Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die fertiggestellte „Örtliche Planung“ nach § 7 APG zur Kenntnis. Nach deren Beratung in den Fraktionen soll die „Örtliche Planung“ im ersten Sitzungsblock 2018 beschlossen werden.


Protokoll:

Herr Felix Arnold vom ALP-Institut stellte die wesentlichen Ergebnisse der Örtlichen Planung im Rahmen einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Das Gesamtwerk werde den Kreistagsfraktionen laut Kreisdirektor Brügge digital zugeleitet. Die Fraktionen würden gebeten mitzuteilen, ob und wenn ja in welcher Anzahl Printexemplare benötigt werden.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose dankte Herrn Arnold für die umfassende Einführung in die gewonnenen Erkenntnisse. Wegen der erheblichen politischen und fachlichen Bedeutung der „Örtlichen Planung“ ergebe sich vermutlich zunächst Beratungsbedarf in den Fraktionen, so dass in dieser Sitzung noch keine Beratung und Beschlussfassung erfolge.

 

Kreisdirektor Brügge skizierte folgenden Zeitplan: Herr Arnold stehe in der laufenden Sitzung für Fragen zur Verfügung. In der nächsten Sitzung im Februar 2018 steige der Ausschuss in die politische Beratung ein. Eine Beschlussfassung sollte im ersten Sitzungsblock 2018 erfolgen, damit ausreichend Zeit bleibe, um erste notwendige operative Maßnahmen einzuleiten. Falls sich bei der Beratung in den Fraktionen weitere Fragen ergeben, stehe die Verwaltung bei Bedarf unterstützend zur Verfügung.

 

Bei einem Austausch mit Herrn Arnold wurden die vorgestellten Handlungsansätze erörtert.

 

Von den Kreistagsabgeordneten Cöllen, Bartsch und Meis wurde angemerkt, dass eine Pflege durch Angehörige aufgrund der Entfernung des Wohnortes oder starker beruflicher Einbindung nicht immer gewährleistet werden könne. Bei diesen Pflegebedürftigen führe dies zu einer fortschreitenden Vereinsamung und einem erhöhten Pflegebedarf. Ein Bedarf ergebe sich teils bereits bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

 

Herr Arnold teilte die Einschätzungen, wies jedoch zugleich auf den bestehenden Mangel an Pflegefachkräften hin, welcher den Ausbau professioneller ambulanter Pflege gefährden könne. Letztendlich müsse ein Mittelweg gefunden werden. Wichtig sei der Ausbau der niedrigschwelligen Unterstützungs- und Entlastungsleistungen, jedoch könnten diese die notwendigen pflegerischen Bedarfe nicht abdecken.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kresse erklärte Herr Arnold, dass sich die eingestreute Kurzzeitpflege dadurch von der solitären Kurzzeitpflege unterscheide, dass ein eingestreuter Platz auch für stationäre Dauerpflege genutzt werden dürfe. Solitäre Kurzzeitpflege sei dagegen ausschließlich für Kurzzeitpflege nutzbar. Bei steigender Auslastung der Dauerpflegeplätze würden somit eingestreute Kurzzeitpflegeplätze effektiv nicht zur Verfügung stehen. Bei solitären Kurzzeitpflegeplätzen bestehe die Schwierigkeit, dass durch saisonale Schwankungen in der Regel keine konstante Auslastung erzielt werden könne.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Thiel teilte Kreisdirektor Brügge mit, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gebe, einen Betreiber, der neue Dauerpflegeplätze bauen wolle, zu verpflichten, auch Kurzzeit- oder Tagespflegeplätze zu schaffen. Durch die Aufstockung von Kurzzeitpflegeplätzen habe man in den letzten Jahren bereits positive Effekte erzielen können. Darüber hinaus müsse man sich auch weiteren Themen (z. B. Quartiersentwicklung, sozialer Wohnraum, Ausbau präventive Pflegeberatung, Weiterverfolgung des Projekts „Modellkommune Pflege“) annehmen und unter dem Aspekt einer Sozialraumorientierung eine stärkere Vernetzung zwischen Akteuren der regionalen Sozial- und Jugendpolitik anregen. Zudem werde geprüft, inwieweit vorhandene Strukturen in Anspruch genommen würden und diese bedarfsgerecht angepasst werden müssten.

 

Herr Arnold merkte ergänzend an, dass der Ausbau der Unterstützungsstrukturen zwar durch den Kreis initiiert werden könne, letztlich aber auch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und personellen Ressourcen erforderlich mache. Durch die Stärkung der ambulanten Versorgung könnten im Ergebnis wiederum Pflegeausgaben im stationären Sektor eingespart werden, so dass sich ein Mitteleinsatz rechne.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose teilte mit, dass die Kommission Silberner Plan zum Thema Quartiersentwicklung bereits interessante Eindrücke gewonnen habe, die nunmehr fachlich vertieft und im nächsten Jahr im Ausschuss besprochen würden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig