Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt, die Gemeinsam Leben und Erleben gGmbh aus Meerbusch gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetztes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1. AG-KJHG NRW) als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn sich ergeben sollte, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII nicht mehr vorliegen.

 


Protokoll:

Nach einer kurzen Erläuterung des Tagesordnungspunktes durch Herrn Klahre, fasste der Kreisjugendhilfeausschuss ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: