Protokoll:

Entsprechend der langjährig geübten Praxis, so die einleitenden Worte von Ausschussvorsitzendem Holler, beinhalte die von der Verwaltung erstellte Sitzungsvorlage auch diesjährig einen generellen Überblick über die maßgeblichen planerischen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die in dem anstehenden 5-Jahreszeitraum projektierten Straßenbauprojekte des Kreises. Erfreulich festzustellen sei in diesem Zusammenhang, dass infolge der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen das Land NRW in die Lage versetzt werde, Fördermittel in Höhe der bisher vom Bund finanzierten Entflechtungsmittel über das Jahr 2019 hinaus aus dem Landeshaushalt bereitzustellen.

Das vorliegende (unter TOP 2.1 und 2.2 näher beschriebene) Investitionsprogramm, das gemeinhin unter Finanzierungsvorbehalt stehe, besitze ein Investitionsvolumen von rechnerisch 50,4 Mio. €, wovon der Rhein-Kreis Neuss – bei planmäßiger Zuteilung der Fördermittel - einen Eigenanteil in Höhe von 16,8 Mio. € zu schultern haben werde. Deutlich hervorzuheben gelte, dass das Kreisstraßenbauprogramm kein Finanzierungsplan im engeren Sinne sei, sondern lediglich ein Investitionsrahmenplan und ein internes Planungsinstrumentarium der Verwaltung.

Positiv zu vermerken, so Ausschussvorsitzender Holler, sei immerhin, dass die bisherigen Förderkriterien des Landes NRW gelockert worden seien, so dass künftig auch wieder ein Förderkorridor für klassische Neubaumaßnahmen geöffnet werde.

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte fest, dass die Ausschussmitglieder die Sachverhaltsschilderung der Verwaltung entsprechend der vorliegenden Sitzungsvorlage zur Kenntnis genommen haben. Wortmeldungen hierzu wurden nicht vorgetragen.