Fertigstellung möglich sei. Die Kosten der Rettungswache flössen in die Gebührenkalkulation mit ein.

Herr Strauch fragte, ob der Leistungserbringer feststehe.

Dies wurde von Herrn Graul verneint, der auf die in diesem Zusammenhang zu beachtende Rechtslage und das Gebot der Wirtschaftlichkeit hinwies.