Protokoll:

Herr Schmitz begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 3. Treffens des Runden Tisches.

 

Herr Große erläuterte die Initiative der Verwaltung, die man im Anschluss an das letzte Treffen des Runden Tisches ergriffen habe. Damals sei besprochen worden, möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Förderung des Kiebitzes zu ergreifen. Es habe sich die Möglichkeit ergeben, zur besonderen Förderung des Kiebitzes Landesmittel zu akquirieren, um neben dem allgemeinen ein besonderes Förderungsangebot machen zu können.

Voraussetzung hierfür sei gewesen, Klarheit über Flächen mit Kiebitzvorkommen zu erhalten. Diese habe die Biologische Station ermittelt.

Man habe dann ein Anschreiben an die Bewirtschafter dieser Flächen gefertigt, welches über die Landwirtschaftskammer versandt worden sei. Inhalt sei die Information über das besondere Förderprogramm und ein Beratungs- und Informationsangebot des Amtes für Entwicklungs- und Landschaftsplanung bzw. der Biologischen Station gewesen. Leider sei, wie in der Vorlage erläutert, keine Reaktion zu verzeichnen gewesen.

 

Frau Dr. Wahode und Herr Herzogenrath erklärten, dass ein Landwirt sich hierauf gemeldet habe, jedoch wohl bei der Biologischen Station. Es habe sich um eine Fläche gehandelt, die von der Stadt Neuss gepachtet worden sei. Dieses Pachtverhältnis sei allerdings aufgekündigt worden, da die Stadt die Fläche für die Anlage von Kompensationsmaßnahmen benötige. Der Landwirt habe erklärt, dass aus der Fläche Kiebitze vorgekommen wären.

 

Herr Große erläuterte, dass er hierüber informiert sei. Die Fläche sei bereits anderweitig verplant. Es habe sich aber definitiv nicht um eine Brutfläche von Kiebitzen gehandelt. Möglicherweise seien hier Kiebitze gesehen worden. Man habe überlegt, die dort geplante Kompensationsmaßnahme evtl. anderenorts zu planen und diese Fläche für den Kiebitz herzurichten; einvernehmlich mit der Biologischen Station sei man jedoch zum Schluss gekommen, dass dies fachlich nicht sinnvoll sei.

 

Beiratsmitglied Bolz kritisierte die Vorgehensweise nach dem speziellen Förderprogramm. Der Kiebitz wechsele die Flächen bei geänderter Fruchtfolge und suche nach anderen Standorten in der Nähe. Daher sei es sinnvoll, auch andere Flächen in der Umgebung zu betrachten und zu prüfen, ob diese bei entsprechender Herrichtung geeignet seien. Es gebe eine hohe Wiederbesiedlungsquote. Die Forderung des Programms, dass ein Nachweis geführt werden müsse, sei im höchsten Maße unflexibel und unzweckmäßig und schließe Flächen aus, die u. U. sehr günstig seien, nur weil dort seit einigen Jahren keine Kiebitze beobachtet worden seien. Der Kiebitz sei daran gewöhnt, dass sich seine Brutflächen im Rahmen der Fruchtfolge änderten.

 

Herr Große erläuterte, dass es sich hier um eine spezielles Förderungsangebot gehandelt habe, um im Frühjahr zügig eine Verbesserung zu erreichen. Unabhängig davon bestehe auch weiterhin das Kiebitzpaket im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes. Auch dies sei den Bewirtschaftern im genannten Anschreiben mitgeteilt worden. Die Kenntnis dieses Programms könne man auch voraussetzen, wie von Herrn Herzogenrath beim letzten Treffen auch bestätigt worden sei.

Sicher gebe es über die Nachweisflächen hinaus viel mehr geeignete Kiebitzflächen im Umfeld. Es sei jedoch schwierig, Bewirtschafter zu finden, die hier Bereitschaft zeigen würden.

 

Herr Grimbach erklärte, dass ein Landwirt aus Zons in der Vergangenheit immer große Rücksicht auf die Kiebitze auf seinen Flächen genommen habe. Möglicherweise seien diese dort noch vorhanden.

 

Herr Große bezweifelte dies, da die Biologische Station oder der ehrenamtliche Naturschutz in dem Fall sicher Kenntnis davon gehabt hätte. Zudem sei im Zonser Grind auch noch der Baumbestand auf den Grünlandflächen vorhanden.

