Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt

-         der Hospizbewegung Kaarst e.V.

-         der Hospizbewegung Dormagen e.V.

-         der Hospizbewegung Meerbusch e.V.

-         dem Häuslichen Hospizdienst Diakonisches Werk Neuss

-         Jona – der Hospizbewegung in der Region Grevenbroich

 

zu den entstehenden Kosten der Hospizarbeit einen Zuschuss von jeweils 13.000,00 €, sowie

-         dem Marienheim Hospiz Kaarst e.V.

für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen einen Zuschuss in Höhe von 8.739,00 €.

Die von der AOK Rheinland – stellvertretend für die Spitzenverbände der Krankenkassen – geförderten Personalkosten werden nicht in die Kreisförderung einbezogen.

Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 bereitgestellt.


Protokoll:

Es lagen keine Wortmeldungen vor.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig