Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler begrüßte Frau Hüweler und Herrn Pitschka, Mitarbeiter der IVV Aachen.

 

Frau Hüweler, IVV Aachen, gab in ihrem Vortrag, der der Niederschrift beigefügt ist, einen Überblick über die Arbeitsfelder der Fortschreibung des Nahverkehrsplans, erläuterte die Arbeitsmethodik und stellte den Stand der Erarbeitung vor. Sie beschrieb den Zeitplan des Projektes, das im April 2017 gestartet war und erklärte, dass nach derzeitigem Erarbeitungstand der geplante Fertigstellungstermin voraussichtlich eingehalten werden könne. Außerdem kündigte sie an, dass in den nächsten zwei Wochen mit der Erstellung eines Handlungskonzeptes begonnen werde.

 

Frau Hüweler machte deutlich, dass für die Fortschreibung vorhandene Daten und Informationen aus den Kommunen, von den Verkehrsunternehmen, aus der Bürgerbeteiligung sowie aktuellen Nahverkehrsplänen genutzt werden.

 

Weiter führte sie aus, dass von Mitte Mai bis Mitte Juli eine Bürgerbeteiligung stattgefunden hatte, deren 51 Rückmeldungen mit 138 Einzelanregungen entsprechend der Zuständigkeiten zur Stellungnahme an die Kommunen, die Verkehrsunternehmen und den VRR weitergeleitet wurden und ausgewertet worden seien..

Neben den Themen Projektorganisation und Bürgerbeteiligung erläuterte sie die weiteren Themenbereiche des Nahverkehrsplans wie Qualitätsziele, Liniensteckbriefe, den Arbeitsstand zur Weiterentwicklungen des ÖPNV-Angebotes und Vorgehensweise beim Thema Barrierefreiheit.

 

Frau Hüweler berichtete, dass der Rhein-Kreis Neuss beabsichtige, gemeinsam mit seinen Kommunen ein Haltestellenprogramm zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit aufzustellen um eine Priorisierung festzustellen. Die Aufstellung sei aber unabhängig von der Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans.

 

Der Ausschussvorsitzenden Holler bedankte sich für die Ausführungen und hielt fest, dass die Qualitätsstandards bezahlbar sein müssen und dass das angekündigte Haltestellenprogramm sehr anspruchsvoll und kostenintensiv sei.

 

Ausschussmitglied Cöllen erkundigte sich nach den Tendenzen der Stellungnahmen der Kommunen und Verkehrsunternehmen.

 

Ausschussmitglied Becker fragte ob lokale Belange in der jetzigen Aufstellung berücksichtigt werden, die Schwerpunkte der politischen Auseinandersetzung - konkret die Anschlussstelle Allerheiligen/ Anschlussanbindung zwischen den einzelnen Ortschaften - seien, und kritisierte, dass der Verband verschiedener politischer Gremien im Neusser Süden nicht dazu gehört worden sei. Er regte an diese Problematik der Ortschaften aufzunehmen, da der Linienbusverkehr neu geführt werden müsse.

 

Dipl.-Ing. Stiller ergänzte verwaltungsseitig, dass noch nicht alle zu erwartenden Rückmeldungen dem Rhein-Kreis vorlägen, zurzeit gäbe es noch keinen umfassenden Überblick. Zum Beitrag von Herrn Becker führte er aus, dass die Stadt Neuss eigener Aufgabenträger und deshalb zuständig sei. Wenn Meldungen seitens der Stadt Neuss kämen,  würden diese im NVP vermerkt werden.

 

Ausschussmitglied Dorok fragte, ob neben den Daten der Stadt Neuss und Dormagen auch andere Städte Informationen geliefert hätten. Er wies  daraufhin, dass der Grevenbroicher Westen schlecht angebunden sei.

 

Landrat Petrauschke verdeutlichte, dass der bestehende Nahverkehrsplan vom Prinzip her fortgeschrieben werde und jede Kommune Meldungen abgeben könne, die entsprechend geprüft würden. Wenn die Kosten von den Kommunen getragen würden, würde nichts gegen eine Aufnahme in den Nahverkehrsplan sprechen.

 

Ausschussmitglied Bäumken stellte nochmal die Situation der Verbindungen im Neusser Süden dar und wies daraufhin, dass auch Orte außerhalb der Grenzen der Stadt Neuss, eine bessere Verbindung nach Allerheiligen bekommen und sinnvolle Verbindungen nicht von vorne herein ausgeschlossen werden sollten.

 

Ausschussmitglied Will fragte nach, ob IVV auch die Effizienz von Linien untersuche. Frau Hüweler stellte klar, dass keine Schwachstellenanalyse stattfinde und der Nahverkehrsplan auf dem vorhanden Wissen und Meldungen beruhe.

 

Die Anfragen von Ausschussmitglied Eickeler, ob Untersuchungen zur Fahrradmitnahme und Ausschussmitglied Dorok, ob systematische Untersuchungen zu städtischen Entwicklungen durchgeführt wurden, wurden von Frau Hüweler verneint.

 

Dipl.-Ing. Stiller führte dazu aus, dass in der Ausschreibung bewusst ein sehr pragmatischer Weg gewählt worden sei, um den Erfahrungsschatz der Kommunen, welche die ÖPNV-Leistungen im Kreis finanzieren, durch ein kooperatives Verfahren zur Weiterentwicklung des ÖPNV zu nutzen.

 

Landrat Petrauschke ergänzte, dass bekannte Planungen berücksichtigt werden würden, der Kreis aber davon ausgehe, dass die Städte und Gemeinden bei der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange sich entsprechend einbringen würden. Der Nahverkehrsplan sei eine Fortschreibung der bestehenden Verbindungen, wenn Leistungsänderungen gewünscht werden, müsse das mitgeteilt werden.

 

Ausschussvorsitzender Holler bedankt sich für die Ausführungen.