Beschluss:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag,

 

  1. der Übertragung der Schulträgerschaft für die Herbert-Karrenberg-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen im Verbund mit der Schule für Kranke, Neusser Weyhe 20, 41462 Neuss, von der Stadt Neuss auf den Rhein-Kreis Neuss zum 01.08.2018 zuzustimmen,

 

  1. die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss zur Übernahme der Herbert-Karrenberg-Schule in die Schulträgerschaft des Rhein-Kreises Neuss zu beschließen mit der Maßgabe der festgestellten Schadstofffreiheit des Gebäudes innen und außen,

 

  1. die Verwaltung zu beauftragen, alle unter Beachtung des § 81 Schulgesetz NRW notwendigen Maßnahmen mit der Stadt Neuss durchzuführen.

 

 


Protokoll:

Herr Lonnes führte in das Thema ein.

 

An der anschließenden Diskussion beteiligten sich Herr Demmer, Frau Küpper, Frau Kühl und Frau Wienands. Frau Wienands bat darum, Ziff. 2 des Beschlusses um die Formulierung „mit der Maßgabe der festgestellten Schadstofffreiheit des Gebäudes innen und außen“ zu ergänzen.

 

Auf die Frage von Herrn Demmer nach den Konsequenzen dieser Ergänzung erklärte Herr Lonnes, dass ggf. der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung beraten werde.

 

Abschließend fasste der Schulausschuss einstimmig den folgenden