Sitzung: 11.10.2017 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 61/2310/XVI/2017
Protokoll:
Ausschussvorsitzender
Holler begrüßte Frau Hüweler und Herrn Pitschka, Mitarbeiter der IVV
Aachen.
Frau
Hüweler, IVV Aachen, gab in ihrem Vortrag, der der Niederschrift beigefügt
ist, einen Überblick über die Arbeitsfelder der Fortschreibung des
Nahverkehrsplans, erläuterte die Arbeitsmethodik und stellte den Stand der
Erarbeitung vor. Sie beschrieb den Zeitplan des Projektes, das im April 2017
gestartet war und erklärte, dass nach derzeitigem Erarbeitungstand der geplante
Fertigstellungstermin voraussichtlich eingehalten werden könne. Außerdem
kündigte sie an, dass in den nächsten zwei Wochen mit der Erstellung eines
Handlungskonzeptes begonnen werde.
Frau Hüweler machte deutlich, dass für die
Fortschreibung vorhandene Daten und Informationen aus den Kommunen, von den
Verkehrsunternehmen, aus der Bürgerbeteiligung sowie aktuellen
Nahverkehrsplänen genutzt werden.
Weiter führte sie aus, dass von Mitte Mai
bis Mitte Juli eine Bürgerbeteiligung stattgefunden hatte, deren 51
Rückmeldungen mit 138 Einzelanregungen entsprechend der Zuständigkeiten zur
Stellungnahme an die Kommunen, die Verkehrsunternehmen und den VRR
weitergeleitet wurden und ausgewertet worden seien..
Neben den Themen Projektorganisation und
Bürgerbeteiligung erläuterte sie die weiteren Themenbereiche des
Nahverkehrsplans wie Qualitätsziele, Liniensteckbriefe, den Arbeitsstand zur
Weiterentwicklungen des ÖPNV-Angebotes und Vorgehensweise beim Thema
Barrierefreiheit.
Frau Hüweler berichtete, dass der
Rhein-Kreis Neuss beabsichtige, gemeinsam mit seinen Kommunen ein
Haltestellenprogramm zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen
Barrierefreiheit aufzustellen um eine Priorisierung festzustellen. Die
Aufstellung sei aber unabhängig von der Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans.
Der
Ausschussvorsitzenden Holler bedankte sich für die Ausführungen und hielt
fest, dass die Qualitätsstandards bezahlbar sein müssen und dass das
angekündigte Haltestellenprogramm sehr anspruchsvoll und kostenintensiv sei.
Ausschussmitglied
Cöllen erkundigte sich nach den Tendenzen der Stellungnahmen der Kommunen und
Verkehrsunternehmen.
Ausschussmitglied
Becker fragte ob lokale Belange in der jetzigen Aufstellung berücksichtigt
werden, die Schwerpunkte der politischen Auseinandersetzung - konkret die Anschlussstelle
Allerheiligen/ Anschlussanbindung zwischen den einzelnen Ortschaften - seien,
und kritisierte, dass der Verband verschiedener politischer Gremien im Neusser
Süden nicht dazu gehört worden sei. Er regte an diese Problematik der
Ortschaften aufzunehmen, da der Linienbusverkehr neu geführt werden müsse.
Dipl.-Ing.
Stiller ergänzte verwaltungsseitig, dass noch nicht alle zu erwartenden
Rückmeldungen dem Rhein-Kreis vorlägen, zurzeit gäbe es noch keinen umfassenden
Überblick. Zum Beitrag von Herrn Becker führte er aus, dass die Stadt Neuss
eigener Aufgabenträger und deshalb zuständig sei. Wenn Meldungen seitens der
Stadt Neuss kämen, würden diese im NVP
vermerkt werden.
Ausschussmitglied
Dorok fragte, ob neben den Daten der Stadt Neuss und Dormagen auch andere
Städte Informationen geliefert hätten. Er wies
daraufhin, dass der Grevenbroicher Westen schlecht angebunden sei.
Landrat
Petrauschke verdeutlichte, dass der bestehende Nahverkehrsplan vom Prinzip her
fortgeschrieben werde und jede Kommune Meldungen abgeben könne, die
entsprechend geprüft würden. Wenn die Kosten von den Kommunen getragen würden,
würde nichts gegen eine Aufnahme in den Nahverkehrsplan sprechen.
Ausschussmitglied
Bäumken stellte nochmal die Situation der Verbindungen im Neusser Süden dar
und wies daraufhin, dass auch Orte außerhalb der Grenzen der Stadt Neuss, eine
bessere Verbindung nach Allerheiligen bekommen und sinnvolle Verbindungen nicht
von vorne herein ausgeschlossen werden sollten.
Ausschussmitglied
Will fragte nach, ob IVV auch die Effizienz von Linien untersuche. Frau
Hüweler stellte klar, dass keine Schwachstellenanalyse stattfinde und der
Nahverkehrsplan auf dem vorhanden Wissen und Meldungen beruhe.
Die Anfragen
von Ausschussmitglied Eickeler, ob
Untersuchungen zur Fahrradmitnahme und Ausschussmitglied
Dorok, ob systematische Untersuchungen zu städtischen Entwicklungen
durchgeführt wurden, wurden von Frau Hüweler verneint.
Dipl.-Ing.
Stiller führte dazu aus, dass in der Ausschreibung bewusst ein sehr
pragmatischer Weg gewählt worden sei, um den Erfahrungsschatz der Kommunen,
welche die ÖPNV-Leistungen im Kreis finanzieren, durch ein kooperatives
Verfahren zur Weiterentwicklung des ÖPNV zu nutzen.
Landrat
Petrauschke ergänzte, dass bekannte Planungen berücksichtigt werden würden, der
Kreis aber davon ausgehe, dass die Städte und Gemeinden bei der Beteiligungen
der Träger öffentlicher Belange sich entsprechend einbringen würden. Der
Nahverkehrsplan sei eine Fortschreibung der bestehenden Verbindungen, wenn
Leistungsänderungen gewünscht werden, müsse das mitgeteilt werden.
Ausschussvorsitzender
Holler bedankt sich für die Ausführungen.