Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Hans-Christian Markert erläuterte den Dringlichkeitsantrag.

 

Er erklärte, dass für das Gelingen der Energiewende der Bau eines Konverters nicht zwingend und vor allem im Rhein-Kreis Neuss nicht zwingend sei. Auch wenn juristisch keine Entscheidungskompetenz seitens des Kreises gegeben ist, solle eine gemeinsame Linie in der Konverter Frage gefunden werden, bei der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Kreis Neuss im Vordergrund für die HGÜ-Leitung die Erdverkabelung vorgesehen werden sollte. Falls der Konverter tatsächlich im Rhein-Kreis Neuss gebaut wird, müsse der größtmögliche Abstand zur zusammenhängenden Wohnbebauung das entscheidende Kriterium bleiben.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink verwies auf die bereits in letzten Kreisausschuss geführten Diskussionen zum Thema Konverterstandort. Es gebe keine neuen Erkenntnisse und auch keine neuen Positionen. Konsens bestehe darüber, dass ein transparentes, rechtsstaatliches Verfahren gewünscht werde und die Frage des Standortes für den Konverter vom Amprion abschließend geklärt werde. Parteiübergreifen werde ein größtmöglicher  Abstand des Konverters zur geschlossenen Wohnbebauung gefordert. Da wo eine Erdverkabelung möglich sei, solle diese auch umgesetzt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink betonte ausführlich, dass das gesamte Verfahren für die Bürger des Rhein-Kreises Neuss ordentlich, transparent und nachvollziehbar sein müsste. Es sei ebenfalls wünschenswert, das die Landesregierung zu dem Thema „Konverterfrage“ Stellung nehme.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel merkte an, dass ein geordnetes Verfahren hinsichtlich der Konverterfrage stattgefunden hatte und ein Ergebnis vorliege. Die Frage des Konverterbaus sei gekört. Im Hinblick auf die anstehende Energiewende, sei es wichtig und notwendig weitere Schritte zu gehen. Der Rhein-Kreis Neuss solle ein guter Industriestandort bleiben. Die Firma Amprion habe in einem geordneten Verfahren 19 Standorte bereits überprüfen lassen. Nach dem aus der Prüfung resultierenden Gutachten sei die Dreiecksfläche der geeignetste Standort für den Bau des Konverters. Es sei wichtig, dass es zu einem abschließenden Ergebnis komme, betonte Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel.

 

Kreistagsabgeordnete Kirsten Eickler berichtete, dass die Firma Amprion den Standort Osterath favorisiere. Die endgültige Festlegung solle noch dieses Jahr erfolgen, die Antragstellung im März 2018. Ende Oktober 2017 solle der Verlauf des Trassenkorridors veröffentlicht werden. Auch solle es eine Erdverkabelung bis A Nord geben. Es sei wünschenswert, wenn man sich auch politisch im Rhein-Kreis Neuss auf einen möglichen Standort einigen würde.

 

Kreistagsabgeordneter Rolf Kluthausen ergänzte, dass zurzeit noch Abstimmungen von Amprion laufen, die bewusst nicht veröffentlicht wurden. Wie das Ergebnis aussehen werde, könne Amprion noch nicht sagen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel zeigte sich über die Dringlichkeit des Antrags verwundert. Bereits im letzten Kreisausschuss sei eine Debatte über den Konverter geführt worden. Es sei wichtig, bis zum Schluss für die Bürger zu kämpfen, dass der Konverter nicht im Rhein-Kreis Neuss gebaut werde.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann machte deutlich, dass die Entscheidung über den Bau eines Konverters nicht beim Rhein-Kreis Neuss liege. Es müsse zudem bedacht werden, dass jegliche Entscheidung von Amprion über einen Standort beklagt werden könnte. Daher sein ein rechtstaatliches Verfahren unabdingbar.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke fasse zusammen, dass der Rhein-Kreis Neuss seit vielen Jahren ein Gutachten von Amprion zu möglichen Gesundheitsgefahren, Lärmauswirkungen und Strahlenbelastung forderte. Dieses Gutachten liege bis heute nicht vor. Die Angst vor solchen Belastungen sei in der Bevölkerung enorm und sollte vorab rundum geprüft werden. Amprion habe zwar ein neues Standortgutachten vorgelegt, aber das Gutachten in sich sei so nicht schlüssig. Obwohl es neue Rechtserkenntnisse durch die Erdverkabelung gab, wurde der Untersuchungsraum nicht neu angepasst. Mindestens rund um Osterath hätte überprüft werden müssen, ob nicht auch ein Industriegebiet für die Aufstellung eines Konverters in Betracht käme. Bereits im Jahre 2012 wurde seitens des Rhein-Kreises Neuss angeregt, zumindest das Gebiet rund um Frimmersdorf für einen Konverter zu prüfen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke verdeutliche nochmals, dass im Hinblick auf mögliche Klagen von Bürgern, schon jetzt ein rechtsstaatliches Verfahren nötig sei. Ansonsten komme es erneut zu einer umfänglichen Prüfung durch neue Gutachten. Dies sei so nicht wünschenswert.

 

Es werde daher nochmals gefordert, dass mehr Standorte von Amprion nach einheitlichen Kriterien für den Bau eines Konverters überprüft werden und zwar unter Berücksichtigung von Gesundheitsgefahren, Lärmauswirkungen und Strahlenbelastung, betonte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke nochmals. Das nach dieser Prüfung die Dreiecksfläche für den Bau des Konverters in Betracht kommt sei nicht auszuschließen. Allerdings habe man dann ein transparentes und vor allem nachvollziehbares Ergebnis.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erwähnte, dass das Thema seit fünf Jahren präsent sei. Mittlerweile gebe es von Amprion einen Verfahrensstand, zu dem der Rhein-Kreis Neuss Stellung nehmen müsste. Die Entscheidung, ob ein Konverter gebaut werde wurde schon längst getroffen. Es sei daher wichtig, sich mit der Umsetzungsfrage zu beschäftigen. Wichtig sei hierbei vor allem, dass es einen größtmöglichen Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung gebe. Für den Fall, dass es bei zwei Standorten zu einem gleichen Abstand komme, müsse als zusätzliches Kriterium, wie die Landschaft, miteinbezogen werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellte klar, dass der Rhein-Kreis Neuss zu einer Entscheidung von Amprion, die ohne die Einbeziehung neuer Erkenntnisse getroffen wurde, keine Stellungnahme abgeben könnte. Durch eine Gesetzesänderung im Hinblick auf die Erdverkabelung, sei es nötig, dass der Suchraum nach anderen Standorten ausgeweitet werde. Hierbei könnten neue Standorte für den Bau in Betracht kommen.

 

Wenn nach dieser Prüfung die Dreiecksfläche die geeignetste sei, gebe es fünf Verfahren um die Fläche zu bekommen. Das erste Verfahren wäre eine Antragstellung von Amprion an die Bundesnetzagentur nach § 2 Netzausbaubeschleunigungsgesetz i.V.m.  § 1  Planfeststellungszuständigkeitsgesetz. Die zweite Möglichkeit wäre, dass das Land die Prüfung in den Landesentwicklungsplan mit einbezieht. Die dritte Möglichkeit wäre die Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens durch Amprion, mit Zustimmung aller Beteiligten. Die vierte Möglichkeit wäre eine Änderung des Regionalplanes an einer Stelle. Und die fünfte Möglichkeit wäre, dass die gesamte Kiesplanung am Niederrhein überarbeitet werde. In diesem Zusammenhang müssten jedoch alle vorhandenen Aufstellungen und 39 Anträge zur Erweiterung und Reduzierung von Kiesflächen des Regionalplanes neu bearbeitet werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink erläuterte, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Form nicht mitgetragen werden könnte, man jedoch darüber nachdenken könnte, einen gemeinsamen Antrag für den Kreistag am 27.09.2017 fraktionsübergreifend zu erarbeiten.

 

Kreistagsabgeordneter Hans-Christian Markert stimmte dem zu und bedankte sich über eine parteiübergreifende Zusammenarbeit zu diesem Thema.