Protokoll:

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die ordnungsgemäße Einladung wird kein Widerspruch erhoben. Trotz des fristgerechten Versands sind nicht alle Einladungen rechtzeitig zugestellt worden. Das Kreistagsbüro wird um Prüfung gebeten.