Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW keinen Widerspruch gegen die von der Gemeinde Rommerskirchen vorgesehene Freiraumgestaltung im Bereich des Bebauungsplanes RO 45 „Steinbrink“ entsprechend den zur heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen.

 


Protokoll:

Vorsitzender Lechner verwies auf die damalige Beratung zu diesem Baugebiet bzw. dessen Entwässerung und des Lärmschutzwalles. Nun sei die Planung in einem Bebauungsplan festgesetzt worden. Er halte Vieles in diesem Bebauungsplan für überzogen; dies sei jedoch eine Entscheidung der Gemeinde Rommerskirchen.

Die vorgesehenen Pflanzungen, die der Aufwertung der entstandenen Landschaft dienten, seien sehr positiv zu beurteilen. Er denke, dass man der Planung zustimmen könne.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.