Sitzung: 12.07.2017 Kreisausschuss
Vorlage: 61/2161/XVI/2017
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit Berichtszeitraum Juni/Juni 2017 zur Kenntnis.
Protokoll:
Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel berichtete, dass der
Regionalrat nicht abgewartet habe bis das Land entscheide, ob Windkraftzonen
stärkeren Restriktionen unterliegen, sondern die Flächen reduziert, aber unter Beachtung der derzeitigen Rechtslage, ausgewiesen habe. In der Debatte um den Konverterstandort
habe dem Regionalrat in der Sitzung ein neues Gutachten von Amprion vorgelegen.
Zudem sei die Anregung von Amprion, dass die Dreiecksfläche nicht mehr als BASB
ausgewiesen werden solle, von der SPD zum Antrag erhoben worden. Der
Regionalrat habe aber entschieden, dass die Kaarster Fläche weiterhin als
BASB-Fläche darzustellen. Damit scheide die
Dreiecksfläche als Standort aus. eine Kiesausweisung bekomme. Im weiteren
Verfahren werde die Bundesnetzagentur deswegen auf neue Standorte zugreifen
können. Zu erwarten sei nun eine Debatte über den Konverterstandort auf
Bundesebene.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke merkte an, dass die
Sachverhaltsdarstellung zutreffend sei, die Schussfolgerung jedoch nicht von
der Mehrheit des Regionalrates und auch nicht von ihm geteilt werde. Das
Gutachten von Amprion gehe jetzt an die Bundesnetzagentur und diese prüfe, ob
die Kriterien richtig gewertet und gewichtet worden. Zum jetzigen Zeitpunkt sei
es nicht zu empfehlen gewesen lediglich auf Grundlage des Gutachtens eine
Entscheidung zu treffen.
Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erklärte, dass die
SPD-Fraktion im Regionalrat diese Ansicht nicht teile. Ein entsprechender
Antrag habe im Raum gestanden und sei mit Mehrheit abgelehnt worden.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellte klar, dass die
Auffassung der SPD-Fraktion nicht zutreffe und die Haltung der Mehrheit in der
Sitzung des Regionalrates deutlich geworden sei.
Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer stellte fest, dass scheinbar
niemand abschließend entscheiden wolle, wo der Konverter hinkommen solle. Er
erkundigte sich danach, ob die Kreisverwaltung eine Meinung zum
Konverterstandort habe. Es müsse ein Vorschlag aus dem Rhein-Kreis Neuss
deutlich werden.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass nach
Auffassung der Kreisverwaltung zuerst alle in Betracht kommenden Möglichkeiten
geprüft werden müssten. Der Kreis sei nicht die zuständige Planungsbehörde und
demnach nicht zuständig um den Konverterstandort festzulegen. Die Entscheidung
sei angreifbar, wenn sie mit nicht ausreichender Abwägung getroffen werde. Es
sei nicht einfach Kiesflächen rauszunehmen. Für ein sauberes Verfahren müsse
Schritt für Schritt rechtlich sauber vorgegangen werden. Jedes andere Verfahren
könne vor Gericht angegriffen werden.
2. stellvertretender Landrat Horst Fischer fragte, warum
die Fläche in Kaarst nicht aus der Standortdiskussion ausscheide, wenn der
Antrag zur Umwandlung der Kiesfläche im Regionalrat abgelehnt worden sei. Zudem
stehe in der Stellungnahme von Amprion, dass die Kiesindustrie auf die Fläche
verzichten könne und damit einverstanden sei diese aus dem Kiesabbauplan
rauszunehmen. Er wolle sich
rückversichern, ob diese Darstellung zutreffe.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass der
Regionalrat lediglich wegen der Ausweisung als BASB Fläche beteiligt sei und
nicht über die Standortfrage entscheide. Weiterhin müsse im Verfahren beachtet
werden, dass Bundesplanung die Landesplanung brechen könnte. Die Erklärung der
Kriegsindustrie in einem Brief bezüglich der Kiesfläche sei zutreffend wiedergegeben.
Dies sei aber auch leicht verständlich, weil zu befürchten sei, dass wie vor
der 52. Änderung des GEP dann wieder alle Flächen mit Kies als Auskiesungsungsflächen
von der Kiesindustrie beantragt werden könnten. Eine Beschränkung auf die
BASB-Flächen werde dann wegen mangelnder einheitlicher Abwägung nach Auffassung
der Regionalplanung nicht mehr durchsetzbar.
Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel stellte klar, dass er
die Auffassung der Mehrheit des Regionalrates in Bezug auf das Gutachten nicht
teile. Die Landesregierung habe sich mit dem Schreiben und einem Gutachten
geäußert. Die Planungen würden auch nachdem sie abgeschlossen seien der
ständigen Fortschreibungspflicht und Abwägung unterliegen.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ergänzte, dass dies auch
bei einem neuen Regionalplanentwurf abzuwägen werde.