Beschluss:

Der Schulausschuss stimmt dem Bericht zu.


Protokoll:

Herr Lonnes freute sich, mit allen Schulträgern, insbesondere auch dem Landschaftsverband Rheinland, den gemeinsamen Bericht zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache im Rhein-Kreis Neuss vorlegen zu können. Blicke man auf den vorgelegten Bericht, werde deutlich, dass es in der Vergangenheit einen großen Anstieg bei inklusiver Beschulung gegeben habe. Bei den Förderbedarfen stelle sich der Förderbedarf Sprache als steigend, der Förderbedarf geistige Entwicklung als stagnierend dar.
Im Rahmen der jetzigen Entwicklung sei eine Tendenz zur Verstetigung der Zahlen im Rhein-Kreis Neuss zu beobachten. Insbesondere stabilisierten sich die Zahlen in der Förderschule für Lernen, während die Schülerzahlen im gemeinsamen Lernen nur noch leicht steigend seien. In diesem Förderbereich wolle der Rhein-Kreis Neuss dem Willen der Eltern nachkommen und das Wahlrecht absichern.


Im Förderbereich geistige Entwicklung seien die Schülerzahlen stabil, wobei die Schülerzahl an der Sebastianus-Schule leicht zurück gehe, hier werde der Rhein-Kreis Neuss als Schulträger über die gebildeten Schuleinzugsbereiche nachdenken, um damit möglicher Weise eine gleichmäßigere Verteilung der Schüler auf alle Schulen zu erreichen. Der Unterstützungsbereich Sprache sei leicht rückläufig, pendele sich aber im Rahmen von 200 Schülern und Schülerinnen ein. Die Kapazitäten für den Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung seien insgesamt ausreichend im Rhein-Kreis Neuss.

 

Frau Wienands dankte für den beeindruckenden Bericht, der die politische Entscheidung, die Förderschulen zu erhalten, bestätige. Sie fragte nach, ob es insgesamt im Rhein-Kreis Neuss steigende Zahlen bei den Schülern und Schülerinnen mit Förderbedarf gebe und bat darum, in einem zukünftigen Bericht die Entwicklung der Zahlen aller Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf deutlicher darzustellen.

 

Herr Lonnes verwies in diesem Zusammenhang auf Seite 27 und den starken Anstieg der Kosten der Eingliederungshilfe, obwohl die Anzahl der Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf nur leicht steigend sei. Aus den Schülerzahlen auf Seite 35 ergebe sich, dass etwa die Hälfte aller Schüler und Schülerinnen am inklusiven Unterricht teilnehme. Zum 15. Oktober 2016 besuchten 1.361 Schüler und Schülerinnen die Förderschulen, während 1.126 Schülerinnen und Schüler inklusiv beschult wurden. Im Hinblick auf die Anmerkungen von Frau Wienands zum Umfang des Berichtes gab er an, im nächsten Jahr eine Zusammenfassung auf zwei Seiten vorzulegen.

 

Auf die Frage von Herrn Becker, wie die Kostenentwicklung pro Fall auf Seite 27 zustande komme, führte Herr Lonnes aus, dass es sich bei den eingesetzten Kräften um Mitarbeiter von Wohlfahrtsverbänden handele, wobei in der Vergangenheit auch Zivildienstleistende eingesetzt worden seien. Das Mengengerüst werde insbesondere von der Anzahl der Personen, die Hilfe in Anspruch nähmen, beeinflusst. Eine Pool-Lösung könne möglicher Weise zu Einsparungen führen. Er gab weiterhin an, dass es vor Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im Schulamt circa 650 Fälle zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes gegeben habe, nach Inkrafttreten des Gesetzes sei die Anzahl der Fälle nicht zurückgegangen.

 

Frau Kühl fragte nach den Rückkehrern aus dem gemeinsamen Lernen in die Förderschulen. Herr Lonnes gab an, dazu gebe es keine statistische Erhebung, die Frage stelle sich regelmäßig im 3. oder 4. Schuljahr. Für den nächsten Bericht werde auch die Anzahl der Schüler und Schülerinnen, die vom inklusiven Unterricht in die Förderschule wechseln, festgehalten.

 

Auf entsprechende Frage von Frau Kühl führte er weiter aus, dass das Schulamt im Rhein-Kreis Neuss darauf achte, nicht Sonderpädagogen im gemeinsamen Lernen einzusetzen, die dann in den Förderschulen fehlten. Insgesamt fehlen in Nordrhein-Westfalen jedoch Sonderpädagogen.

