Sitzung: 19.10.2017 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/2320/XVI/2017
Beschluss:
- Der Schulausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
- Die Verwaltung wird gebeten,
einschließlich Medienkonzepten der Schulen ein Konzept zur Verwendung der
Mittel der 2. Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu erstellen
und darin zu erläutern, für welche Qualitätsverbesserungen diese an den
Schulen im Rhein-Kreis Neuss eingesetzt werden sollen.
Protokoll:
Herr Lonnes wies
darauf hin, dass für Investitionen in die Infrastruktur der Kreisschulen bis
2020 Bundes- und Landesmittel in Höhe von rund 13 Mio € zur Verfügung stehen. Der
größte Anteil stamme aus folgenden Programmen:
Gute Schule 2020 (Landesmittel): 7,4 Mio €
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
2018 (Bundesmittel): 4,7 Mio €
Hinzu kämen Mittel
aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2015 und aus der Förderung des
Breitbandausbaus.
Das vorgelegte
Investitionsprogramm sei eine Fortschreibung der Planung, die dem Kreistag im
Dezember 2016 vorgelegt worden sei. Auch die derzeitigen Planungsdaten seien nicht
endgültig, da die Grundlagenermittlung noch nicht abgeschlossen sei. Bei der
Darstellung handele es sich um ein Investitionsprogramm, das derzeit noch
laufend aktualisiert werde. Wegen der hohen Anforderungen an die beteiligten
Fachämter seien Planung und Umsetzung sehr zeitaufwändig.
Herr Lonnes erläuterte,
dass die Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ für den digitalen
Ausbau der Kreisschulen verwendet werden sollen. Alle Schulen sollen
leistungsfähige Breitbandanschlüsse erhalten. Der Ausbau der schulinternen
IT-Netze solle (abhängig vom jeweiligen Medienkonzept der Schule) eine
flächendeckende Internetversorgung aller Unterrichtsräume über Kabel und/oder
WLAN gewährleisten. Am BBZ Neuss-Hammfeld solle modellhaft das Konzept „Bring
Your Own Device“ (BYOD) erprobt werden, das an Hochschulen bereits
selbstverständlich sei.
Zur vorgesehenen
Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz verwies
Herr Lonnes auf das vorgelegte Investitionsprogramm. Wenn die Mittel nicht für
Förderschulen verwendet werden dürfen, sollen an den Berufsbildungszentren
Maßnahmen gefördert werden, die zur Attraktivität der Berufskollegs beitragen
(z. B. Ausbau der Mensen, Gestaltung der Außenbereiche, Addictive Learning). Einschließlich
Eigenanteil können 5,1 Mio € investiert werden (nicht, wie in der Vorlage
irrtümlich angegeben, 5,1 Mrd €).
Frau Küpper und
Herr Rosellen begrüßten die geplanten Investitionen in den digitalen Ausbau der
Schulen.
Herr Lonnes
beantwortete Fragen von Herrn Bostanci, Herrn Becker, Frau Kühl und Herrn
Tressel.
Er erklärte in
diesem Zusammenhang, dass in das Investitionsprogramm des Kreises auch das
Norbert-Gymnasium Knechtsteden aufgenommen werde (s. auch Anlage 1, Tischvorlage). Bei der Finanzierung sei jedoch die
Stellung des Norbert-Gymnasiums als Ersatzschule zu berücksichtigen. Da der
Rhein-Kreis Neuss Eigentümer des Gebäudes sei und das Gebäude an den
Norbert-Gymnasium Knechtsteden e. V. vermietet habe, ergebe sich die vertragliche
Verpflichtung des Kreises, das Schulgebäude zu unterhalten und das Gebäude des
Norbert-Gymnasiums auch für die Digitalisierung vorzubereiten. Soweit aus Sonderprogrammen
hierfür eine Förderung in Anspruch genommen werden kann, werde dies in
Abstimmung mit dem Verein erfolgen. Insoweit brauche die Maßnahme nicht aus der
dem Kreis zustehenden Miete bezahlt werden. Der Rhein-Kreis Neuss beteilige
sich auf der Grundlage langfristiger Verträge auch an der
Ersatzschulfinanzierung. Das Norbert-Gymnasium erhebe keine Elternbeiträge.
Herr Lonnes erklärte,
dass der Schulträger im Rahmen des Konzeptes „Bring Your Own Device“ für
einkommensschwache Schülerinnen und Schüler Geräte zur Ausleihe bereit stellen
werde. Grundsätzlich sei es jedoch so, dass zukünftig das Vorhalten der
technischen Geräte wie bisher die Anschaffung von Heften, Stiften und
Taschenrechnern Aufgabe der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern sei. Er
gehe davon aus, dass die meisten Schülerinnen und Schüler bereits heute über
geeignete Geräte verfügen.
Frau Wienands bat
darum, dass alle Schulen als Grundlage der Investitionsentscheidungen bis zur
nächsten Sitzung des Schulausschusses medienpädagogische Konzepte vorlegen.
Frau Thielen wies
darauf hin, dass die Arbeits- und Kommunikationsplattform LOGINEO NRW den
Schulen noch nicht zur Verfügung stehe. (Am
23.10.2017 erklärte das Schulministerium NRW, dass die Einführung von LOGINEO
NRW wegen ungelöster technischer Probleme vorerst ausgesetzt worden sei – Anmerkung der Verwaltung).
Herr Schmitz
erinnerte daran, dass LOGINEO NRW auch Thema im Medienbeirat gewesen sei und
bat darum, das Protokoll des Medienbeirates der Schulausschuss-Niederschrift
beizufügen (Anlage 2).
Herr Lonnes wies
darauf hin, dass die Kreisverwaltung die erste Tranche aus dem Programm „Gute
Schule 2020“ über rund 1,7 Mio € in diesem Jahr abrufen werde. Hiermit werde
überwiegend die Bereitstellung von Serverleistungen an den Schulen finanziert
werden.
Abschließend
fasste der Schulausschuss einstimmig den folgenden Beschluss: