Sitzung: 26.09.2017 Finanzausschuss
Vorlage: 20/2237/XVI/2017
Beschluss:
Der Finanzausschuss
nimmt die im ersten Verzeichnis 2017 dargestellten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag eine
entsprechende Beschlussfassung.
Protokoll:
Kreistagsabgeordneter
Holler berichtete, dass im Jugendhilfeausschuss darüber informiert worden sei,
dass die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss stark gestiegen seien und die
Verwaltung eine entsprechende Vorlage fertigen wolle. Er vermisse hier die
entsprechenden zahlen.
Dezernent Lonnes
erläuterte, dass das Unterhaltsvorschussgesetz erst zum 01.07.2017 in Kraft
getreten sei und deshalb noch nicht alle Berechtigten ihre Ansprüche geltend
gemacht hätten. Derzeit sei noch keine verlässliche Aussage über den Stand zum
Jahresende möglich. Für die Haushaltsplanung 2018 werde jedoch ein höherer
Aufwand eingeplant.
Herr Landrat
Petrauschke informierte darüber, dass seitens des Landes überlegt werde, die
Unterhaltsvorschussleistungen auf Dauer in eigener Zuständigkeit mit
Landesbediensteten abzuwickeln. Damit würden beim Kreis keine Personalkosten
mehr anfallen. Ferner beabsichtige das Land sich mit 30 Prozent statt bislang
mit 12 Prozent an den Kosten zu beteiligen. Mit einem Zuständigkeitswechsel sei
jedoch frühestens 2019 zu rechnen.