Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Arbeitslosenberatungsstelle Neuss zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2010 Mittel zur Förderung der Arbeitslosenberatung bereitzustellen.

Aufgrund der räumlichen Verteilung der Beratungsfälle sollte eine Beteiligung der Stadt Neuss zu 1/3 angestrebt werden.

Um die Planungssicherheit für den Träger zu erhöhen, sollte eine Förderung für drei Jahr in Betracht gezogen werden.


Protokoll:

Frau Dornbach-Nensel, Geschäftsführerin des evangelischen Kirchenkreises Gladbach-Neuss, bedankte sich für die Möglichkeit, dem Ausschuss direkt über die Arbeit der Arbeitslosenberatungsstelle vortragen zu dürfen. Ergänzend zur Vorlage erklärte sie, dass die Beratung bereits im Vorfeld der Arbeitslosigkeit einsetze. Die Zahl der ratsuchenden Personen sei von 508 im Jahr 2007 auf 630 im Jahr 2008 gestiegen, für das laufende Jahr sei ein weiterer Anstieg zu erwarten.

Die Beratung werde durch zwei Kräfte mit jeweils 25 Wochenstunden erbracht. Die Tätigkeit ergänze das Angebot der ARGE, weil hier eine leistungsunabhängige Beratung erbracht werde. Während in 2004 noch 44,3% der Ratsuchenden langzeitarbeitslos gewesen seien, mache der Anteil Langzeitarbeitsloser in 2007 bereits 72,7%, in 2008 sogar 77% aus.

Zu dem bereits bestehenden Vermittlungshemmnis der Langzeitarbeitslosigkeit kämen in vielen Fällen weitere Hemmnisse, besonders innerfamiliäre Probleme hinzu, die zu bewältigen seien.

Ausschussvorsitzender Dr. Klose wies auf die Dringlichkeit einer Entscheidung hin vor dem Hintergrund, dass bei einer fehlenden Finanzierung für 2010 Arbeitsverhältnisse fristgerecht aufgelöst werden müssten. Kreistagsabgeordnete Widdekind stellte den Antrag, eine entsprechende positive Empfehlung an den Kreistag zur Bereitstellung von Mitteln abgeben, wobei aufgrund der Struktur der Klientel eine Beteiligung der Stadt Neuss zu fordern sei.

Kreistagsmitglied Thiel wies darauf hin, dass ein Signal gebraucht und eine Beschlussfassung über eine bloße Empfehlung hinaus benötigt werde. Der Sozialausschuss der Stadt Neuss stehe der Angelegenheit positiv gegenüber. Die Verwaltung solle daher aufgefordert werden, die Bereitstellung der Mittel für die Haushaltsberatungen vorzubereiten. Die Stadt Neuss solle 50% des Zuschussbedarfes tragen. Um die erforderliche Planungssicherheit zu schaffen, solle jedoch eine Bezuschussung für drei Jahre in Erwägung gezogen werden.

Kreistagsmitglied Haag empfahl, die Verwaltung zur Koordination des Zuschusses mit dem Bürgermeister der Stadt Neuss als Geschäft der laufenden Verwaltung zu beauftragen.

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordnete Dr. Pavlik, wie viele der 630 Beratungskunden den Schritt aus der Arbeitslosigkeit geschafft haben, erläuterte Frau Dornbach- Nensel, dass es hierüber keine Erkenntnisse gebe. Herr Petry- Nettingsmeier ergänzte, dass keine Vermittlung durchgeführt werde, es komme zwar auf Grund von Empfehlungen auch zu Einstellungen durch Arbeitgeber, hierüber gebe es aber keine weiteren Daten.

Auf die Frage von Ausschussmitglied Pollack, was nach Ablauf der Förderungsdauer geschehe, legte Ausschussvorsitzender Dr. Klose dar, dass eine Finanzierung nur für einen begrenzten Zeitraum beschlossen werden könne, jedoch eine neue Beschlussfassung zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen sei. Auch sei eine Verteilung der Kosten auf alle Städte und Gemeinden einerseits wünschenswert, aber nicht praktikabel. Angesichts der Finanzierung über die Kreisumlage sei eine Beteiligung der Stadt Neuss mit 50% zu hoch angesetzt, man müsse hier eher von einem Drittel des Zuschussbedarfs ausgehen, zwei Drittel seien dann vom Kreis zu tragen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig