Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler führte aus, im Hinblick auf die infrastrukturelle Bedeutung dieses wichtigen Straßenbauprojektes sei es zwingend erforderlich, hier erkennbare Fortschritte im Verfahren verzeichnen zu können.

 

Landrat Petrauschke erläuterte, dass man verwaltungsseits Mitte Januar 2018 das zuletzt im Ausschuss (im Oktober 2017) präsentierte Verkehrsgutachten nun auch bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorgestellt habe. Bei dieser Gelegenheit seien darüber hinaus eingehend die sonstigen zusätzlichen Anforderungen diskutiert worden, welche insgesamt für einen weiteren Verfahrensfortgang erfüllt sein müssten. In der Besprechung am 16.01.2018 habe er den Eindruck gewonnen, so Landrat Petrauschke weiter, dass alle verfahrensbeteiligten Akteure bestrebt seien, das Planfeststellungsverfahren zügig voranzutreiben, damit dieses Straßenbauprojekt baldmöglichst in seine Realisierungsphase gehen könne. Zum jetzigen Zeitpunkt sei davon auszugehen, dass alle erforderlichen Unterlagen der Bezirksregierung Düsseldorf im Herbst d. J. vorgelegt werden könnten. Ehrgeiziges Ziel bleibe weiterhin, schon im Jahre 2019 mit der Straßenbaumaßnahme zu beginnen.

 

Dezernent Mankowsky schloss sich dieser Einschätzung ausdrücklich an und erinnerte hierbei nochmals an die diversen Abstimmungen mit den Fachdezernaten der Bezirksregierung. Bereits während des Auftaktgespräches am 21.11.2017 habe sich gezeigt, dass die Herangehensweise der Bezirksregierung sich deutlich gegenüber der früher praktizierten Haltung gewandelt habe. Das nunmehr festzustellende konstruktive und kooperative Agieren komme dem Verfahren und damit dem eigentlichen Projekt der Schaffung einer neuen Autobahnanschlussstelle bei Dormagen spürbar zugute.

Positiv sei zudem zu vermerken, so Dezernent Mankowsky weiter, dass sich die am Termin am 16.01.2018 beteiligten Hauptverwaltungsbeamten, namentlich Landrat Petrauschke sowie die Bürgermeister Breuer und Lierenfeld, gemeinsam auf die im Verkehrsgutachten als Variante 1 bezeichnete Trassenführung verständigt hätten. Diese Variante 1, die nunmehr Gegenstand der konkretisierten Planung ist, entspreche hierbei 1 : 1 der auch kreisseits seit Jahren favorisierten Linienführung.

Seine Quintessenz, wonach das Verfahren nunmehr Fahrt aufnehme und ein Baubeginn im Jahre 2019 damit näher rücke, decke sich mit der Einschätzung des Landrates.

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte fest, dass Wortmeldungen hierzu nicht vorlagen. Die intensiven Bemühungen der Verwaltung, der sein ausdrücklicher Dank gelte, hätten offensichtlich einen wichtigen Impuls für die Wiederaufnahme des Verfahrens gegeben. Ausschussvorsitzender Holler brachte zuletzt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der vorgesehene Zeitplan eingehalten werden könne, um die erhofften verkehrlichen Entlastungseffekte erzielen zu können und die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes zu sichern. Hiervon würden sowohl Wirtschaft als auch Bevölkerung profitieren.