Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen „digitalen Mängelmelder Pflegedienste“ im Internetauftritt der Kreisverwaltung einzurichten, der es ermöglicht, Beschwerden über Einrichtungen im Sinne des WTG an die Verwaltung heranzutragen. Nach Ablauf eines Jahres soll die Verwaltung über die Umsetzung Bericht erstatten.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Rosellen erklärte, dass der gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU und FPD das Ziel verfolge, die gute Arbeit der WTG-Behörde noch weiter zu verbessern. Er ergänzte den Antrag dahingehend, dass die Verwaltung nach Ablauf eines Jahres über die Umsetzung berichten solle.

 

Nach einem kurzen Austausch bestand fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass durch die Einrichtung des Mängelmelders keine Denunzierungsplattform für Pflegedienste geschaffen werden solle. Vielmehr sollen die Meldungen anonym erfolgen und für die Öffentlichkeit nicht einsehbar sein.

 

Kreistagsabgeordneter Arndt regte an, den Lesezugriff auf die Sachbearbeiter der WTG-Behörde zu beschränken und den Beschluss um diese Maßgabe zu erweitern.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass die von der Verwaltung zu beachtenden, allgemeinen Datenschutzrichtlinien gelten würden. Die Maßgabe müsse daher nicht explizit in den Beschluss aufgenommen werden. Eine Festlegung des Zugriffs ausschließlich auf Sachbearbeiter halte er nicht für praktikabel, da dieser auch den Vorgesetzten zur Verfügung stehen sollte.

 

Kreistagsabgeordneter Thiel fragte, ob bei mehrfachen Meldungen zu einem Pflegedienst ein Bericht an die Politik erfolge. Die Verwaltung berichte laut Kreisdirektor Brügge nur bei schwerwiegenden Fällen, in denen sich die Meldungen nach Prüfung durch die WTG-Behörde bestätigt hätten.

 

Abschließend betonte Kreisdirektor Brügge, dass die Verwaltung grundsätzlich Anregungen für Verbesserungen offen gegenüber stehe und diese begrüße.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt bei 2 Enthaltungen