Sitzung: 27.03.2017 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Protokoll:
Der als
Tischvorlage erstellte Sachstandsbericht zur Nitratbelastung des Grundwassers
im Rhein-Kreis Neuss ist dem Protokoll als Anlage
5 beigefügt.
Herr Mankowsky informiert darüber, dass seit der letzten
ausführlichen Erörterung dieses Themas im Planungs- und Umweltausschuss vor gut
zwei Jahren die Situation etwas besser geworden sei. Dies bedeute, dass man
hinsichtlich der Einträge von Nitrat in das Grundwasser an den
Minderungsmaßnahmen unter Mitwirkung der Kooperationen weiterarbeiten und am
Ball bleiben müsse. In erster Linie sei hier die Landwirtschaftskammer gefragt,
die entsprechende Vorhaben mache, umsetze und überprüfe.
Herr Mankowsky warnt allerdings davor, Alarmismus zu betreiben.
Häufig werde Grundwasser mit Trinkwasser verwechselt. Die Trinkwasserqualität
sei in allen Wasserwerken des Rhein-Kreises Neuss gut.
Frau Eickler bezieht sich auf die in der Tischvorlage
angesprochenen 57 Messstellen, von denen nur die konsistenten berücksichtigt
worden seien. Sie erkundigt sich nach der Anzahl dieser konsistenten
Messstellen und ggf. zwischenzeitlich erfolgten Änderungen.
Hierzu wird von Herrn Clever erläutert, dass der
Begriff Konsistenz in diesem Zusammenhang bedeutet, dass immer dieselben
Messstellen innerhalb des betrachteten Zeitintervalls beleuchtet wurden.
Insgesamt seien 57 Messstellen berücksichtigt worden, einen Ausfall innerhalb
dieses Kollektivs habe es nicht gegeben.
Herr Kaisers bezieht sich auf die Darstellung auf Seite
2 der Tischvorlage, in der die gemessenen Nitratkonzentrationen eingeteilt in
Werteklassen dargestellt werden. Er bittet um Mitteilung, bis zu welchen
Höchstwerten die Qualitätsnorm 50 mg/l Nitrat überschritten wurde. Ferner
möchte Herr Kaisers darüber
informiert werden, welcher Aufwand künftig für die Erhaltung des guten
Standards bei der Trinkwasserqualität im Rhein-Kreis Neuss betrieben werden
müsse.
Herr Mankowsky bietet an, die genauen Werte dem Protokoll
beizufügen (Anlage 6). Hinsichtlich
der gewünschten Informationen zur Aufbereitung von Trinkwasser schlägt er vor,
den Geschäftsführer der Kreiswerke Grevenbroich GmbH einzuladen.
Vorsitzender Herr Markert gibt zu Protokoll, dass das Thema
Trinkwasseraufbereitung auf der Tagesordnung der Junisitzung des Planungs- und
Umweltausschusses stehen soll.
Herr Dr. Kalthoff hält für die Einschätzung, unter welchen
Ausgangsbedingungen die Wasserwerke gezwungen sind, Trinkwasser zu machen, eine
Darstellung der Entwicklung und derzeitigen Werte der Rohwassermessstellen im
Vorfeld der Wassergewinnungsanlagen für erforderlich.
Herr Dr. Kalthoff warnt davor, die Gefahren von Nitrat im
Trinkwasser zu unterschätzen. Dabei handele es sich um ein kanzerogenes
Stickoxid, das im Trinkwasser bis zu einer Menge von 50 mg/l enthalten sein
könne. Dies sei der einzuhaltende Grenzwert. Es sei eine maximale Minimierung
von Nitrat im Trinkwasser anzustreben. Der Schwellenwert liege bei 25 mg/l.
Vorsitzender Herr Markert sagt zu, dass die Daten zu den
Rohwassermessstellen dem Protokoll beigefügt werden.
Herr Wappenschmidt bewertet die von Herrn Dr. Kalthoff
aufgezeigte Gefahrlage für das Trinkwasser als völlig haltlos. Herr Mankowsky
habe deutlich gemacht, dass solche Sorgen gerade nicht bestehen, weil die
Trinkwasserqualität im Rhein-Kreis Neuss gut und unproblematisch sei. Herr Wappenschmidt weist darauf hin,
dass es sich bei den 50 mg/l nicht um einen Grenzwert, sondern um einen
Vorsorgewert handele und ein Schwellenwert von 25 mg/l gar nicht existiere. Im
Übrigen gehe mehr als 80 % des Trinkwassers den Weg über die Toilette und werde
nicht konsumiert. Eine grundsätzliche Kriminalisierung bestimmter Stoffe hält
Herr Wappenschmidt für falsch. Wie in allen Fällen mache auch hier die Dosis
das Gift. Eine vom Trinkwasser ausgehende Gesundheitsgefahr bestehe nicht.
Dennoch sei es sinnvoll, den politisch gesetzten Grenzwert einzuhalten und zwar
nicht nur für das Grund- und Trinkwasser, sondern für alle Gewässer. Die
Landwirtschaft arbeite seit 20 Jahren mit den Wasserwerken zusammen an dem
Thema. Auch wenn es bereits Erfolge gebe, dürften keine Regelungen von heute
auf morgen erwartet werden. Hierzu könne bei Bedarf seitens der
Landwirtschaftskammer sicher nochmal im Planungs- und Umweltausschuss
vorgetragen werden.
Vorsitzender Herr Markert macht nochmals deutlich, dass im Hinblick
auf die Nitratbelastung zwischen Trink- und Grundwasser differenziert werden
müsse. Das Trinkwasser im Rhein-Kreis Neuss sei vollkommen in Ordnung, an der
Nitratbelastung im Grundwasser müsse man noch arbeiten.
Herr Dr. Kalthoff betont, dass er keine Panik machen,
sondern lediglich sensibilisieren wolle. Der 50 mg/l- Wert sei kein politisch
gesetzter, sondern ein von der Weltgesundheitsorganisation bestimmter
Vorsorgewert. Er habe den vormals bestehenden 90 mg/l-Wert abgelöst, der sich
im Hinblick auf die Erkrankung von Säuglingen an Blausucht als zu hoch erwiesen
habe.
Herr Banse bezieht sich die auf das Diagramm auf
Seite 1 der Tischvorlage und bittet, den Ansatz von Herrn Kaisers aufgreifend
darum, dass die oberen beiden Belastungsstufen, insbesondere die höchste (über
50 mg/l) genauer verifiziert und in 12,5 mg/l - Stufen aufgeteilt wird. Auf
dieser Basis sei dann deutlicher ersichtlich, inwiefern es wirkliche
Ausrutscher nach oben gebe und in welchen Bereichen Entwarnung gegeben werden
könne.
Vorsitzender Herr Markert sagt zu, die Problematik im Rahmen des
Protokolls genauer darzustellen (Anlage
6). Er gibt allerdings zu bedenken, dass es sich hier um Daten des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) handelt, die
landesweit akzeptiert worden sind. Die Verwaltung werde sich um eine noch
aussagekräftigere Darstellung bemühen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten liefern.