 

Herr Herzogenrath betonte, dass man bestrebt sei, mit allen Bewirtschaftern der Nachweisflächen persönliche Gespräche zu führen. Dies sei in der Kürze der Zeit aber nicht möglich gewesen. Mit zwei Landwirten sei gesprochen worden. Der eine Fall sei die angesprochene Pachtfläche der Stadt Neuss. Der zweite Landwirt habe erklärt, dass ihm das Vorkommen auf seinen Flächen bekannt sei. Er werde dies berücksichtigen und die Tiere nicht stören, wolle sich jedoch nicht durch die Teilnahme an weiteren Programmen binden.

Dies sei durchaus verständlich, da zertifizierte Betriebe vielfach kontrolliert würden und den Landwirten daran gelegen sei, ihre Arbeit zu tun.

 

Frau Arndt erklärte, dass das Förderprogramm ihre Erachtens völlig uninteressant für Landwirte sei, da die Restriktionen zu groß seien. Was oft helfe, sei, zu bestimmten Jahreszeiten einen offenen Acker ohne Aufwuchs zu haben und die besetzten Stellen zu kennzeichnen, um sie berücksichtigen zu können.

 

Herr Herzogenrath erläuterte, dass eben dies bei entsprechend bewirtschafteten Maisflächen der Fall sei, die dann zwischen März und Mai unberührt seien. Er könne aber nicht abschätzen, ob der Betrag von 440 € ausreiche, um das Ertragsrisiko durch die späte Einsaat für den Landwirt auszugleichen.

 

Frau Arndt entgegnete, dass die Flächen bereits im Februar zur Verfügung stehen müssten. März sei zu spät.

 

Frau Dr. Wahode verdeutlichte den hierin liegenden Widerspruch, da die Greening-Maßnahmen bis 15. Februar stehen bleiben müssten.

 

Dem stimmte Frau Arndt zu. Hier müssten offene Feldflächen vorliegen. Wichtig seien auch noch Grünstreifen, die dann als Rückzugsräume dienten.

 

Herr Herzogenrath wies darauf hin, dass hier nicht nur der Zwischenfruchtanbau als ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greenings angesprochen seien, sondern auch der Zwischenfruchtanbau oder die Mulchsaat für Rüben in Wasserschutzgebieten im Rahmen der Wasserschutzgebietskooperation. Hier blieben die Häckselrückstände bis Mitte März zur Rübeneinsaat auf dem Feld, je nach Witterung sogar bis Anfang April; es sei also nicht offen.

 

Frau Arndt sah hierin eine intensivere Nutzung, die auch zum Rückgang des Kiebitz beitrage.

 

Frau Dr. Wahode widersprach dem hinsichtlich einer intensiveren Nutzung. Hier gehe es um die Nitratschonung zum Grundwasserschutz.

 

Herr Herzogenrath ergänzte, dass dies widerstreitende Interessen seien. Was zum Grundwasserschutz passe, passe nicht immer zum Artenschutz. Hier gebe es noch weitere Punkte im Rahmen des Greenings, die von Fachleuten des Gewässerschutzes kritisiert würden wie z. B. das Verbot des Mineraldüngers bei Zwischenfrucht bei Zulassung von organischem Dünger. Aus Sicht des Gewässerschutzes sei dies nicht sinnvoll, da der mineralische Dünger sich sehr viel zielgerichteter einsetzen lasse, als organischer Dünger.

 

Herr Große erläuterte, dass nach dem Kiebitzpaket Streifen mit Rotschwingel einzusäen, also sinngemäß kurzschürige Grünlandflächen für die Kiebitzbrut anzulegen seien. Hier sei zu prüfen, ob man eine solche Struktur auch im Wege des Greenings erreichen könne. Wichtig sei, den Aufwuchs nicht zu hoch kommen zu lassen und nicht zum falschen Zeitpunkt zu bearbeiten. Dies sei dann für die Bewirtschafter eine Möglichkeit, die Notwendigkeit einer Teilnahme an einem weiteren Programm zu vermeiden.

 

Frau Dr. Wahode verdeutlichte, dass hier die EU-Regelungen zum Greening zu beachten seien. Die Maßnahme müsse dann vereinbar sein. In der Sache tue niemandem ein ausgespartes Fenster in den Flächen weh.

 

Frau Arndt hielt dies für einen Ansatz, den man über das Ministerium weiter verfolgen könne.

 

Herr Grimbach war sich sicher, dass solche Flächen angenommen würden, und dies nicht nur vom Kiebitz, sondern auch von der Lerche.

 

Herr Herzogenrath erinnerte daran, dass solche Fenster nicht unumstritten seien, da sie Prädatoren anlocken würden, die den angestrebten Erfolg vereiteln könnten.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion über Möglichkeiten, die erwähnte Pachtfläche der Stadt Neuss zusätzlich zu der Kompensationsmaßnahme auch als Kiebitzfläche zu nutzen, wies Herr Grimbach nochmals darauf hin, dass auch seiner Meinung nach Prädatoren wie z. B. Krähen starken Einfluss auf die Populationen hätten.

 

Allgemein vertraten die Mitglieder des Runden Tisches die Auffassung, dass es bei alledem trotzdem sinnvoll sei, Anstrengungen zur Stützung der Kiebitzvorkommen zu unternehmen und weiter über die Kreisbauernschaft im Gespräch mit den Bewirtschaftern zu bleiben.

 

Herr Bolz hielt eine Überarbeitung der Greening-Regelung im Sinne der Diskussion für unbedingt erforderlich, auch im Interesse der Bewirtschafter. Das Greening sei seiner Meinung nach der einzige oder zumindest der Haupt-Ansatzpunkt.

Er verwies in diesem Zusammenhang auf den Leitfaden zur Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen des Landes NRW. Wenn solche Maßnahmen Eingang in das Greening fänden, seien viele Probleme gelöst.

 

Auf die Frage von Frau Arndt, wie man denn nun weiter verfahren könne, schlug Herr Große vor, dass seitens der Landwirtschaft geprüft werde, ob die besprochenen Flächen mit niedrigem Aufwuchs in den wichtigen Zeiträumen über Greening-Maßnahmen gewährleistet werden könnten, gegebenenfalls über die Modifikation von Wildkrautmischungen.

 

Frau Dr. Wahode erklärte, dass die Auswahl in dem Bereich sehr stark eingeschränkt sei.

 

Herr Herzogenrath fasste zusammen, dass es hier um Ackerrandstreifen bzw. Gewässerrandstreifen gehe, die aber in der Fläche liegen müssten, da eine Lage am Weg oder an der Straße bei Kiebitzflächen keinen Sinn mache. Ob nicht hoch wachsende Saatmischungen zur Auswahl stünden, müsse geprüft werden.

 

Frau Dr. Wahode nahm den Vorschlag von Frau Arndt und Herrn Bolz auf. Es sei sinnvoll, zu der Frage, ob und wie die Artenschutzprogramme mit Greening kombiniert werden könnten, das Umweltministerium zu befragen.

 

Herr Bolz bat um Unterscheidung zwischen Brut- und Aufzuchtflächen für den Kiebitz. Für die Brutflächen im Frühjahr bis Frühsommer seien kurz gewachsene Flächen wichtig. Hier seien die niedrigen Gräser gefragt. Denkbar sei eine Klee-Gras-Mischung mit Rotschwingel o. ä. Auch Schwarzbrache komme in Betracht. Es handele sich nicht um Blühstreifen. Wen die Küken im Sommer geführt würden, benötigten sie mehr Schutz und blütenreiche Flächen. Hier könnten die Blühstreifen zum Tragen kommen.

Optimal sei z. B. der Anbau von Ackerbohnen. Diese werde spät eingesät und sei ein gutes Nahrungshabitat.

 

Frau Dr. Wahode wies darauf hin, dass man beim Greening keine Pflanzenschutzmittel mehr benutzen dürfe. Dies sei bei etlichen Leguminosen problematisch.

 

Herr Bolz ergänzte, dass er Landwirte im Kreis Mettmann kenne, die damit gute Erfahrungen gemacht hätten.

 

Herr Schmitz erinnerte daran, dass die Anlage kombinierter Blühstreifen und Schwarzbrachen nebeneinander vor einigen Jahren erfolgreich vom Hegering Dormagen mit Landwirten umgesetzt worden sei. Man habe diese Artenschutzmaßnahme als Gemeinschaftswerk Natur und Umwelt über mehrere Jahre gefördert.

