Beschluss:

 

Der Kulturausschuss bewilligt für die Sanierung der südlichen Innenwand der Klosterbasilika Knechtsteden und des Südportals einen Zuschuss in Höhe von 25 % der zuschussfähigen Sanierungskosten. Dieser Zuschuss ist auf höchstens 26.500 EURO begrenzt und wird unter der Voraussetzung gewährt, dass hierfür die Haushaltsmittel bereitgestellt werden können und die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.


 

Die Verwaltung berichtete über den derzeitigen Bauzustand der Basilika und der geplanten Sanierungsmaßnahme, für welche entsprechende Mittel im Haushalt vorgesehen sind. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass eine finanzielle Beteiligung der Stadt Dormagen in diesem Jahr nicht vorgesehen sei, da die Denkmalfördermittel der Stadt für die Zonser Mühle eingesetzt werden.

Auf die Frage von Frau Schöttgen, warum für diese Maßnahme keine Landesmittel eingesetzt werden, berichtete Herr Lonnes, dass Mittel beantragt wurden, jedoch von den äußerst knapp bemessenen Mitteln der Landesdenkmalpflege in diesem Jahr keine auf das Kloster Knechtsteden entfallen seien. Die erforderliche Maßnahme könne jedoch ohne Beteiligung der Stadt Dormagen und des Landes durchgeführt werden.