Beschluss:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2019 – 2023 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen (entsprechend der Sitzungsvorlage Nr. 66/2464/XVI/2018 gemäß Anlage 2 einschl. Anhang).

 

Stimmenverhältnis:

 

20 Ja-Stimmen / 4 Enthaltungen

 

 


Protokoll:

Wie der Verwaltungsvorlage zu entnehmen sei, beinhalte das fortzuschreibende Kreisstraßenbauprogramm für den Zeitraum von 2019 – 2023 insgesamt 12 Bauprojekte mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von ca. 34,5 Mio. €. Der Kreisanteil für diese insgesamt vier Straßenbaumaßnahmen sowie acht Radwegebaumaßnahmen sei, so Ausschussvorsitzender Holler weiter, bei planmäßigem Fördermittelzufluss verwaltungsseits auf rund 13,4 Mio. € taxiert. Wie bereits unter TOP 2 erwähnt, stünden alle im Programm aufgeführten Maßnahmen bekanntermaßen unter ausdrücklichem Finanzierungsvorbehalt. Die Verwaltung habe zugesichert, mit Nachdruck daran zu arbeiten, für sämtliche Projekte möglichst rasch uneingeschränktes Baurecht zu schaffen und im Anschluss hieran entsprechende Zuschussanträge bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann erinnerte daran, dass sie sich in der Vergangenheit wiederholt für eine günstigere zeitliche Priorisierung der Radwegemaßnahme an der K 12 ausgesprochen habe. Zu ihrem Bedauern müsse sie feststellen, dass die Radwegemaßnahme entlang der K 12 von der L 380 bis zur Reuschenberger Straße abermals rückgestuft worden sei (auf das Jahr 2021).

Im Rahmen der Februarsitzung 2017 habe die Verwaltung demhingegen ausdrücklich bestätigt, dass ein entsprechender Zuschussantrag seitens der Verwaltung bereits beim Zuschussgeber vorliege. Hierzu bitte sie um entsprechende Aufklärung zum aktuellen Sachstand.

Ferner plädiere sie dafür zu prüfen, ob finanzielle und bautechnische Synergieeffekte zu erzielen seien, indem die geplante Radwegemaßnahme an der K 12 zeitgleich mit der für 2019 vorgesehenen Brückensanierung (Bahnüberführung im Zuge der K 12) zur Ausführung gelange.

 

Ausschussmitglied Geroneit erklärte, er habe während früherer Ausschussberatungen verschiedentlich seine ablehnende Haltung zu dieser Radwegeplanung kundgetan. Er verdeutlichte mit Verweis auf weitere Kritikpunkte, dass sich hieran bis heute nichts geändert habe.

 

Anknüpfend an die zuvorigen Wortmeldungen der Ausschussmitglieder Geroneit und Hugo-Wissemann informierte Kreisbaudirektor Ludwig den Ausschuss, dass das Kreistiefbauamt bezüglich dieser Planung in engem Kontakt zu der Stadt Dormagen stehe und zurzeit damit befasst sei, den Zuschussantrag inhaltlich zu überarbeiten. So sei unter anderem vorgesehen, die Trassierung des Radweges in Anbetracht der südlich der Kreisstraße geplanten Wohnbebauung von der nördlichen auf die Südseite der K 12 zu verlegen. Die Anregung, die anstehende Sanierung des Brückenbauwerkes und den Neubau des vorgesehenen Radweges baulich in einer Maßnahme zu koordinieren, sei nachvollziehbar und werde hinsichtlich der Durchführbarkeit geprüft. Ausschussmitglied Dorok erinnerte an die seitens seiner Fraktion mehrfach aus bekannten Gründen vorgetragene Kritik an dem Straßenneubauprojekt K 9 n und beantragte eine getrennte (die K 9 n ausklammernde) Abstimmung zur Beschlussfassung.

Landrat Petrauschke stellte klar, dass dieses Projekt überhaupt erst dann realisiert werden könne, wenn bauleitplanerisch das uneingeschränkte Baurecht seitens der Stadt gesichert sei.

 

Ergänzend hierzu erklärte Dezernent Mankowsky, dass man seitens der Stadt Meerbusch diesbezüglich positive Signale erhalten habe. Zum jetzigen Zeitpunkt gehe man davon aus, dass das erforderliche Baurecht bis Ende 2018 vorliegen werde.

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte nachfolgend fest, dass weitere Wortmeldungen nicht vorlagen und dass unter Berücksichtigung des gestellten Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine geteilte Beschlussfassung erforderlich sei.

 

 

Antrag:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2019 – 2023 mit Ausnahme der für die Jahre 2019 – 2021 vorgesehenen K 9 n als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 

Stimmenverhältnis:

 

4 Ja-Stimmen / 20 Nein-Stimmen

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte daraufhin fest, dass der Antrag mehrheitlich abgelehnt ist.