Sitzung: 28.11.2017 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/2328/XVI/2017
Beschluss:
Der Planungs-
und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Erste Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der
durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen
Aufgrund
der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und
des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW.
74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im
Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen
hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 13.12.2017 die
folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung
von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung
gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.
§ 1
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
1. Haus- und Sperrmüll 172,39 Euro / Mg
§ 2
§ 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die Gebühr nach § 1 Nr. 2
(Kleinanlieferungen) beträgt 10,00 Euro je Anlieferung. Davon abweichend werden
Kleinanlieferungen, die ausschließlich Elektroaltgeräte, Verkaufsverpackungen,
Papier, Pappe, Kartonagen und Metallschrott enthalten, kostenlos angenommen.
Im
folgenden Umfang werden Kleinanlieferungen angenommen:
a.
Pkw-Altreifen mit bzw. ohne Felge bis zu 5 Stück
pro Tag und Anlieferer
b.
Gefährliche Abfälle bis 20 kg pro Tag und
Anlieferer
c.
Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen
d.
Zusätzlich zu a., b. und c.: alle übrigen Abfälle,
soweit nicht eines der nachfolgenden Kriterien überschritten wird:
·
die tägliche Anlieferung der übrigen Abfälle darf
je Anlieferer nicht mehr als 1 m³ betragen,
·
die tägliche Anlieferung der übrigen Abfälle darf
je Anlieferer nicht mehr als 200 kg betragen.
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Protokoll:
Herr Mankowsky verweist darauf, dass der Rhein-Kreis Neuss
zum 1.1.2017 die beiden zentralen Entsorgungsanlagen, also die
Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage, kurz WSAA, sowie die
Kompostierungsanlage Korschenbroich entsprechend der Beschlusslage des Kreisausschusses
erworben habe. Herr Mankowsky
informiert, dass die Abfallgebühren für die Städte und Gemeinden zum
wiederholten Male gesunken seien. Er betont, dass die Gebührenkalkulation den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Arbeitskreis Abfall bereits vorgestellt
worden und erstmalig einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen worden
sei.
Herr Wahlen stellt detailliert die Abfallgebührenkalkulation anhand der
Sitzungsunterlagen vor. Laut dieser Kalkulation werden für das Jahr 2018
Gesamtkosten in Höhe von nahezu 28 Mio. € entstehen, die allerdings um 2 Mio. €
durch Einnahmen aus werthaltigen Abfällen abgesenkt werden können. Herr Wahlen informiert über Kostenarten
und Kostenträger. Kostenarten seien z. B. die Personalkosten, Kosten für die
eigenen Entsorgungsanlagen und für die Fremdentsorgung. Größter Kostenträger
sei nach wie vor die Müllverbrennung, deren Kosten allerdings durch eine
europaweit durchgeführte Ausschreibung abgesenkt werden konnten. Herr Wahlen hebt hervor, dass die
Abfallgebühren für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, von 175 € pro t
in 2017 auf 172,39 € pro t in 2018 sinken werden.
Herr Wahlen betont, dass sämtliche Einnahmen, also die Abfallgebühren der Städte
und Gemeinden sowie die Erlöse aus den werthaltigen Abfällen komplett dem
Budget „Abfall“ erhalten bleiben und nicht etwa sachfremd verwendet werden.
Herr Kaiser erkundigt sich zu den Rücklagen.
Herr Wahlen erklärt, dass nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes
die Überschüsse innerhalb von 4 Jahren zurückgeführt werden müssen. Die
Rücklage sei bei der letzten Gebührenkalkulation vollständig aufgebraucht
worden. Daher solle in 2018 diese wieder mit 400.000 € neu aufgebaut werden.
Herr Wappenschmidt erkundigt sich zur Neukalkulation der
Rückstellungen bei der Deponievorsorge. Des Weiteren unterstütze er die
Bestrebungen, durch Annahme von Fremdmüll auf der Deponie in Grefrath, Kosten
für die heimische Wirtschaft zu senken, allerdings ohne die Deponielaufzeiten
wesentlich zu verkürzen. Herr
Wappenschmidt erkundigt sich zur Zukunft der Deponie II in Grevenbroich. Herr Graaf vermisst einen direkten
Vergleich der Kostenarten von 2017 und 2018. Außerdem wünscht er Informationen
zu den Kosten, die dem Kreis bei der Weiterveräußerung des Altpapieres
entstünden.
Herr Mankowsky informiert über die Deponie II. So könne es
zukünftig im Bereich der Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt neue
Entwicklungen geben. Der Kreis werde daher verschiedene Entsorgungsunternehmen
konsultieren und Vorschläge für zukünftige Nutzungsmöglichkeiten einholen. Herr Mankowsky betont, dass der Kreis
den Planungs- und Umweltausschuss und die Stadt Grevenbroich selbstverständlich
auf dem Laufenden halten werde.
Herr Mankowsky führt aus, dass in der Deponiegebühr für
jede Tonne Abfall, die auf der Deponie Grefrath angeliefert werde, ein
finanzieller Anteil für die Deponienachsorge enthalten sei. Durch Setzungen
habe sich das Restvolumen der Deponie vergrößert, so dass nun mehr Abfall
abgelagert werden könne als früher kalkuliert. Dadurch habe sich der Stand der
bisher angesparten Rücklagen als zu hoch erwiesen. Zu den geplanten
Fremdanlieferungen zur Stützung der heimischen Wirtschaft sagt Herr Mankowsky, dass dieses Thema
selbstverständlich mit Augenmaß behandelt werde.
Herr Wahlen erklärt, dass ein zusätzlicher direkter Vergleich der Kostenarten von
2017 und 2018 die Zahlenlisten in den Matrixtabellen unübersichtlich gemacht
hätte. Die Kosten bei der Weiterveräußerung des Altpapieres entstünden in der
Sortieranlage, bei der Schredderung und Pressung des Altpapiers und durch die
Transporte zu den Papierverwertern.
Herr Wolf erkundigt sich zur Gelben Tonne. Herr
Wahlen informiert, dass das System der Gelben Tonne komplett von den
Verpackungsherstellern organisiert und finanziert wird, inklusive der Abholung
und der Verwertung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen