Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt die SGB II- Entwicklungen der Kosten der Unterkunft und

der Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreisdirektor Dirk Brügge erläuterte die Zahlen der Haushaltsplanung und Aufgaben der Jahre 2016 und 2017. Man sei finanzwirtschaftlich auf einem guten Weg, da der Haushaltsansatz voraussichtlich unterschritten werde.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch erkundigte sich, ob es schon Erfahrungen über die Asylbewerber gebe, die in das SGB II wechseln und ob es genügend Wohnräume für den benannten Personenkreis geben werde.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass zum Thema Wohnungen noch eine Erhebung gemacht werde. Zuvor würden Gespräche mit den Bürgermeistern der Städten und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss stattfinden. Bis zum Kreistag werde eine aktuelle Abfrage hinsichtlich des vorhandenen Wohnungsraumes vorliegen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte weiterhin, dass es im Jahr 2016 einen Zuschlag auf die Erstattung des Bundes in Höhe von 2,2 % für Flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen gab. Diese Erstattung wurde pauschal gewährt. Ab dem 01.01.2017 habe der Bund erklärt, dass ein Abschlag in Höhe von 2,2 % gezahlt werde, es aber am Ende des Jahres eine Spitzabrechnung geben werde. Da keine Flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen einkalkuliert würden, komme man auch keine zusätzlichen Erstattungen einkalkulieren, Unabhängig davon werde man bis zum Kreistag die Kosten neu kalkulieren und hoffe wie genannt weniger Ausgaben erwarten zu können.