Beschluss:

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen

Aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 13.12.2017 die folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.

 

§ 1

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

1.    Haus- und Sperrmüll                                                    172,39 Euro / Mg

 

§ 2

§ 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3)  Die Gebühr nach § 1 Nr. 2 (Kleinanlieferungen) beträgt 10,00 Euro je Anlieferung. Davon abweichend werden Kleinanlieferungen, die ausschließlich Elektroaltgeräte, Verkaufsverpackungen, Papier, Pappe, Kartonagen und Metallschrott enthalten, kostenlos angenommen.
Im folgenden Umfang werden Kleinanlieferungen angenommen:

a.    Pkw-Altreifen mit bzw. ohne Felge bis zu 5 Stück pro Tag und Anlieferer

b.    Gefährliche Abfälle bis 20 kg pro Tag und Anlieferer

c.    Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen

d.    Zusätzlich zu a., b. und c.: alle übrigen Abfälle, soweit nicht eines der nachfolgenden Kriterien überschritten wird:

·         die tägliche Anlieferung der übrigen Abfälle darf je Anlieferer nicht mehr als 1 m³ betragen,

·         die tägliche Anlieferung der übrigen Abfälle darf je Anlieferer nicht mehr als 200 kg betragen.

 

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig