Nach einer kurzen Einleitung von Herrn Lonnes stellte Herr Annacker, unter Verweis auf die Sitzungsvorlage, das Konzept zur Vollzeitpflege vor. Ein besonderes Augenmerk sei dabei auf die verschiedenen Facetten der Vollzeitpflege gelegt worden, weil diese in ihrer jeweiligen Ausgestaltung eine große Bedeutung für die betroffenen Kinder hätten.

Er erläuterte außerdem, dass das Kreisjugendamt 4 Fachkräfte für die Vollzeitpflege vorhalte, dies auch vor dem Hintergrund, dass man auch den Pflegekinderdienst für die Städte Kaarst und Meerbusch wahrnehmen würde. Teamarbeit sei in diesem sensiblen Bereich besonders nötig.

 

Herr Heimanns dankte dem Jugendamt für das gute, umfassende Konzept.

 

Frau Quellmann berichtete über eine gute Praxiserfahrung, unter Beteiligung des Kreisjugendamtes Neuss, die sie selber gemacht habe.

 

Frau Bender erkundigte sich, ob es auch eine Möglichkeit gebe ein Pflegekind nur für einen kurzen Zeitraum zu sich zu nehmen.

 

Herr Lonnes und Herr Dierselhuis antworteten, dass es sich dabei um die sog. Bereitschaftspflegefamilie handele und bei Eignung der Familie dies natürlich möglich sei. Oftmals seien gerade diese Fälle jedoch sehr schwierig, da es sich meist um Notfälle handele.

 

Herr Annacker ergänzte, dass in solchen Situationen vor allem bei kleinen Kindern darauf geachtet werde diese in einer Bereitschaftspflegefamilie unterzubringen, statt sie z.B. in ein Kinderheim zu geben.

 

Herr Boland erkundigte sich, ob bei einem Pflegeverhältnis auch Rücksicht auf einen eventuellen Migrationshintergrund der Betroffenen genommen werde.

 

Herr Dierselhuis entgegnete, dass auf Grund der geringen Anzahl der Fälle mit Migrationshintergrund dazu kein eigenes System existiere. In Einzelfällen, z.B. aus religiösen Gründen, seien immer individuelle Lösungen gefunden worden.

 

Herr Annacker fügte hinzu, dass ein Migrationshintergrund im Hinblick auf die Notsituation in der sich die Kinder meist befänden, keine Rolle spielen sollte.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss nahm den Bericht der Verwaltung über das Konzept zur Vollzeitpflege zustimmend zur Kenntnis.