Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erläuterte den Antrag.

 

Kreistagsabgeordneter Tim Tressel merkte an, dass das Thema des Sozialtickets im Kreistag keine besondere Relevanz aufweise, da der Kreistag für eine Entscheidung über das Ticket nicht zuständig sei, sondern alleine das Land.

 

Das Land werde über die künftige Ausgestaltung der Finanzierung des Sozialtickets einen neuen Vorschlag machen, fügte Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann hinzu. Eine Festlegung auf einen festen Betrag sei nicht möglich und werde von dem Verkehrs- und dem Finanzminister noch entschieden.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel regte an darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll sei, neben dem Sozialticket auch ein vergünstigtes Azubi Ticket anzubieten.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erkundigte sich, ob es eine Zusage der Landesregierung für die Fortführung des Tickets über das Jahr 2018 hinaus gebe.

 

Kreistagsabgeordnete Kirsten Eickler kritisierte die Idee, das Azubiticket an das Sozialticket anzupassen. Hier würden unterschiedliche Personenkreise angesprochen, die nicht miteinander verglichen werden sollten. In Zukunft müsse zudem mit einer steigenden Zahl von Sozialhilfeempfängern gerechnet werden, so dass die Fortführung des Sozialtickets von enormer Bedeutung sei.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer merkte an, dass das Sozialticket 37,80 EUR koste. Azubis hätten die Möglichkeit, eine Bundesausbildungsbeihilfe zu erhalten, falls die eigenen Einnahmen die Kosten für ein Ticket nicht decken könnten. Zwar falle die Zuständigkeit über die Entscheidung des Sozialtickets nicht in die des Kreistages, allerdings ist der Rhein-Kreis Neuss als Mitglied im VRR vertreten, so dass der Kreis als Teilhabegesellschaft mittelbar betroffen sei. Daher gehe es bei dem Sozialticket nicht nur um reine Landespolitik, sondern ebenfalls um Kreispolitik.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellte klar, dass bei den Diskussionen rund um das Sozialticket von einer zu einfachen Sichtweise ausgegangen werde. Zurzeit würde lediglich 15 % der Sozialhilfeempfänger ein Sozialticket nutzen. In Zahlen bedeute dies, dass von rund 32.000 Sozialhilfeempfängern 3.900 das Angebot des Tickets in Anspruch nehmen. Um eine Entscheidung über die Höhe des vergünstigten Preises machen zu können, müsse der Bestand und die künftige Entwicklung an Alt- und Neukunden betrachtet werden. Zu jedem Sozialticket gebe es zurzeit rechnerisch einen Zuschuss des Landes in Höhe von 13 EUR. Würde sich nach einer Marktanalyse die Zahl der Nutzer verdoppeln, bliebe die Frage, ob sich parallel dazu auch der Landeszuschuss verdopple. Ebenfalls könnte so argumentiert werden, dass durch die Mehrnutzung des Tickets die Zuschüsse des Landes reduziert würden, da mehr Einnahmen fließen. Es sei aber erfreulich, dass von viele Unternehmen das Angebot und die Nutzung des Sozialtickets positiv angesehen werde und ein Ausgleichbetrag gezahlt werde. Für die Zukunft sei man daher auf einem sehr guten Weg. Ob dieses Angebot auch dauerhaft so weitergeführt werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht gesagt werden. Es müsste Jahr für Jahr eine neue Planung, die sich an dem jeweiligen Bedarf orientiert, aufgestellt werden.