Beschluss:

  1. Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, einschließlich Medienkonzepten der Schulen ein Konzept zur Verwendung der Mittel der 2. Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu erstellen und darin zu erläutern, für welche Qualitätsverbesserungen diese an den Schulen im Rhein-Kreis Neuss eingesetzt werden sollen.

Protokoll:

Herr Lonnes wies darauf hin, dass für Investitionen in die Infrastruktur der Kreisschulen bis 2020 Bundes- und Landesmittel in Höhe von rund 13 Mio € zur Verfügung stehen. Der größte Anteil stamme aus folgenden Programmen:

 

Gute Schule 2020 (Landesmittel):                                          7,4 Mio €

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2018 (Bundesmittel):      4,7 Mio €

 

Hinzu kämen Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2015 und aus der Förderung des Breitbandausbaus.

 

Das vorgelegte Investitionsprogramm sei eine Fortschreibung der Planung, die dem Kreistag im Dezember 2016 vorgelegt worden sei. Auch die derzeitigen Planungsdaten seien nicht endgültig, da die Grundlagenermittlung noch nicht abgeschlossen sei. Bei der Darstellung handele es sich um ein Investitionsprogramm, das derzeit noch laufend aktualisiert werde. Wegen der hohen Anforderungen an die beteiligten Fachämter seien Planung und Umsetzung sehr zeitaufwändig.

 

Herr Lonnes erläuterte, dass die Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ für den digitalen Ausbau der Kreisschulen verwendet werden sollen. Alle Schulen sollen leistungsfähige Breitbandanschlüsse erhalten. Der Ausbau der schulinternen IT-Netze solle (abhängig vom jeweiligen Medienkonzept der Schule) eine flächendeckende Internetversorgung aller Unterrichtsräume über Kabel und/oder WLAN gewährleisten. Am BBZ Neuss-Hammfeld solle modellhaft das Konzept „Bring Your Own Device“ (BYOD) erprobt werden, das an Hochschulen bereits selbstverständlich sei.

 

Zur vorgesehenen Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz verwies Herr Lonnes auf das vorgelegte Investitionsprogramm. Wenn die Mittel nicht für Förderschulen verwendet werden dürfen, sollen an den Berufsbildungszentren Maßnahmen gefördert werden, die zur Attraktivität der Berufskollegs beitragen (z. B. Ausbau der Mensen, Gestaltung der Außenbereiche, Addictive Learning). Einschließlich Eigenanteil können 5,1 Mio € investiert werden (nicht, wie in der Vorlage irrtümlich angegeben, 5,1 Mrd €).

 

Frau Küpper und Herr Rosellen begrüßten die geplanten Investitionen in den digitalen Ausbau der Schulen.

 

Herr Lonnes beantwortete Fragen von Herrn Bostanci, Herrn Becker, Frau Kühl und Herrn Tressel.

 

Er erklärte in diesem Zusammenhang, dass in das Investitionsprogramm des Kreises auch das Norbert-Gymnasium Knechtsteden aufgenommen werde (s. auch Anlage 1, Tischvorlage). Bei der Finanzierung sei jedoch die Stellung des Norbert-Gymnasiums als Ersatzschule zu berücksichtigen. Da der Rhein-Kreis Neuss Eigentümer des Gebäudes sei und das Gebäude an den Norbert-Gymnasium Knechtsteden e. V. vermietet habe, ergebe sich die vertragliche Verpflichtung des Kreises, das Schulgebäude zu unterhalten und das Gebäude des Norbert-Gymnasiums auch für die Digitalisierung vorzubereiten. Soweit aus Sonderprogrammen hierfür eine Förderung in Anspruch genommen werden kann, werde dies in Abstimmung mit dem Verein erfolgen. Insoweit brauche die Maßnahme nicht aus der dem Kreis zustehenden Miete bezahlt werden. Der Rhein-Kreis Neuss beteilige sich auf der Grundlage langfristiger Verträge auch an der Ersatzschulfinanzierung. Das Norbert-Gymnasium erhebe keine Elternbeiträge.

 

Herr Lonnes erklärte, dass der Schulträger im Rahmen des Konzeptes „Bring Your Own Device“ für einkommensschwache Schülerinnen und Schüler Geräte zur Ausleihe bereit stellen werde. Grundsätzlich sei es jedoch so, dass zukünftig das Vorhalten der technischen Geräte wie bisher die Anschaffung von Heften, Stiften und Taschenrechnern Aufgabe der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern sei. Er gehe davon aus, dass die meisten Schülerinnen und Schüler bereits heute über geeignete Geräte verfügen.

 

Frau Wienands bat darum, dass alle Schulen als Grundlage der Investitionsentscheidungen bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses medienpädagogische Konzepte vorlegen.

 

Frau Thielen wies darauf hin, dass die Arbeits- und Kommunikationsplattform LOGINEO NRW den Schulen noch nicht zur Verfügung stehe. (Am 23.10.2017 erklärte das Schulministerium NRW, dass die Einführung von LOGINEO NRW wegen ungelöster technischer Probleme vorerst ausgesetzt worden seiAnmerkung der Verwaltung).

 

Herr Schmitz erinnerte daran, dass LOGINEO NRW auch Thema im Medienbeirat gewesen sei und bat darum, das Protokoll des Medienbeirates der Schulausschuss-Niederschrift beizufügen (Anlage 2).

 

Herr Lonnes wies darauf hin, dass die Kreisverwaltung die erste Tranche aus dem Programm „Gute Schule 2020“ über rund 1,7 Mio € in diesem Jahr abrufen werde. Hiermit werde überwiegend die Bereitstellung von Serverleistungen an den Schulen finanziert werden.

 

Abschließend fasste der Schulausschuss einstimmig den folgenden Beschluss: