Sitzung: 04.10.2017 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/2260/XVI/2017
Beschlussempfehlung:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss beschließt, die Gemeinsam Leben und Erleben gGmbh aus
Meerbusch gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und
Jugendhilfe in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetztes zur Ausführung des Kinder-
und Jugendhilfegesetzes (1. AG-KJHG NRW) als Träger der freien Jugendhilfe
anzuerkennen. Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn sich ergeben sollte,
dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII
nicht mehr vorliegen.
Protokoll:
Nach einer kurzen Erläuterung des Tagesordnungspunktes durch Herrn Klahre, fasste der Kreisjugendhilfeausschuss ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: