Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit Berichtszeitraum Juni/Juni 2017 zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel berichtete, dass der Regionalrat nicht abgewartet habe bis das Land entscheide, ob Windkraftzonen stärkeren Restriktionen unterliegen, sondern die Flächen reduziert, aber unter Beachtung der derzeitigen Rechtslage, ausgewiesen habe. In der Debatte um den Konverterstandort habe dem Regionalrat in der Sitzung ein neues Gutachten von Amprion vorgelegen. Zudem sei die Anregung von Amprion, dass die Dreiecksfläche nicht mehr als BASB ausgewiesen werden solle, von der SPD zum Antrag erhoben worden. Der Regionalrat habe aber entschieden, dass die Kaarster Fläche weiterhin als BASB-Fläche darzustellen. Damit scheide die Dreiecksfläche als Standort aus. eine Kiesausweisung bekomme. Im weiteren Verfahren werde die Bundesnetzagentur deswegen auf neue Standorte zugreifen können. Zu erwarten sei nun eine Debatte über den Konverterstandort auf Bundesebene.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke merkte an, dass die Sachverhaltsdarstellung zutreffend sei, die Schussfolgerung jedoch nicht von der Mehrheit des Regionalrates und auch nicht von ihm geteilt werde. Das Gutachten von Amprion gehe jetzt an die Bundesnetzagentur und diese prüfe, ob die Kriterien richtig gewertet und gewichtet worden. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es nicht zu empfehlen gewesen lediglich auf Grundlage des Gutachtens eine Entscheidung zu treffen.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erklärte, dass die SPD-Fraktion im Regionalrat diese Ansicht nicht teile. Ein entsprechender Antrag habe im Raum gestanden und sei mit Mehrheit abgelehnt worden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellte klar, dass die Auffassung der SPD-Fraktion nicht zutreffe und die Haltung der Mehrheit in der Sitzung des Regionalrates deutlich geworden sei.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer stellte fest, dass scheinbar niemand abschließend entscheiden wolle, wo der Konverter hinkommen solle. Er erkundigte sich danach, ob die Kreisverwaltung eine Meinung zum Konverterstandort habe. Es müsse ein Vorschlag aus dem Rhein-Kreis Neuss deutlich werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass nach Auffassung der Kreisverwaltung zuerst alle in Betracht kommenden Möglichkeiten geprüft werden müssten. Der Kreis sei nicht die zuständige Planungsbehörde und demnach nicht zuständig um den Konverterstandort festzulegen. Die Entscheidung sei angreifbar, wenn sie mit nicht ausreichender Abwägung getroffen werde. Es sei nicht einfach Kiesflächen rauszunehmen. Für ein sauberes Verfahren müsse Schritt für Schritt rechtlich sauber vorgegangen werden. Jedes andere Verfahren könne vor Gericht angegriffen werden.

 

2. stellvertretender Landrat Horst Fischer fragte, warum die Fläche in Kaarst nicht aus der Standortdiskussion ausscheide, wenn der Antrag zur Umwandlung der Kiesfläche im Regionalrat abgelehnt worden sei. Zudem stehe in der Stellungnahme von Amprion, dass die Kiesindustrie auf die Fläche verzichten könne und damit einverstanden sei diese aus dem Kiesabbauplan rauszunehmen.  Er wolle sich rückversichern, ob diese Darstellung zutreffe.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass der Regionalrat lediglich wegen der Ausweisung als BASB Fläche beteiligt sei und nicht über die Standortfrage entscheide. Weiterhin müsse im Verfahren beachtet werden, dass Bundesplanung die Landesplanung brechen könnte. Die Erklärung der Kriegsindustrie in einem Brief bezüglich der Kiesfläche sei zutreffend wiedergegeben. Dies sei aber auch leicht verständlich, weil zu befürchten sei, dass wie vor der 52. Änderung des GEP dann wieder alle Flächen mit Kies als Auskiesungsungsflächen von der Kiesindustrie beantragt werden könnten. Eine Beschränkung auf die BASB-Flächen werde dann wegen mangelnder einheitlicher Abwägung nach Auffassung der Regionalplanung nicht mehr durchsetzbar.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel stellte klar, dass er die Auffassung der Mehrheit des Regionalrates in Bezug auf das Gutachten nicht teile. Die Landesregierung habe sich mit dem Schreiben und einem Gutachten geäußert. Die Planungen würden auch nachdem sie abgeschlossen seien der ständigen Fortschreibungspflicht und Abwägung unterliegen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ergänzte, dass dies auch bei einem neuen Regionalplanentwurf abzuwägen werde.