 

Herr Plöger ergänzte, Schulformwechsler gebe es auf beiden Ebenen, sowohl von inklusiven Unterricht in Förderschule als auch von Förderschule in inklusiven Unterricht. In der letzten Zeit sei ein leichter Anstieg der Schulformwechsler vom inklusiven Unterricht in die Förderschule zu beobachten. Die Anzahl der Sonderpädagogen im Rhein-Kreis Neuss sei in der Sekundarstufe I und den Förderschulen sehr gut. Im Grundschulunterricht sei die Lage etwas schwieriger.

 

Herr Radmacher führte aus, Frau Kühl habe die richtigen Fragen gestellt, da nach seiner Ansicht Frau Löhrmann mit ihrer inklusiven Schulpolitik gescheitert sei. Dies sei auch den Klagen der Eltern in der Presse zu entnehmen. Herr Radmacher lenkte die Aufmerksamkeit darauf, dass für die Martinusschule eine Schülerzahl von 109 Schüler und Schülerinnen prognostiziert und de facto 142 Schüler und Schülerinnen an der Schule seien. Er spreche sich für seine Fraktion weiterhin dafür aus, keine Förderschule zu schließen.


Herr Schmitz ergänzte, dass der Schulausschuss sich bereits bisher so positioniert habe, dass er gegen eine Schließung aller Förderschulen sei.

 

Auf die Frage von Frau Oertel, ob die steigenden Schülerzahlen mit der Schließung der Martin-Luther-King-Schule zusammen hingen, führte Herr Lonnes aus, die Schließung der Förderschulen Lernen in Grevenbroich und Meerbusch hätten in der Primarstufe zu einem Anstieg des inklusiven Unterrichts geführt. In der Sekundarstufe I seien viele Schülerinnen und Schüler zur Martinusschule und zur Schule am Chorbusch gewechselt.

 

Auf die Frage von Frau Stein-Ulrich nach der Pool-Lösung führte Herr Lonnes aus, dass die Erarbeitung des Konzepts in der Verantwortung der Sozialverwaltung liege.


Auf entsprechende Frage von Frau Schoppe erklärte Frau Anner, ihr sei nur ein Fall bekannt, in dem beim Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule ein Antrag auf Förderbedarf Lernen abgelehnt wurde. Dies habe an der noch nicht beendeten Schuleingangsphase gelegen. Frau Wienands verwies darauf, dass die Martinusschule das Berufswahlsiegel erhalten habe, was eine schöne Auszeichnung für die Schule und Beweis für den Erfolg dieser Schule sei.

 

Herr Banse verwies auf die Aussage im Fazit des Berichts, dass im Bereich des Unterstützungsbedarfs Lernen, Förderschulzentren geplant seien, und fragte, ob dies zu einer Reduzierung der Gebäudeanzahl führen werde. Herr Lonnes erklärte, dass sich die Verwaltung die Errichtung von Förderschulzentren vorstellen könne, die neben der sonderpädagogischen Förderung der Stammschüler Regelschulen bei ihrer Aufgabe, einen qualitätsvollen inklusiven Unterricht anzubieten, unterstützen könnten.


Herr Becker sprach sich dafür aus, die vielfältige Schullandschaft zu erhalten und die Rahmenbedingungen abzuwarten. Er verwies darauf, dass auf Seite 35 die Entwicklung sehr differenziert dargestellt werde.

 

Herr Lonnes führte aus, die Martinusschule erreiche nicht die Mindestgröße von 144 Schülern und Schülerinnen, aus diesem Grund sei die Schließung seitens des Ministeriums für Schule und Wissenschaft angestrebt worden, wobei sich die Bezirksregierung nicht dafür ausgesprochen habe. Eltern haben sich gerade in der jüngsten Zeit entschieden, ihr Kind an der Martinusschule anzumelden, da sie als Angebotsschule sehr gute Arbeit insbesondere beim Übergang Schule-Beruf leiste. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz sei zwar formal die UN-Behindertenrechtskonvention vom Landtag NW als gesetzlicher Anspruch umgesetzt worden. Die Umsetzung des Gesetzes mit dem Ziel der individuellen Förderung sei in der Schulwirklichkeit insbesondere nach Auffassung der Lehrerverbände nicht ausreichend gelungen.

 

Der Schulausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: