Protokoll:

Ausschussmitglied Kresse stellte anhand des Berichts für den Kreis eine Stabilisierung der Flüchtlingssituation fest. Der Schwerpunkt müsse jetzt auf Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und in Wohnraum sowie Maßnahmen zum Spracherwerb gelegt werden. Er bat die Verwaltung, den Bericht zukünftig um Zahlen hierzu zu ergänzen.

 

Herr Henkel sagte zu, die Anregung an den Flüchtlingsbeauftragten des Kreises weiterzuleiten. In der Beiratssitzung des Jobcenters am 04.09.2017 sei über Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen berichtet worden. Der Bericht sollte daher ohne größeren Aufwand um diese Zahlen ergänzt werden können.

 

Kreistagsabgeordneter Bartsch fragte nach, ob es sich bei den 18 abgeschobenen Personen um Einzelpersonen oder Familienverbünde handele. Frau Mankowsky bat im Hinblick auf die 10 Abschiebeversuche im 1. Halbjahr 2016 um Information zum weiteren Ablauf bei Fällen, in denen eine Abschiebung nicht durchgeführt werden könne.

 

Herr Henkel sagte eine Beantwortung der Fragen mit dem Protokoll zu.

 

Nach Auskunft des Leiters der Ausländerbehörde handele es sich um 18 Einzelpersonen. Bei nicht dauerhaften Vollzugshindernissen (z. B. kurzfristige gesundheitliche Probleme am Tag der Abschiebung oder Person nicht angetroffen) werde das Abschiebungsverfahren bis zur erfolgreichen Abschiebung weiter betrieben. Im Einzelfall bestehe die Möglichkeit, bei Gericht Abschiebehaft zu beantragen. Dies werde jedoch sehr restriktiv gehandhabt.