Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt zum 15.03.2017 gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz die in der Anlage 1 aufgeführten Gruppenkonstellationen zu melden:

Darüber hinaus

-        haben die Eltern grundsätzlich das Recht gemäß § 3a Abs. 3 KiBiz den zeitlichen Umfang der Betreuung ihres Kindes nach dem individuellen Bedarf in allen Kindertageseinrichtungen frei zu wählen. Lediglich bei der 45 Stunden Betreuung ist der Anteil der Kinder über drei Jahren in der Gruppenform I und III gemäß § 19 Abs. 3 im Jugendamtsbezirk für das Kindergartenjahr 2016/17 auf 55 %  (51 % +  4 %) zu begrenzen.

-        wird dem Kreisjugendamt grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Gruppenkonstellationen zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung notwendig wird.


Protokoll:

Herr Berheide wies zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst auf die Sitzungsvorlage hin und teilte mit, dass die Beratung und Entscheidung im Jugendhilfeausschuss hinsichtlich der Meldung zum 15.03. an das Landesjugendamt erforderlich sei.

Herr Becker teilte dazu mit, dass er die in der Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellten Informationen nicht als ausreichend betrachtet. Angaben über das Verhältnis von Anmeldungen und den verfügbaren Plätzen, über die Tagespflege, die Überbelegung und die Betreuungszeiten würden vollständig fehlen. Dies sei zum Beispiel vom Jugendamt der Stadt Meerbusch im dortigen Jugendhilfeausschuss wesentlich detaillierter und besser gelöst worden. Er werde sich deshalb bei der Stimmabgabe enthalten. Herr Lonnes merkte dazu an, dass die Verwaltung im Kreisjugendhilfeausschuss regelmäßig und ausführlich über die Fortschreibung der Bedarfsplanung berichte und diese aktualisiert in der letzten Sitzung vorgelegt worden sei. Die Qualität der Arbeit des Jugendamtes zeige sich nicht nur in den zur Verfügung gestellten Unterlagen, sondern in der tatsächlichen Vermittlung. Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe es keine Klagen oder Beschwerden von Eltern gegeben.

In der folgenden Diskussion wurde seitens der Verwaltung nochmals deutlich gemacht, dass die Bedarfsplanung gewissenhaft und in enger Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen und den Kindertagesstätten erfolge. Die Planung sei, angesichts der immer vorhandenen Unwägbarkeiten, so gut wie es eben möglich sei und habe bisher stets zu einem verlässlichen und qualitativ guten Angebot an Betreuungsplätzen geführt. Auch der Jugendhilfeausschuss wurde regelmäßig über die aktuellen Zahlen informiert.

Ergänzend zur Sitzung finden sich in der Anlage Informationen zur Kindertagespflege, sowie die Übersicht zu Gruppenformen und Einrichtungen.

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste anschließend bei Vorlage von 2 Enthaltungen den folgenden Beschluss: