Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

Frau Schmitz-Doering und Herr Klahre berichteten Anhand einer Power Point Präsentation über die Arbeit des Jugendamtes mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern und stellten Einzelfälle aus ihrer täglichen Praxis vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Schmitz sprach seine Anerkennung für die Arbeit des Jugendamtes aus und erkundigte sich, ob die Alterseinschätzung der Jugendlichen auch schon dazu geführt habe, die Minderjährigkeit zu verneinen.

 

Herr Klahre antwortete, dass es solche Fälle bereits gab. Wenn kein Pass vorgelegt werde,  erfolge die Altersschätzung vornehmlich durch Inaugenscheinnahme, sowie Gespräche mit den Jugendlichen. Die Biographie der jungen Menschen werde auf Auffälligkeiten und Lücken geprüft. Die Erfahrung habe jedoch gezeigt, dass man sich bei der Begutachtung nicht auf Äußerlichkeiten verlassen könne. Die teilweise traumatischen Fluchterfahrungen seien den unbegleiteten minderjährigen Ausländern oftmals anzusehen und lassen diese älter wirken. Im Zweifel gehe man von der Minderjährigkeit aus.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt antwortete Herr Klahre, dass man versuche die Kinder und Jugendlichen nach ihrer Herkunft und Sprache passend unterzubringen. Sprachkurse und Schulbesuch erfolgten dabei in jedem Fall um die Integration zu fördern. Dies werde von den jungen Menschen auch dankbar angenommen. Sie seien in der Regel sehr wissbegierig und bemüht, die deutsche Sprache schnell zu lernen. Die Beschulung und die Sprachkurse finden vor allem in den Berufsbildungszentren statt, teilweise werden sogar die Realschule und das Gymnasium besucht.

 

Herr Becker sprach ebenfalls seine Anerkennung für die Verwaltung aus und fragte nach, warum von den derzeit durch das Jugendamt betreuten unbegleiteten minderjährigen Ausländern tatsächlich nur 31 noch minderjährig seien. Herr Klahre antwortete, dass für die anderen 12 Jugendlichen durch das Jugendamt Hilfe für junge Volljährige geleistet werde. Diese befänden sich somit immer noch in Obhut des Jugendamtes. Die Hilfe für junge Volljährige werde jedoch nur geleistet, wenn dies von den Betroffenen gewünscht sei und diese auch ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.

 

Herr Kaisers fragte nach, ob man tatsächlich in der Lage sei gemäß der Zuweisungsquote 52 unbegleitete minderjährige Ausländer aufzunehmen. Frau Klein antwortete, dass die Unterbringung der Flüchtlinge vor allem in der Anfangszeit ein großes Thema gewesen sei. Es seien viele Gespräche mit den Trägern notwendig gewesen. Mittlerweile sei die Unterbringung der zugewiesenen minderjährigen Ausländer problemlos möglich.