Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde für den Berichtszeitraum 2015/2016 zustimmend zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Mertens und Herr Böhme von der WTG-Behörde stellten den Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2015/2016 anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Wolf bestätigte Kreisdirektor Brügge, dass genügend Personal für die Abarbeitung des Prüfkataloges zur Verfügung stehe. Im Hinblick auf Zahlen zum Bedarf an Einrichtungen für Menschen mit geistiger/psychischer Behinderung teilte Herr Mertens mit, dass die Zuständigkeit der Bedarfsermittlung beim LVR liege. Zum Zeitpunkt der Prüfung seien alle Plätze belegt gewesen.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Bartsch teilte Herr Mertens mit, dass die Prüfung jährlich erfolge. Wenn im ersten Jahr keine Mängel festgestellt worden seien, könne im Folgejahr auf eine erneute Prüfung verzichtet werden. Diese Entscheidung stehe im Ermessen der WTG-Behörde.

 

Die personelle Ausstattung der Einrichtungen werde mehrmals im Jahr anhand der Unterlagen der Heime geprüft. Hierauf werde ein besonderes Augenmerk gelegt, da sich dieses Thema in der Vergangenheit in einzelnen Fällen als problematisch dargestellt habe. Hierbei seien jedoch individuell immer gute Lösungen gefunden worden.

 

Kreistagsabgeordneter Kaster nahm Bezug auf den Sonderbericht zum Brand im Seniorenhaus Lindenhof und begrüßte es, dass die WTG-Behörde bereits prophylaktisch mögliche Krisensituationen erprobt hatte und dadurch die Herausforderungen des eingetretenen Ernstfalles zügig und effektiv bewältigen konnte.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kresse betonte Herr Mertens, dass die Beratung der Pflegeinrichtungen den Schwerpunkt der Arbeit der WTG-Behörde bilde und bereits seit vielen Jahren als wichtigster Ansatz gesehen werde. Zwischen den Pflegeeinrichtungen und der WTG-Behörde habe eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufgebaut werden können. Sich abzeichnende Probleme würden häufig bereits frühzeitig durch die Einrichtungen mitgeteilt und mögliche Lösungsansätze anschließend in einem persönlichen Gespräch erörtert. Hierdurch könnten ordnungsbehördliche Maßnahmen und der damit verbundene bürokratische Aufwand erheblich reduziert werden. Dies stoße jedoch vor allem bei einer steigenden Anzahl an Einrichtungen selbstverständlich auch auf Grenzen.

 

Ausschussmitglied Kopp lobte die WTG-Behörde dafür, dass sie auch für Angehörige von Pflegebedürftigen immer als Ansprechpartner zur Verfügung stehe. Auf ihre Nachfrage erklärte Herr Mertens, dass die Anzeigepflicht vom Angebotstyp der Einrichtung abhänge. Die ärztliche Versorgung (insbesondere Meldung an Ärzte, Medikation usw.) werde als Schnittstelle durch die Pflegesachverständige ebenfalls genau geprüft.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose bedankte sich bei den Vortragenden und erkundigte sich, ob nach Inkrafttreten der neuen Pflegegesetzgebung bereits grundlegende Veränderungen festgestellt werden könnten.

 

Herr Mertens teilte mit, dass diese Frage in der nächsten Sozial- und Gesundheitskonferenz näher beleuchtet werden solle. Dabei solle vor allem geschaut werden, wie die betroffenen Menschen und deren Angehörige damit umgehen. Aus Gesprächen mit Einrichtungsleitungen wisse er, dass sich die Anzahl der Anmeldungen trotz der neuen Eigenanteilsregelungen für Heimbewohner nicht grundlegend verändert habe. Vielleicht sei es jedoch noch zu früh für eine eindeutige Einschätzung.