 

Herr Große sagte zu, die Frage der bestehenden Möglichkeiten mit dem LANUV NRW zu klären. Die Frage, wie die Greening-Regelungen landesweit geändert werden müssten, um Artenschutzmaßnahmen zu ermöglichen, sei an das Umweltministerium zu richten.

 

Herr Klauth gab zu bedenken, dass etwa 60 - 70 % der bewirtschafteten Flächen im Rhein-Kreis Neuss Pachtflächen seien. Daher seien bei allen Überlegungen mit den Bewirtschaftern auch die Eigentümer mit einzubeziehen.

 

Herr Herzogenrath sah dies bei wechselnden Flächen als weniger problematisch an, zumal es nie um komplette Flächen gehe, sondern um relativ geringe Anteile.

 

Herr Bolz bat zu berücksichtigen, dass die Flächen als solche müssten eine gewisse Größe besitzen, um wirksam zu sein. Er empfahl hierzu den Leitfaden des LANUV NRW.

(Der Leitfaden ist unter http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/20130205_nrw_leitfaden_massnahmen.pdf

abrufbar)

Er selbst habe in den 10 Jahren, in denen im Kreis Mettmann für die Stadt Haan ein Kiebitzschutzprojekt koordiniere, viele Erfahrungen sammeln können.  Es sei ein schwieriger Weg. Teilweise habe man Erfolge gehabt. Teilweise seien auch durch klimatische Einflüsse in einem Jahr die Bruten ausgefallen. Es handele sich um eine eigenes Programm im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme.

 

Beiratsvorsitzender Lechner erinnerte daran, dass sich Herr Beser aus Meerbusch vor Jahren intensiv um den Kiebitz gekümmert habe. Hierbei habe man herausgefunden, dass bei längeren Trockenperioden im Frühjahr ohne Deckung an feuchten Stellen die Füße der Jungvögel verkümmerten. In dem Fall sei der Aufzuchterfolg sehr gering. Die derzeitige Witterung mit langen Trockenperioden im Frühjahr und nachfolgender Nässe sei auch nicht förderlich.

 

Zum Thema Streuobstwiesen habe man der Einladung eine Information beigefügt. Hier bestehe ein landesweiter Kartierungsbedarf seitens des Landes um den Status quo und einen evtl. Rückgang einschätzen zu können. Dies diene der Umsetzung einer Bestimmung des Landesnaturschutzgesetzes.

Im Rhein-Kreis Neuss werde die Kartierung im Wesentlichen durch die Biologische Station erfolgen. Sie sei in das Arbeitsprogramm der Station für 2018 aufgenommen worden.

Herr Herzogenrath ergänzte aus Sicht des Landwirtschaftsverbandes, dass das LANUV NRW eine App entwickelt habe, damit die Biologischen Stationen darüber die vorhandenen Rohdaten bearbeiten könnten. Man sei bemüht, ebenfalls Zugriff über diese App zu erhalten, um im Lauf des Jahres 2018 auch seitens der Landwirte, bei denen Streuobstwiesen kartiert worden seien, eine Prüfung zu ermöglichen.

Kartiert würden zunächst alle Streuobstwiesen, unabhängig davon, wie nah sie an einer Hofstelle lägen, was für den Schutz auch ausschlaggebend sei.

 

Herr Grimbach sah es als sehr wichtig an, dass auch alte, zusammenbrechende Obstbäume erhalten würden. Diese seien z. B. für manche Prachtkäfer (Buprestidae) bedeutsam. Diese gingen speziell an alte, auseinanderbrechende Kirschbäume. Man könne durchaus neben einen Altbaum einen jungen Baum setzen, der diesen nach Jahren ersetzen könne. Eine Beseitigung der Altbäume sei weder nötig, noch sinnvoll.

 

Auf Nachfrage von Frau Arndt erklärte Herr Große, dass auch die Streuobstwiesen im öffentlichen Eigentum kartiert würden. Hierbei werde auch auf das Kompensationsflächenkataster zurückgegriffen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, dankte Herr Schmitz allen Mitgliedern des Runden Tisches für die fruchtbare, interessante und sehr informative Diskussion zur gemeinsamen Zielsetzung.

Das nächste Treffen des Runden Tisches werde wieder im Anschluss an eine Sitzung des Naturschutzbeirates stattfinden, wobei er bereits jetzt darauf hinweise, dass die Beiratssitzung am 13.11. wegen der zeitlichen Nähe absehbar ausfallen werde.