Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss fordert die Ministerpräsidentin des Landes NRW Hannelore Kraft auf, den Erlass des grünen Umweltministers Johannes Remmel zurückzunehmen, wonach Antragsunterlagen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, für die eine Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung besteht, zusätzlich auch im Internet veröffentlicht werden müssen. Betroffen sind hiervon Betriebe, die bei Genehmigungsverfahren dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Das gilt zum Beispiel für Chemiefirmen, Müllverbrennungsanlagen sowie die stahlverarbeitende Industrie. Diese Betriebe sind nach dem Erlass dazu verpflichtet, ihre Planungsunterlagen vier Wochen lang neben der für die öffentliche Bekanntmachung zuständigen Behörde auch im Internet zu veröffentlichen.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen (CDU, FDP, UWG/Die Aktive)

Nein-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke)