Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen

Aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 13.12.2017 die folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.

 

§ 1

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

1.    Haus- und Sperrmüll                                                    172,39 Euro / Mg

 

§ 2

§ 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3)  Die Gebühr nach § 1 Nr. 2 (Kleinanlieferungen) beträgt 10,00 Euro je Anlieferung. Davon abweichend werden Kleinanlieferungen, die ausschließlich Elektroaltgeräte, Verkaufsverpackungen, Papier, Pappe, Kartonagen und Metallschrott enthalten, kostenlos angenommen.
Im folgenden Umfang werden Kleinanlieferungen angenommen:

a.    Pkw-Altreifen mit bzw. ohne Felge bis zu 5 Stück pro Tag und Anlieferer

b.    Gefährliche Abfälle bis 20 kg pro Tag und Anlieferer

c.    Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen

d.    Zusätzlich zu a., b. und c.: alle übrigen Abfälle, soweit nicht eines der nachfolgenden Kriterien überschritten wird:

·         die tägliche Anlieferung der übrigen Abfälle darf je Anlieferer nicht mehr als 1 m³ betragen,

·         die tägliche Anlieferung der übrigen Abfälle darf je Anlieferer nicht mehr als 200 kg betragen.

 

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 

 

 

 


Protokoll:

Herr Mankowsky verweist darauf, dass der Rhein-Kreis Neuss zum 1.1.2017 die beiden zentralen Entsorgungsanlagen, also die Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage, kurz WSAA, sowie die Kompostierungsanlage Korschenbroich entsprechend der Beschlusslage des Kreisausschusses erworben habe. Herr Mankowsky informiert, dass die Abfallgebühren für die Städte und Gemeinden zum wiederholten Male gesunken seien. Er betont, dass die Gebührenkalkulation den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Arbeitskreis Abfall bereits vorgestellt worden und erstmalig einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen worden sei. 

Herr Wahlen stellt detailliert die Abfallgebührenkalkulation anhand der Sitzungsunterlagen vor. Laut dieser Kalkulation werden für das Jahr 2018 Gesamtkosten in Höhe von nahezu 28 Mio. € entstehen, die allerdings um 2 Mio. € durch Einnahmen aus werthaltigen Abfällen abgesenkt werden können. Herr Wahlen informiert über Kostenarten und Kostenträger. Kostenarten seien z. B. die Personalkosten, Kosten für die eigenen Entsorgungsanlagen und für die Fremdentsorgung. Größter Kostenträger sei nach wie vor die Müllverbrennung, deren Kosten allerdings durch eine europaweit durchgeführte Ausschreibung abgesenkt werden konnten. Herr Wahlen hebt hervor, dass die Abfallgebühren für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, von 175 € pro t in 2017 auf 172,39 € pro t in 2018 sinken werden.

Herr Wahlen betont, dass sämtliche Einnahmen, also die Abfallgebühren der Städte und Gemeinden sowie die Erlöse aus den werthaltigen Abfällen komplett dem Budget „Abfall“ erhalten bleiben und nicht etwa sachfremd verwendet werden.

Herr Kaiser erkundigt sich zu den Rücklagen. Herr Wahlen erklärt, dass nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes die Überschüsse innerhalb von 4 Jahren zurückgeführt werden müssen. Die Rücklage sei bei der letzten Gebührenkalkulation vollständig aufgebraucht worden. Daher solle in 2018 diese wieder mit 400.000 € neu aufgebaut werden.

Herr Wappenschmidt erkundigt sich zur Neukalkulation der Rückstellungen bei der Deponievorsorge. Des Weiteren unterstütze er die Bestrebungen, durch Annahme von Fremdmüll auf der Deponie in Grefrath, Kosten für die heimische Wirtschaft zu senken, allerdings ohne die Deponielaufzeiten wesentlich zu verkürzen. Herr Wappenschmidt erkundigt sich zur Zukunft der Deponie II in Grevenbroich. Herr Graaf vermisst einen direkten Vergleich der Kostenarten von 2017 und 2018. Außerdem wünscht er Informationen zu den Kosten, die dem Kreis bei der Weiterveräußerung des Altpapieres entstünden.

Herr Mankowsky informiert über die Deponie II. So könne es zukünftig im Bereich der Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt neue Entwicklungen geben. Der Kreis werde daher verschiedene Entsorgungsunternehmen konsultieren und Vorschläge für zukünftige Nutzungsmöglichkeiten einholen. Herr Mankowsky betont, dass der Kreis den Planungs- und Umweltausschuss und die Stadt Grevenbroich selbstverständlich auf dem Laufenden halten werde.

Herr Mankowsky führt aus, dass in der Deponiegebühr für jede Tonne Abfall, die auf der Deponie Grefrath angeliefert werde, ein finanzieller Anteil für die Deponienachsorge enthalten sei. Durch Setzungen habe sich das Restvolumen der Deponie vergrößert, so dass nun mehr Abfall abgelagert werden könne als früher kalkuliert. Dadurch habe sich der Stand der bisher angesparten Rücklagen als zu hoch erwiesen. Zu den geplanten Fremdanlieferungen zur Stützung der heimischen Wirtschaft sagt Herr Mankowsky, dass dieses Thema selbstverständlich mit Augenmaß behandelt werde.

Herr Wahlen erklärt, dass ein zusätzlicher direkter Vergleich der Kostenarten von 2017 und 2018 die Zahlenlisten in den Matrixtabellen unübersichtlich gemacht hätte. Die Kosten bei der Weiterveräußerung des Altpapieres entstünden in der Sortieranlage, bei der Schredderung und Pressung des Altpapiers und durch die Transporte zu den Papierverwertern.

Herr Wolf erkundigt sich zur Gelben Tonne. Herr Wahlen informiert, dass das System der Gelben Tonne komplett von den Verpackungsherstellern organisiert und finanziert wird, inklusive der Abholung und der Verwertung.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen