Protokoll:

Der als Tischvorlage erstellte Sachstandsbericht zur Nitratbelastung des Grundwassers im Rhein-Kreis Neuss ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Herr Mankowsky informiert darüber, dass seit der letzten ausführlichen Erörterung dieses Themas im Planungs- und Umweltausschuss vor gut zwei Jahren die Situation etwas besser geworden sei. Dies bedeute, dass man hinsichtlich der Einträge von Nitrat in das Grundwasser an den Minderungsmaßnahmen unter Mitwirkung der Kooperationen weiterarbeiten und am Ball bleiben müsse. In erster Linie sei hier die Landwirtschaftskammer gefragt, die entsprechende Vorhaben mache, umsetze und überprüfe.

 

Herr Mankowsky warnt allerdings davor, Alarmismus zu betreiben. Häufig werde Grundwasser mit Trinkwasser verwechselt. Die Trinkwasserqualität sei in allen Wasserwerken des Rhein-Kreises Neuss gut.

 

Frau Eickler bezieht sich auf die in der Tischvorlage angesprochenen 57 Messstellen, von denen nur die konsistenten berücksichtigt worden seien. Sie erkundigt sich nach der Anzahl dieser konsistenten Messstellen und ggf. zwischenzeitlich erfolgten Änderungen.

Hierzu wird von Herrn Clever erläutert, dass der Begriff Konsistenz in diesem Zusammenhang bedeutet, dass immer dieselben Messstellen innerhalb des betrachteten Zeitintervalls beleuchtet wurden. Insgesamt seien 57 Messstellen berücksichtigt worden, einen Ausfall innerhalb dieses Kollektivs habe es nicht gegeben.

 

Herr Kaisers bezieht sich auf die Darstellung auf Seite 2 der Tischvorlage, in der die gemessenen Nitratkonzentrationen eingeteilt in Werteklassen dargestellt werden. Er bittet um Mitteilung, bis zu welchen Höchstwerten die Qualitätsnorm 50 mg/l Nitrat überschritten wurde. Ferner möchte Herr Kaisers darüber informiert werden, welcher Aufwand künftig für die Erhaltung des guten Standards bei der Trinkwasserqualität im Rhein-Kreis Neuss betrieben werden müsse.

 

Herr Mankowsky bietet an, die genauen Werte dem Protokoll beizufügen (Anlage 6). Hinsichtlich der gewünschten Informationen zur Aufbereitung von Trinkwasser schlägt er vor, den Geschäftsführer der Kreiswerke Grevenbroich GmbH einzuladen.

 

Vorsitzender Herr Markert gibt zu Protokoll, dass das Thema Trinkwasseraufbereitung auf der Tagesordnung der Junisitzung des Planungs- und Umweltausschusses stehen soll.

 

Herr Dr. Kalthoff hält für die Einschätzung, unter welchen Ausgangsbedingungen die Wasserwerke gezwungen sind, Trinkwasser zu machen, eine Darstellung der Entwicklung und derzeitigen Werte der Rohwassermessstellen im Vorfeld der Wassergewinnungsanlagen für erforderlich.

 

Herr Dr. Kalthoff warnt davor, die Gefahren von Nitrat im Trinkwasser zu unterschätzen. Dabei handele es sich um ein kanzerogenes Stickoxid, das im Trinkwasser bis zu einer Menge von 50 mg/l enthalten sein könne. Dies sei der einzuhaltende Grenzwert. Es sei eine maximale Minimierung von Nitrat im Trinkwasser anzustreben. Der Schwellenwert liege bei 25 mg/l.

Vorsitzender Herr Markert sagt zu, dass die Daten zu den Rohwassermessstellen dem Protokoll beigefügt werden.

 

Herr Wappenschmidt bewertet die von Herrn Dr. Kalthoff aufgezeigte Gefahrlage für das Trinkwasser als völlig haltlos. Herr Mankowsky habe deutlich gemacht, dass solche Sorgen gerade nicht bestehen, weil die Trinkwasserqualität im Rhein-Kreis Neuss gut und unproblematisch sei. Herr Wappenschmidt weist darauf hin, dass es sich bei den 50 mg/l nicht um einen Grenzwert, sondern um einen Vorsorgewert handele und ein Schwellenwert von 25 mg/l gar nicht existiere. Im Übrigen gehe mehr als 80 % des Trinkwassers den Weg über die Toilette und werde nicht konsumiert. Eine grundsätzliche Kriminalisierung bestimmter Stoffe hält Herr Wappenschmidt für falsch. Wie in allen Fällen mache auch hier die Dosis das Gift. Eine vom Trinkwasser ausgehende Gesundheitsgefahr bestehe nicht. Dennoch sei es sinnvoll, den politisch gesetzten Grenzwert einzuhalten und zwar nicht nur für das Grund- und Trinkwasser, sondern für alle Gewässer. Die Landwirtschaft arbeite seit 20 Jahren mit den Wasserwerken zusammen an dem Thema. Auch wenn es bereits Erfolge gebe, dürften keine Regelungen von heute auf morgen erwartet werden. Hierzu könne bei Bedarf seitens der Landwirtschaftskammer sicher nochmal im Planungs- und Umweltausschuss vorgetragen werden.

 

Vorsitzender Herr Markert macht nochmals deutlich, dass im Hinblick auf die Nitratbelastung zwischen Trink- und Grundwasser differenziert werden müsse. Das Trinkwasser im Rhein-Kreis Neuss sei vollkommen in Ordnung, an der Nitratbelastung im Grundwasser müsse man noch arbeiten.

 

Herr Dr. Kalthoff betont, dass er keine Panik machen, sondern lediglich sensibilisieren wolle. Der 50 mg/l- Wert sei kein politisch gesetzter, sondern ein von der Weltgesundheitsorganisation bestimmter Vorsorgewert. Er habe den vormals bestehenden 90 mg/l-Wert abgelöst, der sich im Hinblick auf die Erkrankung von Säuglingen an Blausucht als zu hoch erwiesen habe.

 

Herr Banse bezieht sich die auf das Diagramm auf Seite 1 der Tischvorlage und bittet, den Ansatz von Herrn Kaisers aufgreifend darum, dass die oberen beiden Belastungsstufen, insbesondere die höchste (über 50 mg/l) genauer verifiziert und in 12,5 mg/l - Stufen aufgeteilt wird. Auf dieser Basis sei dann deutlicher ersichtlich, inwiefern es wirkliche Ausrutscher nach oben gebe und in welchen Bereichen Entwarnung gegeben werden könne.

 

Vorsitzender Herr Markert sagt zu, die Problematik im Rahmen des Protokolls genauer darzustellen (Anlage 6). Er gibt allerdings zu bedenken, dass es sich hier um Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) handelt, die landesweit akzeptiert worden sind. Die Verwaltung werde sich um eine noch aussagekräftigere Darstellung bemühen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten liefern.